antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info
haGalil onLine - http://www.hagalil.com

  

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 
Archivierte Meldungen aus den Jahren 1995 - 1999

 

Zur Reform des Staatsbürgerschaftsrechts

In Deutschland leben 7,5 Millionen Ausländerinnen und Ausländer - ungefähr die Hälfte seit mehr als 10 Jahren. Viele noch länger. Jährlich werden ca. 100.000 ausländische Kinder geboren, die hier aufwachsen, zur Schule gehen und arbeiten werden. Dennoch sind sie rechtlich Ausländer. Die neue Bundesregierung will eine Reform des Staatsbürgerschaftsrecht von 1913, um die Integration der auf Dauer bei uns lebenden ZuwandererInnen zu erleichtern. Die Unionsparteien, die es in sechzehn Regierungsjahren fertiggebracht haben jeden Fortschritt zu einer für alle Bewohner dieses Landes akzeptablen und demokratischen Regelung abzublocken, machen nun mobil gegen die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts.

Eine Zusammenfasung soll zeigen, worum es der Regierungskoalition bei der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts vorrangig geht:

  1. Kinder ausländischer Eltern erhalten mit der Geburt in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil hier geboren wurde oder bis zum 14. Lebensjahr nach Deutschland eingereist ist. Voraussetzung: eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis der Mutter bzw. des Vaters. Die Eltern können ihren Kindern nicht verwehren, Deutsche zu werden: Sie haben also kein "Ausschlagungsrecht".
  2. Einen Einbürgerungsanspruch erhalten - Unterhaltsfähigkeit und Straflosigkeit vorausgesetzt:
    • AusländerInnen mit acht Jahren rechtmäßigen Inlandsaufenthalt,
    • minderjährige AusländerInnen, wenn ein Elternteil über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügt, und sie seit fünf Jahren mit diesem Elternteil in familiärer Gemeinschaft in Deutschland leben;
    • ausländische Ehegatten Deutscher nach dreijährigem rechtmäßigen Aufenthalt, wenn die Ehe mindestens zwei Jahre besteht.

In beiden Fällen ist der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit nicht von der Aufgabe einer anderen Staatsangehörigkeit abhängig. Mit diesen Regelungen macht die neue Regierung der dauerhaft in Deutschland lebenden ausländischen Bevölkerung ein klares Integrations-Angebot.

Doppelte Staatsbürgerschaft

Die doppelte Staatsbürgerschaft ist ein unverzichtbarer Teil des Reformpakets - aber nicht das Ziel. Vielmehr soll für den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft eine anderer Staatsbürgerschaft kein Hinderungsgrund sein. Es geht bei der Reform des Staatsbürgerschaftsrechts darum, die dauerhaft in Deutschland lebende Bevölkerung zu Staatsangehörigen mit gleichen Rechten und Pflichten zu machen. Um dieses Ziel zu erreichen wird Mehrstaatigkeit akzeptiert.

Bislang galt: Mehrstaatigkeit ist zu vermeiden. Das führt zu einer großen bürokratischen Belastung der Behörden. So schiebt Berlin einen Berg von über 40.000 Einbürgerungsanträgen vor sich her. Die Einbürgerungs-BewerberInnen müssen sich im Einzelfall über Jahre hinweg alle drei bis sechs Monate um die Aufgabe der alten Staatsangehörigkeit in ihrem Heimatstaat bemühen; die Einbürgerungsbehörde muß diese Bemühungen überprüfen und die rechtlich schwierige Entscheidung treffen, ob Mehrstaatigkeit ausnahmsweise hingenommen werden kann.

Nach Aussage des nordrhein-westfälischen Innenministers könnte etwa die Hälfte der Einbürgerungsanträge dort bereits entschieden sein, müßte nicht umständlich Mehrstaatigkeit vermieden werden. Hinzu kommt: Länder wie der Iran verzögern willkürlich die Entlassung ihrer BürgerInnen aus der alten Staatsbürgerschaft. Die Folge: Diese Menschen müssen in Deutschland unendliche Prozeduren durchlaufen, bis sie die deutsche Staatsangehörigkeit bekommen.

Mehrstaatigkeit privilegiert nicht. Sie benachteiligt nicht und führt nicht zu mangelnder Loyalität. Die Zahl der Mehrfachstaatsangehörigen wird bereits heute auf weit über 2 Millionen geschätzt. So hat ein großer Teil der AussiedlerInnen die "alte" (z.B. russische) Staatsangehörigkeit behalten. Es ist eine Beleidigung dieser Doppelstaater, wenn ihnen jetzt die Union Illoyalität zum deutschen Staat vorwirft und sie als Sicherheitsrisiko einstuft, weil sie ihre zweite Staatsangehörigkeit behalten haben. Schließlich entsteht Mehrstaatigkeit z.B. auch dadurch, daß eine deutsche Familie für einige Jahre in die USA zieht, dort Kinder geboren werden und dann diese Familie nach Deutschland zurückkehrt. Nach deutschen Recht haben die in den USA geborenen Kinder dann die deutsche Staatsangehörigkeit, nach amerikanischem Recht erhalten sie durch Geburt in den USA die amerikanische.

In Deutschland haben Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit die gleichen Rechte und Pflichten wie andere Deutsche. Sie werden nicht privilegiert. Ob sie in einem anderen Land wählen dürfen, ist Entscheidung des betreffenden Landes und berührt die Rechtslage hier nicht. Da auch in anderen Ländern zumeist das Wohnsitzprinzip für den Erhalt staatlicher Leistungen gilt, kann niemand in zwei Staaten gleichzeitig eine Rente oder Leistungen der Sozialversicherung beziehen. Und es gibt Abkommen, die eine Verdoppelung von Rechten und Pflichten (z.B. Wehrpflicht) unterbinden.

Ein Blick über die Grenzen

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts gleicht die Rechtlage in der BRD an die Entwicklung in Europa an.

In Großbritannien geborene Kinder erhalten die britische Staatsangehörigkeit, wenn die Eltern über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis verfügen. Das Problem einer zweiten oder dritten Generation von "Inländern mit ausländischem Paß" gibt es daher dort nicht. Bei der Einbürgerung spielt die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit keine Rolle.
Ein in Frankreich geborenes Kind erhält spätestens mit der Volljährigkeit automatisch die französische Staatsangehörigkeit. Die Frage der Mehrstaatigkeit ist beim Erwerb der französischen Staatsangehörigkeit unerheblich.
In Belgien und in den Niederlanden geborene Kinder erhalten mit der Geburt die belgische bzw. niederländische Staatsangehörigkeit, wenn seine Eltern im Inland geboren wurden. In Belgien ist Mehrstaatigkeit kein Problem. Die Niederlande sind 1993 vom Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit abgewichen und haben auch bei der Einbürgerung Mehrstaatigkeit hingenommen - mit Erfolg: Allein 1995 wurden 18% aller TürkenInnen eingebürgert. In Deutschland betrug die Einbürgerungsquote nicht einmal zwei Prozent.

SICHERHEITSRISIKO???

haGalil onLine - Freitag 29-01-99

Die hier archivierten Artikel stammen aus den "Anfangsjahren" der breiten Nutzung des Internet. Damals waren die gestalterischen Möglichkeiten noch etwas ursprünglicher als heute. Wir haben die Artikel jedoch weiterhin archiviert, da die Informationen durchaus noch interessant sein können, u..a. auch zu Dokumentationszwecken.


Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!
Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!
haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved