Das
Antwortschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Frage wurde gestellt: -
Manche Gemeinden verweigern eine Bestattung, wenn die Verstorbenen ein Organ
gespendet haben. Ist das üblich? - Ist eine
Organspende nach jüdischem Recht verboten?
Antwort:
- Es ist mir nicht bekannt, dass jüdische Friedhöfe bei
Organspendern die Bestattung verweigern. Wenn dies so ist, müsste man beim
jeweiligen Friedhof nach dem Grund fragen. - Die
Problematik rund um das Thema Organspende, insbesondere aus religiöser
Sicht, hat in den letzten fünfzig Jahren Wissenschaftler und Geistliche
beschäftigt. - Einflussreiche Rabbiner in der
jüdischen Welt haben dazu Stellung genommen, in Detailfragen manchmal
kontrovers. - Der Ausgangspunkt ist jedoch immer der
gleiche: Eines der Hauptprinzipien des jüdischen
Rechts ist die Erhaltung und Rettung von Leben. Dieser Maxime sind andere
Normen gelegentlich untergeordnet. Die Organspende
wird befürwortet, wenn sie zur Rettung, Erhaltung oder Verlängerung von
Leben beiträgt, vorausgesetzt, das Leben des Spenders wird nicht verkürzt
oder beeinträchtigt. - Das Oberrabbinat Israels hat
die Organspende grundsätzlich befürwortet und im Jahr 1987 Regeln für die
praktische Handhabung aufgestellt. Mit freundlichen
Grüßen
Ben Rabbi Nathan |