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Am 5.11 wird im Parlament beschlossen:
'Bundesgesetz über die Rückgabe von Kunstgegenständen aus den Österreichischen Bundesmuseen und Sammlungen'

Der Verfassungsausschuß im Haus am Ring hat nach Angaben aus dem Unterrichtsministerium in Wien einstimmig dem Gesetzentwurf zugestimmt. Das Gesetz soll am 5. November im Parlament am Ring beschlossen werden. Es behandelt die Art, wie Kunstgegenstände, die im Zuge oder als Folge des Nazi-Regimes in das Eigentum des Bundes gelangt sind, nach Abschluß der Nachforschung der Besitzverhältnissen in den Bundesmuseen und Sammlungen an die ursprünglichen Eigentümer oder deren Erben zurückgegeben werden können.

Nach Kritik der Grünen und des liberalen Forums bei einer ersten Unterausschußsitzung Mitte Oktober wurden zwei neue und wichtige Punkte in das Gesetz aufgenommen: Dem Nationalrat soll ein jährlicher Bericht über die Rückstellungen vorgelegt werden. Der zweite Punkt: die Österreichische Rektorenkonferenz wird das Vorschlagsrecht für den im Beirat vertretenen Historiker und Kunsthistoriker erhalten. Der Beirat, in dem neben den beiden Wissenschaftlern je ein Vertreter des Justiz-, Unterrichts- und Verteidigungsministeriums sowie der Finanzprokuratur sitzen, wird zur eigentlichen Durchführung des Gesetzes im Unterrichtsministerium eingerichtet.

"Schenkungen" und "herrenloses Gut"

Vom neuen Rückstellungs-Gesetz betroffen sind drei Kategorien von Kunstwerken:
- Während der NS-Zeit geraubte Kunstgegenstände, die im Rahmen der Restitutionsverfahren in der Nachkriegszeit zurückgegeben wurden, dann aber im Zusammenhang mit dem Ausfuhrverbotsgesetz zurückbehalten wurden und als "Schenkungen" oder "Widmungen" in den Besitzstand der Bundessammlungen eingegangen sind,
- Kunstgegenstände, die am Kunstmarkt erworben wurden, bei denen sich aber später Zweifel an der Unbedenklichkeit der Herkunft ergeben haben, und
- Kunstgegenstände, die trotz Durchführung von Rückstellungsverfahren nicht an die ursprünglichen Besitzer oder deren Rechtsnachfolger zurückgegeben werden konnten und als "herrenloses Gut" ins Eigentum der Republik übergingen.

Der Konflikt über zwei Bilder von Egon Schiele aus der "Rudolf-Sammlung", die nach einer Ausstellung wegen "ungeklärter Besitzverhältnisse" im Frühjahr gerichtlich in New York arretiert wurden, hatte die Österreichische Öffentlichkeit schmerzlich an dunkle Hintergründe von Raub und Vertreibung erinnert.

Unterrichtsministerin Gehrer reagierte zuerst mit drohenden, antisemitischen Untertönen, besann sich jedoch schnell ihrer Verantwortung und regte eine gründliche Untersuchung der österreichischen Museen an. Eine ausgezeichnete Dolkumentation im STANDARD tat das ihre. Jüdische Familien, wie die Nachkommen der Rotschilds, wurden nach dem 2. Weltkrieg zu "Schenkungen" gezwungen. Jetzt wird anscheinend Ernst gemacht. Der am Schluss der Untersuchung verbleibende Besitz an Kunstgegenständen soll nach Vorbild der "Mauerbach Aktion" versteigert werden. Der Reinerlös soll bedürftigen Opfern der Shoah zugute kommen.

SLW

haGalil onLine - Mittwoch 04-11-98

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