Für eine konsequente Deradikalisierung in den Palästinensischen Gebieten

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NGO Monitor stellt gemeinsam mit der Deutsch-Israelischen Gesellschaft 12-Punkte-Plan zur Neuordnung der deutschen Entwicklungshilfe für die Palästinensischen Gebieten im Deutschen Bundestag vor

Berlin, 06. Juni 2024 – „Deutschland sollte seine Entwicklungshilfe für die Palästinensischen Gebiete konsequent auf eine Deradikalisierung der Gesellschaft ausrichten“, sagte Olga Deutsch, Vizepräsidentin der israelischen Nichtregierungsorganisation NGO Monitor, heute vor Abgeordneten des Deutschen Bundestags in Berlin: „Die Bundesregierung muss die Mittelvergabe besser überwachen, darf Terrorverharmlosung nicht länger dulden und sollte von den geförderten Initiativen ein klares Bekenntnis zur Anerkennung des Existenzrechts Israels einfordern“.

Im Beisein von demokratischen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und unter der Schirmherrschaft der FDP-Bundestagsabgeordneten Frank Müller-Rosentritt und Rainer Semet stellte Olga Deutsch gemeinsam mit Volker Beck einen 12-Punkte-Plan vor, der auf eine Neuordnung der deutschen Entwicklungshilfe für die Palästinensischen Gebiete und eine Deradikalisierung der palästinensischen Bevölkerung drängt. Als etabliertes Forschungsinstitut mit über 20-jähriger Erfahrung, das sich auf die Analyse von Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) in der Region spezialisiert hat, stellte NGO Monitor nach dem Überfall der Hamas vom 7. Oktober 2023 fest, dass zahlreiche Vertreter palästinensischer NGOs den Terror der Hamas verherrlicht oder zumindest gebilligt hatten. Ein Report vom Februar 2024 (Link) listete zwölf palästinensische NGOs auf, die aus Deutschland Steuergeld erhalten haben.

„Wer Entwicklungshilfe fördern will, darf das Umfeld von Terrororganisationen nicht mitfinanzieren“, meint Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft: „Zahlungen von Entwicklungshilfe müssen an klare Bedingungen geknüpft werden. Mit deutschem Steuergeld darf Terrorismus und Antisemitismus weder direkt noch indirekt finanziert werden. Das sollte auch allgemein in der Bundeshaushaltsordnung klargestellt werden.“

Marcus Sheff, Geschäftsführer von IMPACT-se, einem internationalen Forschungsinstitut, das weltweite Standards für Frieden und Toleranz in der Bildung analysiert, kommentierte: „Wir haben immer wieder erlebt, wie deutsche Steuergelder von der Palästinensischen Autonomiebehörde und UNRWA veruntreut wurden, um ein extremistisches palästinensisches Bildungsprogramm zu finanzieren, das Antisemitismus schürt und Kinder zu Gewalt anstiftet. Nachdem wir am 7. Oktober die verheerenden Folgen dieser Indoktrination gesehen haben, ist es zweifellos an der Zeit, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die deutsche Hilfe nicht mehr auf diese Weise missbraucht werden kann.“

„Der Bericht ‚The Day After‘ muss Startschuss für einen Paradigmenwechsel in der deutschen Entwicklungspolitik sein“, betont Olga Deutsch. “Der Status Quo ist nicht tragbar. Ich appelliere an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags, eine selbstbewusstere, kontrollierende Rolle gegenüber der Bundesregierung einzunehmen. Die zuständigen Ministerien, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Entwicklung und Zusammenarbeit, sind noch immer nicht sensibel genug für den Missbrauch deutscher Gelder. In den Verhandlungen zum Haushalt 2025 muss der Bundestag jetzt deutlich seine Ansprüche und Forderungen formulieren“, fordert die Vizepräsidentin von NGO Monitor.

Konkrete Empfehlungen aus dem 12-Punkte-Plan

1. Anpassung des Zuwendungsrechts: Antisemitische, rassistische oder sonstige menschenverachtende Konzepte, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstoßen sollen, keine Zuwendung erhalten.

2. Transparenz: Alle relevanten Projektinformationen (Name, Betrag, Dauer, Partner, Standort) sollten öffentlich zugänglich sein, einschließlich der von Deutschland finanzierten UN-Programme.

3. Überprüfung: Strategische Ziele der geförderten Projekte müssen mit den Zielen der deutschen Außenpolitik übereinstimmen und dürfen keinen Antisemitismus, Hass oder Gewalt fördern, noch das Existenzrecht Israels leugnen.

4. Verbindungen: Antragsteller müssen erklären, dass die Organisation, ihr Team und alle Beteiligten keine Verbindungen zu terroristischen Vereinigungen haben.

5. Förderungswürdigkeit: Die Bundesregierung sollte nicht nur auf Selbstauskünfte von NGOs vertrauen, sondern immer auch öffentlich zugängliche Informationen prüfen.

6. Terrorlistenabgleich (multilateral): Es muss sichergestellt werden, dass Mitarbeiter der geförderten mulilateralen Projekte (UNRWA) auf keiner Terrorliste geführt werden.

7. Terrorlistenabgleich (regional): Geförderte Projekte in Israel, dem Westjordanland und Gaza sollten regelmäßig mit israelischen Terrorlisten abgeglichen werden.

8. Rechenschaftspflicht: Es sind Mechanismen einzuführen, die vor Abzweigung, Veruntreuung und Zweckentfremdung der Hilfsgelder schützen.

9. Evaluierung: Es sind regelmäßige Überprüfungen der Zuwendungsempfänger einzuführen, insbesondere in Bezug auf Antisemitismus, Hassreden und Aufwiegelung.

10. Sanktionsmechanismen: Bei Verstößen braucht es klar definierte Maßnahmen, wie die Aussetzung von Geldern, Vertragsannullierungen und Rückzahlungen.

11. Aufsicht: Die Regierung sollte dem Parlament regelmäßig Berichte vorlegen.

12. Endverbleib von Dual-Use-Gütern: Bei der Finanzierung und Bereitstellung von Dual-Use-Gütern muss der Endverbleib durch Mittel der technischen Präventiondauerhaft gewährleistet werden.

Über NGO Monitor
Als Forschungsinstitut bietet NGO Monitor im Rahmen des israelisch-palästinensischen Konflikts Informationen zu der Arbeit von NGOs (Nichtregierungsorganisationen), erstellt Analysen, fördert ihre Rechenschaftspflicht und unterstützt Debatten über Aktivitäten von NGOs, die vorgeben, Menschenrechte zu fördern und eine humanitäre Agenda voranzubringen.