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Bücher / Morascha
Koscher leben...
Jüdische Weisheit
 
 

 

Eliahu Avichail:
Eine Einführung in die Grundlagen des jüdischen Glaubens und Gesetzes

»KOSCHERES« ESSEN

  1. Um die Heiligkeit von Körper und Seele zu wahren und das Volk Israel von anderen Völkern zu unterscheiden, wurden die Juden angewiesen, bestimmte Tiere nicht zu essen und die erlaubten Tiere nach besonderen Regeln vorzubereiten.
  2. Es ist verboten, das Fleisch eines Tieres oder Geflügels zu essen, welches bei lebendigem Leibe (das heißt: ohne vorheriges Schlachten) herausgerissen wurde. Dieses Verbot besteht auch für Nicht-Juden, denn es ist eines der Sieben Gebote der Söhne Noahs. Das Verbot ist dazu da, Grausamkeiten zu verhindern.
  3. Es ist verboten das Blut der geschlachteten Tiere zu genießen. Dieses Verbot wird in der Torah mehrmals wiederholt und enthält eine Begründung: »Denn die Seele des Fleisches ist im Blut, und Ich gab es euch auf dem Altar, um für eure Seele Sühne zu tun« (Lev 17,11 ) und »Du sollst nicht die Seele mit dem Fleisch essen« (Dt.12,23).
  4. Es ist verboten, den »Chelev« eines Tieres zu essen. Dieser Ausdruck bezeichnet das feste, dichte Fett des Tieres. »Gid HaNasche«, eine bestimmte Sehne vom Oberschenkel eines Tieres, ist ebenfalls verboten. Daher müssen diese zwei Bestandteile entfernt werden, bevor das Fleisch gegessen werden darf.
  5. Man darf keine anderen Tiere essen als die, welche im Deuteronomium als erlaubt auf geführt sind: »Stier (Rind), Schaf, Ziege, Widder, Hirsch, Rehbock, Ibet, Antilope, Bison, Bergziege«. Allerdings sind die genauen Arten der mit den letzten fünf Namen bezeichneten Tiere heute nicht genau identifizierbar. Daher sollten diese nicht gegessen werden, es sei denn, es besteht eine eindeutige Tradition.
  6. Man darf nicht die in Lev 11 aufgezählten Vögel essen. Da wir jedoch nicht bezüglich aller Arten genau Bescheid wissen, sollte kein Geflügel, das nicht nach klarer Überlieferung koscher ist, gegessen werden.
  7. Ein Tier oder Geflügel darf nur gegessen werden, wenn es auf die vorgeschriebene Art und Weise von einem autorisierten Experten mit einer koscheren Klinge geschlachtet wurde.
  8. Nach ritueller Schlachtung (Schächtung) muß ein Tier auf Makel untersucht werden, die es »Trefah« machen würden - d.h. ein Schaden, welcher es fürs Essen ausschließen würde. Es gibt viele Arten von »Trefah«.
  9. Das Fleisch eines koscheren Säugetieres oder von koscherem Geflügel darf erst gegessen werden, nachdem es zum Lwecke der Blutentfernung gesalzen wurde. Vor dem Salzen wird das Fleisch gespült und dann für eine halbe Stunde (in einer besonderen für diesen Zweck vorgesehenen Schüssel) ins Wasser gelegt um aufzuweichen. Dann wird es wieder gespült, gesalzen und auf ein Gestell mit Löchern oder eine abschüssige Fläche gelegt, so daß das Blut abfließen kann. Der Vorgang des Salzens besteht aus dem Streuen einer beliebigen Menge groben Salzes über alle Seiten des Fleischstückes. Es ist Brauch, das Fleisch eine Stunde lang gesalzen zu lassen. Dann wird es gründlich ausgespült und ist bereit zum Kochen.
  10. Zum Braten bestimmtes Fleisch braucht nicht gesalzen zu werden, sondern muß nur vor und nach dem Braten gespült werden. Manche Juden pflegen es vor dem Braten leicht zu salzen.
  11. Leber muß der Länge und Breite nach aufgeschnitten werden und wird nur durch Braten »gekoschert«, bevor sie noch gekocht oder so gegessen wird.
  12. Auch das Herz muß vor dem Einsalzen der Länge und Breite nach aufgeschnitten werden.
  13. Fische mit Flossen und Schuppen dürfen gegessen werden und erfordern weder rituelle Schlachtung noch Einsalzen.
  14. Insekten, Reptilien und Würmer dürfen nicht gegessen werden. Früchte und Gemüse müssen vor dem Essen auf Würmer und andere Insekten untersucht werden.
  15. Eier von nicht-koscheren Vögeln dürfen nicht gegessen werden.
