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Jüdische Weisheit
 
Archivierte Meldungen aus den Jahren 1995 - 1999

 

Kaum Chancen einer wirksamen Unterstützung der Bürger durch die Öffentlichkeit:
Gesetz aus der NS-Zeit behindert die Medien

Seit Jahren behindern bestimmte Anwälte unter Berufung auf ein Gesetz aus der Nazizeit die Medien, wenn sie Leser, Zuschauer oder Hörer über ihre Rechte informieren. Leider haben die Gerichte ihnen bisher sehr oft Recht gegeben und dabei die grundgesetzlich garantierte Pressefreiheit gegenüber den Interessen der Anwälte als "minderes Recht" betrachtet.

Es geht hier um ein gemeinsames Interesse aller engagierten Medien. Praktische Beispiele lieferte letzte Woche die Sendung 'mit mir nicht' im ZDF. Zum Beispiel 'Tacheles', eine soziale Hilfsorganisation, die sich bei der Stadt Wuppertal für eine Frau einsetzte, die ihr zu früh geborenes Baby beerdigen wollte, damit es nicht wie sonst in der Klinik üblich "entsorgt" wird. Der Bürgermeister sagte die Beerdigung zu. Im gleichen Moment aber erhielt Tacheles eine Klage wegen unerlaubter "Rechtsberatung".

Kein Einzelfall. Über Einzelfälle aber zu berichten, kann problematisch werden. Diese Erfahrung machte nun Maria von Welser. Ihr Engagement für die Zuschauer hat einen Rechtsanwalt auf den Plan gerufen: Die Ombudsfrau verstoße gegen das Rechtsberatungsgesetz, das nur Rechtsanwälten erlaube, Menschen zu beraten.

Betroffen davon sind neben Maria von Welser auch andere Journalisten: Peter Escher, der im Mitteldeutschen Rundfunk Neppern auf der Spur ist, auch Geert Müller-Gerbes, der in "Wie bitte!?" die Bürokraten aufs Korn nimmt. Immer wieder schränken Gerichte die Freiheit der Presse ein, über Rechtsfragen zu berichten.

Hakenkreuzotter

Hakenkreuzotter

Das Gesetz, auf dessen Auswüchse sich klagende Anwälte berufen, stammt aus der NS-Zeit und diente dazu jüdischen Rechtsanwälten die Existenz zu entziehen. Heute bringt es viele Bürgern um die die Chance einer wirksamen Unterstützung durch die Öffentlichkeit.

Weitere Information: ZDF Pressestelle - 06131 / 70-2120 und -2121

 

Anwalt ohne Recht
Das Schicksal jüdischer Rechtsanwälte in Berlin nach 1933

Herausgegeben von der Rechtsanwaltskammer Berlin 1998

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jura.jpg (33087 Byte) In Berlin gab es 1933 3.890 Rechtsanwälte. Mehr als 1.800, also rund die Hälfte, galten nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten als Nichtarier". Am 31. März 1933 wurden Berliner Gerichtsgebäude von SA-Trupps gestürmt, nachdem lautstark gefordert worden war, alle als jüdisch bekannten Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Beamte zu entfernen".

Die Maßnahmen trafen eine völlig unvorbereitete, politisch und religiös in keiner Weise homogene Berufsgruppe. Konnte das Berufsverbot 1933 noch nicht vollständig durchgesetzt werden, da es zu diesem Zeitpunkt den Zusammenbruch des Rechtssystems bedeutet hätte, war die Situation fünf Jahre später eine andere: 1938 wurde allen als jüdisch geltenden Anwälten die Zulassung entzogen.

Die Berliner Rechtsanwaltskammer hat Simone Ladwig-Winters damit beauftragt, das Schicksal ihrer jüdischen Kollegen zu erforschen. Sechzig Jahre nach dem Berufsverbot liegt nun eine umfassende Dokumentation über die Ausgrenzung innerhalb einer Berufsgruppe vor: Es ist gelungen, die Lebensdaten von rund 1.300 Berliner Anwälten jüdischer Herkunft zu ermitteln. Das vorliegende Buch schildert die politische und rechtliche Lage der Betroffenen und präsentiert unbekanntes Bildmaterial. Sein biographisches Verzeichnis läßt den Verlust, den gewaltsame Absonderung, Vertreibung und Vernichtung bewirkt haben, beklemmend deutlich werden.

Seit November des Jahres ist eine Ausstellung zu dieser Dokumentation im Centrum Judaicum Berlin zu sehen.

Simone Ladwig-Winters

Geboren 1955 in Berlin, Studium der Rechtswissenschaften und Pädagogik an der Freien Universität. Tätigkeit als Sozialplanerin und Mieterberaterin in der Stadterneuerung in Schöneberg und Kreuzberg. Promotion am Fachbereich Politische Wissenschaften an der FU.

ISBN 3-930863-41-3
Euro 32,00

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haGalil onLine - Donnerstag 24-12-98

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