Die Geschichte der Juden
in Deutschland II
306-337 aZ:
DAS CHRISTENTUM
WIRD STAATSRELIGION |
|
306-337:
Konstantin der Große christianisiert das Römische Reich. Von nun an
genießen die Juden weniger religiöse Toleranz und weniger Freiheit als
unter den meisten heidnischen Vorgängern Konstantins.
Nach der Christianisierung des
Römischen Reiches ist es Juden, die sich nicht taufen lassen, nicht mehr
gestattet, im Militär zu dienen oder ein Regierungsamt zu bekleiden. Sie
dürfen auch keine christlichen Sklaven besitzen und müssen heidnische
Sklaven, die sich taufen lassen, freilassen. Da die Landwirtschaft damals
nur mit Sklavenarbeit betrieben werden konnte, werden Handel und Verkehr zu
immer wichtigeren Erwerbszweigen für die Juden.
All diese Bestimmungen werden in das
römische Recht aufgenommen und dienen späteren Herrschern, die für sich in
Anspruch nehmen, Nachfolger der Cäsaren zu sein, zur Unterscheidung der
Rechte und Pflichten ihrer jüdischen von denen ihrer christlichen
Untertanen. Das alte römische Recht, das die Juden als Bürger anerkannt
hatte, wird hingegen bald vergessen.
Solange die junge christliche Kirche
noch darum kämpfen muß, als die eine wahre Religion anerkannt zu werden,
schwankt ihre Haltung gegenüber den Juden. Sie betrachtet einerseits die
Juden als von Gott verworfen, weil sie Jesus Christus nicht als 'G'ttes
einzigen Sohn' anerkannt haben und seine Lehren nicht über die Lehre Moshes
stellen wollten. Die frühen Christen glauben aber auch, dass das Alte
Testament, die hebräische Bibel, durch die Worte der Propheten das Kommen
des Messias und das Christentum vorausgesagt hat. Die frühen Kirchväter
glauben, den Juden einen gewissen Schutz angedeihen lassen zu müssen, damit
diese bezeugen können, dass die Prophezeiungen des Alten Testaments auf
Wahrheit beruhen und keine christliche Erfindungen sind. Die Juden sollten
als Zeugen für diese Wahrheiten überall leben können, wo auch Christen
leben.
321:
Das erste Dokument, das auf dem
Gebiet des heutigen Deutschland lebende Juden betrifft, stammt von Kaiser
Konstantin und ist die Rückgängigmachung eines früheren Erlasses, der die
Juden in Colonia Agrippina, dem heutigen Köln, vom Dienst in der curia - dem
Stadtrat befreit hatte.
Der Dienst in der curia umfaßte auch
die Einhebung von Steuern für die kaiserliche Staatskasse. Da die Mitglieder
der curia für alle nicht eingetriebenen Steuern aus ihrer eigenen Tasche
aufkommen mußten, war die Befreiung von diesem Dienst sehr wertvoll.
Die jetzt erzwungene Teilnahme an der
curia bedeutete für manche Kölner Juden
wahrscheinlich große finanzielle Einbussen. (genaueres finden Sie hierzu im
'Reiseführer durch das jüdische Deutschland' (Stichwort Köln); außerdem
gibt's eine Übersicht der
Synagogengemeinde Köln und unsere Seite zu
Nordrhein-Westfalen.)
395:
Das römische Imperium zerfällt in
einen östlichen Teil, unter Byzanz, und einen westlichen, unter Rom. Westen
und Süden des heutigen Deutschlands werden zu einer Provinz des
weströmischen Reichs.
4. oder 5. Jahrhundert:
Eine Tonlampe und Bleisiegel mit dem
Zeichen der Menorah, gefunden in der alten Stadt Trier, damals ein
Verwaltungszentrum des weströmischen Reiches, sind der erste archäologische
Beweis für die Anwesenheit von Juden auf deutschem Gebiet.
(Genaueres finden Sie hierzu im
'Reiseführer durch das jüdische Deutschland' unter dem Stichwort Trier.)
476:
Unter dem Ansturm germanischer Stämme
geht das weströmische Reich zugrunde. Alle Siedlungen in West- und
Mitteleuropa werden durch ständige Angriffe immer neuer Stämme zerstört und
jede Zivilisation und historische Kontinuität geht zu Ende.
|