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Jüdische Rundschau - Basel

Franz Fuchs:
Serie von Eklats bei Strafprozess gegen Briefbombenattentäter

Anton Legerer, Jr. / anton@hagalil.com

Zur Halbzeit des Strafprozesses gegen Franz Fuchs im Grazer Landesgericht macht sich Ernüchterung breit. Der 49jährige Angeklagte, der vom 3. Dezember 1993 bis zu seiner Ergreifung am 1. Oktober 1997 in unregelmässigen Abständen Bomben versandt bzw. hinterlegt haben soll (prominentestes Opfer war der damalige Wiener Bürgermeister Helmut Zilk sowie zwei Nationalratsabgeordnete der Grünen), benutzt den Gerichtssaal zu seiner Profilierung und zur weiteren Bedrohung der demokratischen Rechtsordnung. Mit thematisch weit gestreuten und staccato geschrieenen Parolen, die undemokratische und antisemitische Inhalte ebenso umfassen wie profane Aussagen über Blondinen, erreichte Fuchs, dass der Prozess bisher in seiner Abwesenheit geführt wurde.

Prozessbeteiligte sprechen von einer absichtlichen Taktik, die Fuchs die Teilnahme am Prozess - und die Konfrontation mit den Opfern bzw. den Hinterbliebenen der vier durch eine Bombenfalle ermordeten Roma - aber auch die Rechtfertigung und Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit erspart (für die Prozessführung werden Fuchs' Aussagen in der Voruntersuchung herangezogen).

Die - bisher - unterbliebenen Aussagen und Rechtfertigungen des Angeklagten haben neue Spekulationen evoziert. Die rechtsextreme Haider-FPÖ vermutet - ebenso wie die auflagenstärkste Boulevardzeitung ("Kronenzeitung") und die konservative "Presse" - Mittäter und Anstifter Fuchs' im linksextremen Milieu, während allgemein ein Naheverhältnis des Angeklagten zu rechtsextremen Gruppen vermutet wird, und das, obwohl die Voruntersuchung keine Beweise für weitere Täter, sondern zahlreiche Indizien für eine Einzeltäterschaft erbracht hatten.

Unter diesen Voraussetzungen ist der Ausgang des Prozesses unsicherer denn je, wobei sich das Gericht die Frage gefallen lassen muss, warum der Angeklagte nicht - wie bei Terroristen- oder Kriegsverbrecherprozessen international üblich - hinter einer mit Lautsprecher und Mikrophon versehenen Glaskabine vorgeführt wird, sodass er dem Prozessgeschehen beiwohnen und zu seiner Verantwortung befragt werden kann, ohne die Möglichkeit durch Rufen von "Kampfparolen" den Prozessverlauf zu stören.

haGalil onLine - Dienstag 16-02-99

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