PARASCHAT
BEHAR (Wajikra
25,1 - 26, 2)
Mensch und Tier
"Es sei der Schabbat des Landes euch
zum Essen gestattet, dir und deinem Knecht und deiner Magd, und deinem
Lohnarbeiter und den Fremden, die sich bei dir aufhalten und deinem
Vieh, sowie deinem Tiere, welches sich in deinem Land befindet, sei all
sein Ertrag zum Essen" (Waj. 25, 6-7).
Raschi erwähnt die Deutung unserer Weisen zu
diesem Passuk, dass der Mensch zu Hause nur solange von den Früchten des
Landes geniessen darf, als dass sich davon auch auf dem Feld für die dort
lebenden Tiere genug befindet. Sind die Früchte in der Natur geschwunden, so
verpflichtet das Gesetz den Besitzer dazu, seine Vorratskammem zu leeren und
den ganzen Ertrag für die Mitmenschen und die Tierwelt zur Verfügung zu
stellen ("Mizwat Biur").
"Im Schmittajahr begreift sich eine ganze
Nation nur als Gerim (Fremde) und Toschawim (Einwohner) auf G'ttes
Boden. Und aller Hoheit und allen Besitzstolzes entkleidet, tritt sie
zum Ärmsten der Menschen und zum Tier auf dem Felde in Gleichheit und
Gleichberechtigung vor G'tt zurück" (S.R.
Hirsch).
Am Schabbat sind Mensch und Tier zur Ruhe
aufgerufen, d.h. der Mensch darf keine Arbeit durch das Tier verrichten
lassen. Diese wöchentliche "Gleichstellung" erfährt im siebten Jahr eine
Erweiterung bezüglich der Nahrung.
In den Wegen G'ttes zu wandeln
(Dew. 28, 9), bedeutet auch Rücksichtsnahme und
Sorgfaltspflicht gegenüber den Tieren. Zahlreiche Stellen im TeNaKh künden
von der g'ttlichen Sorge um die Tierwelt. "Und Sein Erbarmen erstreckt sich
über alle Seine Geschöpfe" (Teh. 145,
9). "Mensch und Tier rettest Du, G'tt" (Teh. 36,7).
"Er gibt dem Tier seine Nahrung und den jungen Raben, welche schreien"
(Tehilim 147,9).
Eine ausgezeichnete Analyse der menschlichen
Verantwortung für das Tier findet sich in "Contemporary Halakhic Problems",
Volume II, Kapitel 9, von Rabbiner J. David Bleich (Ktav Publishing House,
N.Y. 1983). Wir sind durch die Halacha angehalten, den Tieren ihre Nahrung
zu geben, bevor wir uns zu Tisch setzen (Brachot
40a). Der Talmud leitet dies von dem Vers im täglich
gesprochenen "Kriat Schma" ab: "Ich werde Gras in deinem Feld für dein Vieh
geben und du sollst essen und dich sättigen" (Dew.
11, 15). Zuerst wird die Nahrungsversorgung in bezug auf
das Tier, dann erst für den Menschen genannt. In der Tat war dies bereits
zur Zeit der Urväter gelebte Praxis. Bevor der Knecht Awrahams sich bei
Lawan zu Tisch setzt, werden die Kamele mit Futter
versorgt (Ber. 24, 32).
Anders verhält es sich jedoch mit dem
Trinken. Hier stillt Riwka zuerst den Durst des Knechtes, bevor sie sich um
die Kamele kümmert. Bei auftretender Wasserknappheit während der
vierzigjährigen Wüstenwanderung ordnet G'tt an, dass zuerst der Mensch, dann
das Vieh trinken soll (Ram. 20, 8).
Der Talmud Jeruschalmi geht soweit, dass er
den Kauf von Tieren nur dann erlaubt, wenn der Käufer eine angemessene
Verpflegung derselben garantieren kann (Jewamot 15, 3; Ketuwot 4, 8).
Für das Verhalten gegenüber den Tieren
hat die Halacha den Begriff "Za‘ar Ba‘ale Chajim" geprägt, das Leid der
lebenden Kreatur. Es ist verboten, Tieren Schmerz oder Schaden zuzufügen. Am
Beispiel einer Mizwa diskutiert der Talmud diesen Fragenkomplex (Bawa
Mezia 32b): "Wenn du den Esel deines Feindes unter seiner Last liegen
siehst, so sollst du dir nicht gestatten, es ihm zu überlassen; vielmehr
lass alles fahren und springe ihm bei" (Schmot 23, 5).
S.R. Hirsch fasst in seinem Torakommentar die
wesentlichen Aspekte dieses Gebotes zusammen:
"Es erkennt übrigens die Halacha in dem Abladen des
Tieres nicht nur eine Pflicht gegen den in seinem Unternehmen
gehinderten Menschen, sondern auch gegen das leidende Tier. Um des
Menschen Willen wäre er nur verpflichtet zu helfen, wenn er selbst nach
Kräften mit Hand anlegt. Um des Tieres Willen muss er jedoch Hilfe
leisten, auch wenn der Herr rechtswidrig müssig dabei steht und ihm die
Arbeit allein überlässt - er hat aber dann den Anspruch einer Vergütung
an den Herrn."
Rambam leitet das Verbot der Grausamkeit gegenüber
Tieren von einer anderen Torastelle ab (More Newuchim, III.Buch, K.17).
Als Bilam seine Eselin dreimal schlägt, weil diese sich weigert ihn weiter
zu transportieren, weist ein Engel G'ttes ihn schaff zurecht (Bam. 22,
32).
Rabbi Menachem Me‘iri von Perpignan (1249 - 1316)
sieht die Verpflichtung "Za‘ar Ba‘ale Chaj im" zu respektieren in der
folgenden Mizwa begründet: "Du sollst einem Ochsen das Maul beim Dreschen
nicht verschliessen" (Dew 25,4). Es ist allgemein verboten, das
Tier am Essen der Früchte, zu deren Bearbeitung es herangezogen wurde, zu
hindern.
Doch hat die Tora nicht nur den Schutz der Lebewesen
im Sinne; all diese Vorschriften sollen auch ein entsprechendes Verhalten
des Menschen bewirken und seine Gesinnung prägen. An der bereits zitierten
Stelle hält der Rambam fest:
"Das Ziel dieser Vorschrift ist uns zu
vervollkommen. Wir dürfen keine grausamen Gewohnheiten annehmen. Wir
dürfen anderen keinen unnutzen Schmerz zufügen. Im Gegenteil, wir müssen
vorbereitet sein, Mitgefühl und Barmherzigkeit allen Lebewesen zukommen
zu lassen."
Jüdischer Tierschutz lässt es niemals zu, dass es zu
Zuständen kommt, die bereits der Prophet Hoschea vor mehr als 2.500 Jahren
beschrieben hat (13, 2): "Diejenigen, welche die Kälber küssen,
schlachten den Menschen."
Eine solche Perversion aller ethischen Werte fand sich
in der grausamen Welt der deutschen Konzentrationslager, deren Überlebende
davon zur Genüge zu berichten wussten. König Schlomo hat denn auch
festgehalten: "Es kennt der Gerechte die Seele seines Viehs, doch das
Mitgefühl der Bösen ist grausam" (Mischle 12, 10).
Die Gebote der Tora erziehen uns zur richtigen
Einstellung gegenüber Mensch und Tier.
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