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Nachrichten aus dem Baltikum

Offener Brief

An:

Dr. Roman Herzog
Träger des Leo Baeck Preises

Justiz und Behörden verhöhnen die Opfer der Shoah:
Deutsche Rentenzahlungen an SS-Veteranen in Lettland

Der Beschluss des Bundessozialgerichtes in Kassel vom Freitag den 18.12.98, der den lettischen SS-Veteranen eine Rente zusichert, ist der vorläufige Höhepunkt einer Kette von Ungeheuerlichkeiten.

Die Bundesregierung in Bonn weigerte sich jahrzehntelang, Renten an Opfer der Shoah in Osteuropa zu bezahlen. Erst im Vorjahr wurde mit der Jewish Claims Conference ein Kompromiss zur Rentenzahlung an Überlebende erzielt. Die nunmehrige Entscheidung, Freiwilligen der Waffen-SS aus Lettland Renten auszuzahlen, würde bedeuten, sie offiziell zum Bestandteil der deutschen Erinnerung erster Güte zu erklären. Die wenigen Überlebenden der Mordaktionen des Arajs Kommando und der Polizeibatallione im Baltikum (welche in die im Jahre 1943 gebildeten SS-Einheiten integriert wurden), als Fußnote der Geschichte weiterhin darben müssen.

Mehr als 94% der 70.000 Juden in Lettland wurden durch die Nazis und ihre Helfer ermordet. Aus ganz Europa wurden Juden nach Lettland gebracht und dort ermordet. Ähnlich war es in Litauen, von 220.000 Juden am Anfang des Krieges wurden mehr als 93% ermordet. Sowohl in Litauen, wie auch in Lettland, geschah dies oft bevor die Deutschen überhaupt eintrafen.

Unser Appell an Roman Herzog: Setzen Sie diesem unendlichen Skandal ein Ende!!! Keine Rente aus Deutschland für die Schergen der Nazis und ihren Mitläufern!!!

Die "Humanitären Gesten", die Deutschland bisher setzte, hatten mit den Opfern der Shoah nichts zu tun. Im Gegenteil: Ein Heim in Litauen wird in hoher Wahrscheinlichkeit eher den Tätern zugute kommen, die nunmehr "Helden im Kampf gegen das Sowjetsystem"  werden (laut Diktion der gültigen Rechtsprechung in Litauen).

GENUG DAMIT!!!
Keine Rente für SS-Veteranen in Lettland

SLW aus Wien exklusiv für haGalil onLine

STUTTGART

''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben''

Das Bundessozialgericht hat ein Stuttgarter Urteil aufgehoben und SS-Männern aus Lettland grundsätzlich eine Rente zugebilligt

Das Bundessozialgericht hat lettischen Angehörigen der ehemaligen Waffen-SS grundsätzlich Anspruch auf eine Kriegsopferrente zugebilligt. Ein entgegengesetztes Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg wurde kassiert.

Von Stefan Geiger

Noch immer werden Opfer des Nazi-Terrors schäbig behandelt, noch immer müssen beispielsweise ehemalige Zwangsarbeiter aus Osteuropa auf eine ohnehin nur symbolische Entschädigung warten. Derweil haben Osteuropäer, die damals mit den Deutschen gemeinsame Sache machten, beispielsweise als Angehörige der einstigen Waffen-SS, gute Chancen, von der Bundesrepublik noch eine Rente zu bekommen. Nach der jüngsten Entscheidung des Bundessozialgerichts sogar mehr denn je.

Die Kasseler Richter haben jetzt entschieden: Wer als Angehöriger der Waffen-SS im Kriegseinsatz verletzt worden ist, muß nach dem Bundesversorgungsgesetz eine Entschädigung erhalten wie jeder Soldat der Wehrmacht auch. Das gelte gerade auch für Letten, die sich damals freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatten. Nur bei ausländischen Verbänden, die auf deutscher Seite gekämpft, aber ''andere, selbständige Ziele'' verfolgt hätten, gelte etwas anderes. Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte das in den Jahren 1996 und 1997 noch anders gesehen. Offenkundig unter dem Eindruck der damals entbrannten öffentlichen Diskussion über die so unterschiedliche Behandlung von Opfern und Tätern hatten die Stuttgarter Richter zwei Letten eine Kriegsopferrente verweigert. Dabei sind die Stuttgarter, wie jetzt auch die Kasseler Richter, mit keinem Wort auf die verwerfliche Rolle der Waffen-SS eingegangen. Sie versuchten vielmehr, den Rentenanspruch mit einer sehr formalen Argumentation abzuweisen. Die SS-Truppen, so die Stuttgarter damals, seien kein Teil der Wehrmacht gewesen. Für einen ''militärähnlichen Dienst für eine (andere) deutsche Organisation'' gebe es aber nach dem Bundesversorgungsgesetz keine Entschädigung. So glaubten sie, die Zahlungen an SS-Angehörige begrenzen zu können, ohne allzutief in eine inhaltliche Diskussion einsteigen zu müssen.

