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Bundesverband
Information und Beratung für NS Verfolgte

Presseinformation

NS-Zwangsarbeit: 15.000 DM Schadensersatz erstritten

Metall-Arbeitgeberverband stimmt Vergleich vor dem Landgericht Stuttgart zu

Zum jetzt rechtskräftig gewordenen Vergleich eines polnischen Zwangsarbeiters vor dem Landgericht Stuttgart erklärt der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte, Lothar Evers:

Ein mittelständisches Unternehmen der Metallindustrie in Baden Württemberg hat sich zur Abwendung einer Klage vor dem Arbeitsgericht Stuttgart bereiterklärt, einem dort von 1942 bis 1945 eingesetzten polnischen Zwangsarbeiter 15.000 DM Schadenersatz zu gewähren. Diesem jetzt rechtskräftig gewordenen Vergleich kommt auch dadurch besondere Bedeutung zu, daß das Unternehmen durch den Verband der Metallindustrie in Baden Württemberg im Prozeß vertreten wurde.

Stanislaw A. hatte sich Anfang des Jahres bei unserem Bundesverband gemeldet und um Unterstützung bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen gegen die Firma in Heidenheim an der Brenz gebeten.

Im Alter von 21 Jahren war A. aus seiner polnischen Heimat zur Zwangsarbeit nach Heidenheim verschleppt worden. 12 Stunden am Tag, 6 Tage in der Woche mußte er in Baden-Württemberg Kriegsgüter produzieren.

"Wir waren eigentlich ständig hungrig, erinnert sich A. und wehe, man wurde krank. Mein Freund Eugen, damals erst 23 Jahre alt, ist drei Tage vor Heiligabend 1944 gestorben".

Zum Glück verfügte Herr A. über ausgezeichnete Beweise für seine Tätigkeit bei dem Heidenheimer Unternehmen. Das Arbeitsbuch aus der damaligen Zeit war noch vorhanden, die Firma selbst hat ihm 1984 eine Bescheinigung über die Tätigkeit zur Vorlage bei der polnischen Rentenversicherung ausgestellt, außerdem konnte A. einen Leidensgenossen als Zeugen benennen.

Gleich nachdem A. sich an uns gewandt hatte, konnten wir recherchieren, daß die Firma in Heidenheim nach wie vor existierte. Mit Hilfe des Kölner Rechtsanwaltes Dr. Andreas Remin wurde dann eine Klage vorbereitet. Der jetzt geschlossene Vergleich kam auf Vorschlag des Stuttgarter Arbeitsrichters zustande.

Unseres Wissens ist es das erste Mal, daß ein ehemaliger Zwangsarbeiter vor einem deutschen Gericht Schadenersatz erstreiten konnte. Daß diese Entscheidung gerade jetzt rechtskräftig wird, stärkt die Position der Überlebenden im Kampf um Anerkennung und Entschädigung.

Wir möchten uns hier zuallererst bei den unentgeltlich und selbstlos arbeitenden Anwälten und Rechercheuren in Deutschland und Amerika bedanken. Ohne ihren Einsatz hätten die Überlebenden bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegen die Übermacht der deutschen Industrie keine Chance.

Die versucht, mit Millionenbeträgen die Klagen der Überlebenden zu verhindern. Man muß sich doch sehr wundern, daß in den deutschen Medien gerade den unentgeltlich arbeitenden Anwälten auf Opferseite Eigennutz unterstellt wird. Sie können nicht sicher sein, für ihre Arbeit bezahlt zu werden.

Die Industrie sollte sich wirklich überlegen, ob sie nicht die jetzt für Prozeßkosten aufgewandten Millionenbeträge direkt an die Überlebenden ausschüttet.

Das jetzt in Stuttgart entschiedene Verfahren zeigt vor allem, daß es sich lohnt, für seine Rechte zu kämpfen.

Während die deutsche Wirtschaft unisono mit der Bundesregierung und dem Bundeskanzler behauptet, es gäbe keine Ansprüche auf Schadenersatz für NS-Zwangsarbeit, die Überlebenden müßten als Bittsteller und Almosenempfänger ihre Ansprüche bei noch einzureichenden Stiftungen geltend machen, konnte im jetzt abgeschlossenen Stuttgarter Verfahren das Gegenteil bewiesen werden.

Wir hoffen sehr, daß sich auch die anderen Unternehmen, die Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschäftigten, endlich zu ihrer Verantwortung bekennen und daß insbesondere die Verbände der Industrie endlich auf ihre Mitglieder einwirken, sich fair mit den Überlebenden zu vergleichen.

Köln, den 17. September 1999

 

sh-bv.gif (3682 Byte)Kontaktadresse:

Lothar Evers

Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V.

Holweider Str. 13-15
51065 Köln

Tel.: 0221 / 61 20 41 - Fax: 0221 / 962 44 57 - E-mail: nsberatung@netcologne.de

haGalil onLine - Mittwoch 21-10-98


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