  16. Im Ei bemerktes Blut kann das Blut eines Kückens im Entwicklungsstadium sein, daher ist das Ei verboten. Ein Ei, welches in einer Eierbatterie gelegt wurde, wo sich männliche und weibliche Hühner befinden und welches Blut enthält, ist verboten. In Israel werden die meisten Eier in getrennten Eierbatterien gelegt und daher wird, wenn Blut nur im Eiweiß gefunden wird, das Blut selbst weggeworfen, und der Rest des Eis darf gegessen werden. Es gibt Rabbiner, die auch dies verbieten.
  17. Die Milch eines verbotenen Tieres ist ebenfalls verboten.
  18. Man darf keinen Käse essen, der nicht unter der Überwachung eines Rabbiners oder rabbinischen Rates steht.
  19. Fleisch und Milch dürfen nicht zusammen gegessen werden. Sie dürfen nicht zusammen gekocht und keinerlei Nutzen darf aus miteinander gekochtem Fleisch und Milch gezogen werden. Es gibt verschiedene Bräuche, was die Zeitspanne des Wartens nach Fleisch vor Milch (oder auch nach Hartkäse vor dem Essen von Fleischgerichten) anbelangt. Der am meisten befolgte Brauch ist, sechs Stunden zu warten. Nach dem Essen von Milchgerichten, vor Fleisch, wäscht man sich die Hände und spült gut den Mund aus. Es gibt solche, die auch nach dem Verzehr von Milch oder Streichkäse bis zum Fleischgenuß eine halbe Stunde verstreichen lassen.
  20. Man muß ein jeweils gesondertes Eßgeschirr für Milch und für Fleisch haben, und es sollte getrennt aufbewahrt werden. Wo es möglich ist, ist die Benutzung von zwei gesonderten Spülbecken zu empfehlen. Die verschiedenen Eßgeschirre sollten klar unterscheidbar sein.
  21. Sollten Milch- und Fleischgerichte zufällig vermischt werden, muß man den Status des Essens (koscher oder nicht) von einem Rabbiner feststellen lassen. Wurden sie zusammen gekocht, wird der Status der Töpfe und des Geschirrs ebenfalls fraglich.
  22. Dasselbe gilt für den Fall, daß »koscheres« und »nicht-koscheres« Essen zufällig vermischt wurden. Auch dann muß ein Rabbiner nach den weiteren Maßnahmen befragt werden.
  23. Aus Gesundheitsgründen dürfen auch Fleisch und Fisch nicht zusammen gegessen werden. Es ist Brauch zwischen Fisch und Fleisch das Geschirr zu spülen und Hände und Mund zu waschen.
  24. Wein und andere Getränke aus Weintrauben dürfen, wenn von Nichtjuden hergestellt, nicht getrunken werden. Ähnlich ist auch von Nichtjuden gemolkene Milch verboten, aber es gibt Gelehrte, die sie unter bestimmten Umständen erlauben.
  25. Von Nichtjuden gekochtes Essen ist verboten: wegen der Details in diesen Angelegenheiten sollte ein Rabbiner befragt werden.
  26. Geschirr, Töpfe und Pfannen, welche irgendeine verbotene Substanz absorbiert haben, müssen von einem Experten in einem besonderen Verfahren wieder »koscher« gemacht werden.
  27. Von einem Nichtjuden gekauftes neues Küchenzubehör muß, wenn es aus Metall, Glas, Plastik oder glasiert ist, in einer »Mikwe« (rituelles Bad, welches die halachischen Erfordernisse für ein Eintauchen erfüllt) eingetaucht werden.
  28. Nahrungsmittel, welche aus der Erde wachsen und in Israel von Juden gezüchtet wurden, müssen vor dem Essen verzehntet werden. Die Regeln für das Verzehnten müssen genau gelernt werden.
  29. Die Frucht eines Baumes während seiner ersten drei Jahre heißt »Orla« und darf nicht gegessen werden, es darf auch kein Genuß oder Nutzen aus ihr gewonnen werden.
  30. Man muß immer auf die »Kaschrut« von Essen achten. Im Zweifel sollte ein Zertifikat der Überwachung durch einen autorisierten Rabbiner verlangt werden.

INHALT

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Judentum:
Eine Einführung in die Grundlagen des jüdischen Glaubens und Gesetzes
v. Rabbiner Eliahu Avichail, aus d. Hebr. von Meir Seidler.
1994 Einheitssacht.: Yahadut «dt.»

Direkt zum Verlag:

2. Auflage 1994, alle Rechte vorbehalten
© 1989 by Roman Kovar Verlag München
© 1997 by haGalil onLine München (online version)

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