Der 9. Senat des Bundessozialgerichts folgte dieser Argumentation jetzt nicht. Das oberste Sozialgericht verweist darauf, daß der Gesetzgeber seit Anfang 1998 sogar ausdrücklich die Angehörigen der Waffen-SS in den Kreis der Versorgungsempfänger einbezogen hat, die früher dort vorsichtshalber nicht namentlich aufgeführt waren. Vollzogen wurde diese Änderung ausgerechnet bei dem Versuch, dem einen oder anderen Übeltäter die Rente nachträglich streichen zu können. Dies kann jedoch nur geschehen, wenn dem einzelnen die Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit nachgewiesen werden kann - auch bei Angehörigen der Waffen-SS. Daß Mitglieder der Waffen-SS Anspruch auf eine Rente haben, ist ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gewesen. Und: ''Es besteht kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben'', heißt es jetzt trotzig und ostentativ in der Urteilsbegründung des Kasseler Gerichts, das um die politischen Folgen seiner Entscheidung sehr wohl weiß.

In einer Presseerklärung des Stuttgarter Anwaltsbüros Schnabel und Heinz, das Kläger aus Lettland vertreten hat, steht denn auch: ''Darüber hinaus dürfte das Urteil in seinem sachlichen Gehalt auch zu einer erheblichen Versachlichung der Diskussion über die Rolle der Waffen-SS...beitragen.''

Die Gerichte hätten übrigens nicht zwingend so grundsätzlich über die Anträge der Kläger aus Lettland entscheiden müssen. In der ersten Instanz war einer der Kläger beispielsweise schon mit der Begründung abgelehnt worden, es sei keineswegs nachgewiesen, daß die Gesundheitsschädigungen, insbesondere eine erst Jahrzehnte später aufgetretene Epilepsie, überhaupt Folgen von Kriegsverletzungen seien. Die übergeordneten Instanzen wollten aber erkennbar ausgerechnet an diesem Beispiel zwei - einander nun widersprechende - Grundsatzentscheidungen fällen.

Was die aus der Ferne klagenden, lettischen SS-Männer damals genau gemacht haben, spielte in allen drei Instanzen übrigens keine Rolle; ihre persönliche Lebensgeschichte ist den anderen Verfahrensbeteiligten unbekannt. Die Fälle sind jetzt an das Stuttgarter Landessozialgericht zurückverwiesen worden. Es geht dabei nicht um weltbewegende Summen, um eine Rente von wenigen hundert Mark im Monat, was sich aber rückwirkend bis zum Zeitpunkt der Antragstellung Anfang der neunziger Jahre auch jeweils zu einem Betrag von mehreren 10.000 Mark summieren würde. Das ist in Lettland viel Geld. Und es ist weit mehr, als irgendein Zwangsarbeiter, sofern er denn vor seinem Tod überhaupt noch eine Entschädigung erhält, je erhoffen dürfte.

Formaljuristisch mag man so argumentieren wie das Bundessozialgericht, und man kann auch darauf verweisen, daß die Leistungen im Sozialrecht nach formalen Kriterien ohne moralische Wertung zu gewähren sind. Bemerkenswert ist aber schon, welcher Menschen sich die deutsche Justiz nachhaltig und effektiv annimmt und welche Menschen sie zur selben Zeit - bis hinauf zum Bundesverfassungsgericht - abweist oder aber auf den Sankt-Nimmerleins-Tag vertröstet. Die neue Diskussion um eine Entschädigung der Zwangsarbeiter jedenfalls ist erst angestoßen worden, nachdem die von der deutschen Justiz bitter enttäuschten Kläger begonnen haben, ihr Recht anderswo zu suchen. Die Justiz kann, wenn sie denn will, durchaus über den Einzelfall hinaus etwas bewirken.

(Hervorhebungen: haGalil onLine)

Wir danken der Stuttgarter Zeitung: ...kein Anlaß, diese Rechtsprechung aufzugeben...

Wiesenthal Center und Blüm vereinbaren Untersuchung von SS-Rentnern.
Wiesenthal Center vereinbart mit Norbert Blüm Untersuchung von SS-Rentnern. Deutsche Stellen, die mit Fahndung nach NS-Tätern befaßt sind, wollen die Überprüfung ...
'Endlösung der Judenfrage': Die Einsatzgruppen
Die Einsatzgruppen wurden im Frühjahr 1941 mit dem Zweck gebildet, während des Rußlandfeldzuges die sogenannte  'jüdisch-bolschewistische Intelligenz' ...

Hanna, ein Kind aus Baden:
... zunächst in das Münchner Ghetto Milbertshofen verschleppt. Von dort aus wurden sie mit etwa 1000 anderen Männern, Frauen und Kindern in Richtung Riga (Lettland) deportiert. Doch der Zug endete am 25.November 1941 im litauischen Kaunas. Hanna wird im Alter von sechs Jahren zusammen mit ihren Eltern und 2931 anderen Juden aus Deutschland erschossen.

Vom Killesberg nach Izbica:
... setzten die Deportationen auch aus Württemberg und Hohenzollern ein. Meist gingen sie über ein zentrales Sammellager auf dem Stuttgarter Killesberg. Ein grosser Teil der württembergischen Juden wurde in der Nähe der Ortschaft Izbica - auf offenem Feld - erschossen. (Wenn Sie sich fragen wo Izbica liegt - die schwäbischen Juden die dort ermordet wurden, wussten es auch nicht...).

Weiteres im Archiv / haGalil

haGalil onLine - Sonntag 20-12-98

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