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Adoptionsrecht für gleichgeschichtliche Paare

Nach einer jüngsten Entscheidung des Rechtsberaters der israelischen Regierung, Generalstaatsanwalt Mani Mazuz, haben gleichgeschlechtliche Paare von nun an das Recht, Kinder zu adoptieren, die biologisch mit keinem der beiden Partner verwandt sind. Dies bezeichnet einen Wendepunkt auf dem Weg zur rechtlichen Gleichstellung von Schwulen und Lesben in Israel...

Während der von Sozialminister Itzhak Herzog (Avoda) initiierten Debatte über diese Angelegenheit war festgelegt worden, dass der Begriff 'ben sug' (Partner) innerhalb des israelischen Adoptionsgesetzes auch gleichgeschlechtliche Partner mit einbezieht.

Hieraus folgte wiederum, dass ein solcher die biologischen oder adoptierten Kinder seines Partners adoptieren kann. Darüber hinaus besteht nun auch keine rechtliche Schranke mehr dafür, dass ein schwules oder lesbisches Paar gemeinsam den Antrag auf Adoption eines Kindes stellen kann.

Die Abteilung für Kinderfürsorge des Sozialministeriums muss Anträge von Homosexuellen in Zukunft Anträgen von heterosexuellen Paaren gegenüber gleichwertig behandeln.

Während Herzog die Entscheidung begrüßte, bezeichnete der Vorsitzende der orientalisch-religiösen Shas-Partei sie als „schockierend und ekelerregend“.

Haaretz, 11.02.08

Category: Gesellschaft
Posted 02/11/08 by: admin

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