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Nachrichten
Am 5.11 wird
im Parlament beschlossen:
'Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den
Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen'
Der Verfassungsausschuß im Haus am Ring hat nach Angaben aus dem
Unterrichtsministerium in Wien einstimmig dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das
Gesetz soll am 5. November im Parlament am Ring beschlossen werden. Es
behandelt die Art, wie Kunstgegenstände, die im Zuge oder als Folge des
Nazi-Regimes in das Eigentum des Bundes gelangt sind, nach Abschluß der
Nachforschung der Besitzverhältnissen in den Bundesmuseen und Sammlungen an
die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden können.
Nach Kritik der Grünen und des
liberalen Forums bei einer ersten Unterausschußsitzung Mitte Oktober
wurden zwei neue und wichtige Punkte in das Gesetz aufgenommen: Dem
Nationalrat soll ein jährlicher Bericht über die Rückstellungen
vorgelegt werden. Der zweite Punkt: die Österreichische
Rektorenkonferenz wird das Vorschlagsrecht für den im Beirat vertretenen
Historiker und Kunsthistoriker erhalten. Der Beirat, in dem neben den
beiden Wissenschaftlern je ein Vertreter des Justiz-, Unterrichts- und
Verteidigungsministeriums sowie der Finanzprokuratur sitzen, wird zur
eigentlichen Durchführung des Gesetzes im Unterrichtsministerium
eingerichtet.
"Schenkungen" und
"herrenloses Gut"
Vom neuen Rückstellungs-Gesetz
betroffen sind drei Kategorien von Kunstwerken:
- Während der NS-Zeit geraubte
Kunstgegenstände, die im Rahmen der Restitutionsverfahren in der
Nachkriegszeit zurückgegeben wurden, dann aber im Zusammenhang mit dem
Ausfuhrverbotsgesetz zurückbehalten wurden und als "Schenkungen" oder
"Widmungen" in den Besitzstand der Bundessammlungen eingegangen sind,
- Kunstgegenstände, die am Kunstmarkt erworben wurden, bei denen sich aber
später Zweifel an der Unbedenklichkeit der Herkunft ergeben haben, und
- Kunstgegenstände, die trotz Durchführung von Rückstellungsverfahren
nicht an die ursprünglichen Besitzer oder deren Rechtsnachfolger
zurückgegeben werden konnten und als "herrenloses Gut" ins Eigentum der
Republik übergingen.
Der Konflikt über zwei Bilder von
Egon Schiele aus der "Rudolf-Sammlung", die nach einer Ausstellung wegen
"ungeklärter Besitzverhältnisse" im Frühjahr gerichtlich in New York
arretiert wurden, hatte die Österreichische Öffentlichkeit schmerzlich
an dunkle Hintergründe von Raub und Vertreibung erinnert.
Unterrichtsministerin Gehrer
reagierte zuerst mit drohenden, antisemitischen Untertönen, besann sich
jedoch schnell ihrer Verantwortung und regte eine gründliche
Untersuchung der österreichischen Museen an.
Eine ausgezeichnete Dolkumentation im STANDARD tat das ihre. Jüdische
Familien,
wie die Nachkommen der Rotschilds,
wurden nach dem 2. Weltkrieg zu "Schenkungen" gezwungen. Jetzt wird
anscheinend Ernst gemacht. Der am Schluss der Untersuchung verbleibende
Besitz an Kunstgegenständen soll nach Vorbild der "Mauerbach Aktion"
versteigert werden. Der Reinerlös soll bedürftigen Opfern der Shoah
zugute kommen.
SLW
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Mittwoch 04-11-98 |
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