Kein Professorentitel für NS-belasteten Ex-Rektor der TH
Aachen
Wie aus Düsseldorf bekannt wurde erhält der NS-belastete frühere
Rektor der TH Aachen, Hans Schwerte, seinen Professoren-Titel nicht zurück.
Der heute 89-jährige frühere SS-Hauptsturmführer, der nach dem Krieg eine
neue Identität angenommen hatte, scheiterte am Dienstag mit einer
entsprechenden Klage gegen die NRW-Landesregierung vor dem
Verwaltungsgericht Düsseldorf.
Die Richter befanden in erster Instanz, Schwerte habe das
NRW-Wissenschaftsministerium bei seiner Ernennung zum Professor 1965 durch
erfundene Passagen seines Lebenslaufs "arglistig getäuscht". Der Germanist
Schwerte, der eigentlich Hans Ernst Schneider heißt, hatte in den letzten
Kriegstagen 1945 den Namen gewechselt und ein zweites Studium absolviert.
Sein Fall machte 1995 bundesweit Schlagzeilen, als sich der damals
bereits emeritierte Professor aufgrund von Journalistenrecherchen selbst
anzeigte. Mit seinem gefälschten Lebenslauf hatte sich Schwerte nach
Justizangaben im Nachkriegsdeutschland zunächst einen Posten als
Privatdozent an der Uni Erlangen verschafft. 1965 wechselte er an die
Rheinisch-Westfälisch-Technische Hochschule (RWTH) Aachen, wo er das damals
neugeschaffene Odinariat "Neuere deutsche Literaturgeschichte" übernahm. Von
1970 bis 1973 war Schwerte Rekotor der RWTH; 1983 wurde der Germanist mit
dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet.
Erst 16 Jahre nach seiner Emeritierung 1978 kam seine wahre
Identität ans Tageslicht: Nach Justizangaben zeigte sich Schwerte im April
1995 selbst an, nachdem ein niederländisches TV-Team mit Dreharbeiten für
einen Beitrag über das 1909 in Königsberg (Ostpreußen) geborene
Ex-SS-Mitglied begonnen hatte.
Der Vorsitzende Richter Kurt Büchel hob in der Begründung des
Urteils hervor, Schwerte sei bewusst gewesen, dass er die Stelle in Aachen
bei Angabe seines korrekten Lebenslaufs "keineswegs bekommen" hätte. Der
Ex-Rektor habe deshalb seine NS-Tätigkeit unter anderem im "Amt für
Ahnenerbe im persönlichen Stab des Reichsführers SS" verschwiegen und
stattdessen fälschlicherweise angegeben, er habe in der NS-Zeit aus
politischen Gründen sein Lehrerstudium abgebrochen und sich bis zu seiner
Soldatenzeit als Buchhändler verdingt.
Dagegen führte der Anwalt Schwertes vor Gericht vergeblich ins
Feld, sein Mandant habe seine Identität 1945 "zum Schutz des eigenen Lebens"
und "nicht zur Vertuschung einer Straftat" geändert. Schwerte habe als
"linksliberaler Professor" gegolten, der die Studentenproteste 1968 an der
TH Aachen "im Griff" gehabt und damit dem demokratischen Rechtsstaat einen
Dienst geleistet habe. Der Anwalt des Ex-Rektors schloss einen Antrag auf
Berufung gegen das Düsseldorfer Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster
nicht aus.
Prof. h.c. Schmidt/haGalil 09-99