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Bundesverband
Information und Beratung für NS Verfolgte

Presseinformation

Entschädigung für NS Sklavenarbeit:
Spitzengespräch bei Gerhard Schröder

Es geht um Schadenersatz für die Opfer

Die NS-Verfolgten müssen an den Verhandlungen beteiligt werden

Aus Anlaß des heute abend stattfindenden Spitzengespräches zwischen Vorständen führender Deutscher Wirtschaftsunternehmen mit dem Gerhard Schröder hat der Sprecher des Bundesverbandes Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V., Lothar Evers den zukünftigen Bundeskanzler geschrieben.

Das Schreiben in Auszügen:

"Durch das Londoner Schuldenabkommen, die Rechtsprechung der höchsten deutschen Gerichte und eine kollektive Verweigerungshaltung von alter Regierung und Industrie waren die Überlebenden der NS-Zwangsarbeit und ihre Angehörigen über Jahrzehnte daran gehindert, ihre Forderungen nach Lohn, Schmerzensgeld und Schadenersatz rechtlich durchzusetzen.

Die jetzt in Deutschland und den Vereinigten Staaten eingereichten Klagen sind daher ein erster Versuch einer selbstbewußten Interessen-Artikulation dieser meist alten, und oft auch sehr kranken Gruppe der Überlebenden. Liest man die Klageschriften, so erheben die Verfolgten ureigenste Forderungen der Sozialdemokratie, sowie der Arbeiter- und Gewerkschaftsbewegung:

  • Angemessene Entlohnung
  • Arbeitssicherheit
  • Unfallschutz
  • Menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen (...)

Die Beteiligung der deutschen Industrie am Programm "Vernichtung durch Arbeit" hat zu unermeßlichem Schäden geführt. Hunderttausende sind den im Wortsinne mörderischen Arbeitsbedingungen zum Opfer gefallen. Die Meisten in den letzten Monaten des Krieges beim Sprengen von Stollen für unterirdische Produktionsanlagen. (...) Dadurch daß ein großer Teil dieser Produktionsanlagen unmittelbar nach Kriegsende wieder privatwirtschaftlich genutzt werden konnte, wurde das möglich, was im Alltagsbewußtsein gemeinhin als "Wirtschaftswunder" bezeichnet worden ist. Anders wäre es kaum vorstellbar gewesen, daß bereits 1946 der zehntausendste Nachkriegskäfer die Bänder der Wolfsburger VW-Werke hätte verlassen können.

Der durch die oben skizzierten Lebens- und Arbeitsbedingungen entstandene Schaden ist nicht wieder gutzumachen. Gerade deshalb geht es jetzt darum, in angemessener Form Schadenersatz zu leisten.

Natürlich ist es erfreulich, daß die deutsche Industrie jetzt schnell zu einer umfassenden Lösung kommen will und Sie hierbei um Vermittlung bittet. Verstimmt sind wir allerdings über das dahinter steckende Kalkül der Unternehmen: laut SPIEGEL gehen Ihre Gesprächspartner für den kommenden Donnerstag davon aus, daß

"wenn die betroffenen Unternehmen sich gemeinsam mit der Regierung um Lösungen bemühen.... US-Gerichte nach Einschätzung amerikanischer Anwälte die Sammelklagen möglicherweise erst gar nicht annehmen oder zumindest aussetzen."

Die Unterstützung dieses Kalküls darf nicht Aufgabe eines Politikwechsels in Bonn gegenüber NS-Verfolgten sein. Die Industrie mag ohne Ihre Intervention nicht zur Abgabe eines angemessenen Angebotes gegenüber ihren ehemaligen Sklaven in der Lage sein. Die überlebenden NS-Verfolgten und ihre Angehörigen brauchen jedoch Ihre Unterstützung weitaus dringender als die beteiligten Industrieunternehmen. (...) Die Einrichtung einer Bundesstiftung "Entschädigung für NS-Zwangsarbeit" kann nicht allein zweiseitig zwischen Regierung und Industrie verhandelt werden. Die NS-Verfolgten selbst, ihre Organisationen und Interessenvertreter sind für faire Verhandlungen als "Gegner im positiven Sinne" unverzichtbar.

Ohne eine solche Interessenvertretung der Opfer blieben die in die neue Stiftung einfließenden Finanzmittel vom guten oder schlechten Willen der beteiligten Industrieunternehmen abhängig. Wären diese Mittel zu gering, würde es entweder gar nicht lohnen, eine solche Stiftung einzurichten, oder die Auszahlungen blieben unzureichend, was eine erneute Demütigung der Opfer zur Folge hätte.

Zur Vorbereitung Ihres Gespräches am Donnerstag möchten wir daher einige zentrale Positionen der NS-Verfolgten und ihrer Interessenverbände präzisieren:

  1. Die Schadenersatzforderungen dürfen sich nicht nur auf die heute noch lebenden Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter beschränken. Gerade auch die Witwen und Waisen der den mörderischen Arbeitsbedingungen zum Opfer gefallenen Zwangsarbeiter haben Anspruch auf unsere Zuwendung und materielle Kompensation.
  2. Die finanzielle Leistung der deutschen Unternehmen muß deutlich höher sein, als die gerade zwischen jüdischen Organisationen, amerikanischen Anwälten und den Schweizer Banken ausgehandelte Summe von 1,25 Milliarden Dollar. Verglichen mit der massiven Verletzung von Menschenrechte durch die Versklavung von Millionen Menschen und dem Tod Hunderttausender als Konsequenz der NS-Zwangsarbeit nehmen sich die den Klagen gegen die Schweiz zugrundeliegenden Vorwürfe wie "Hehlerei" und "Unterschlagung" fast wie Kavaliersdelikte aus.
  3. Die Bundesregierung sollte so schnell wie möglich die jetzt gültigen Verjährungsfristen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen der Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter verlängern.
    Der größte Teil der jetzt gerade erst gerichtlich durchsetzbaren Ansprüche droht sonst im Mai 1999 (3 Jahre nach dem richtungsweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Mai 1996) erneut der Verjährung anheim zu fallen. (...)

Wir möchten Sie recht herzlich bitten, möglichst bald nach Konstituierung der neuen Bundesregierung auch die ehemaligen Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter zu empfangen und ihre Forderungen zu unterstützen."

Weiteres: Die ungekürzte Version unseres Schreibens an Gerhard Schröder sowie unsere Projektskizze "Gerechtigkeit für die Überlebenden der NS-Zwangsarbeit" senden wir Ihnen gerne auch zu.

sh-bv.gif (3682 Byte)Kontaktadresse:

Lothar Evers

Bundesverband Information und Beratung für NS-Verfolgte e.V.

Holweider Str. 13-15
51065 Köln

Tel.: 0221 / 61 20 41 - Fax: 0221 / 962 44 57 - E-mail: nsberatung@netcologne.de

haGalil onLine - Mittwoch 21-10-98

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