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Meldungen aus den Jahren 1995 - 1999 |
Zentralrat der Muslime in Deutschland
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland
(ZMD) hat den Entscheid der baden-württembergischen Schulverwaltung scharf
verurteilt. Diese hatte beschlossen, die junge Lehrerin Fereshta Ludin nicht
in den Schuldienst zu übernehmen, weil sie auch während des Unterrichts ein
Kopftuch tragen will.
Organisiert sind im Zentralrat der Muslime in
Deutschland 19 islamische Verbände und Zentren – deutsche, albanische,
persische, bosnische und türkische. Als tonangebend gilt der Verband der
Islamischen Kulturzentren in Köln (VIKZ). Ihm wird eine Nähe zu den
sogenannten Süleymanci nachgesagt, die sich gegen das laizistische
Staatsprinzip der Türkei wenden. Offiziell wehrt sich der VIKZ gegen diese
Zuordnung. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland firmiert unter
derselben Adresse wie der VIKZ in Köln. Er wurde 1993 gegründet und will
vergleichbar dem Zentralrat der Juden in Deutschland zum offiziellen
Ansprechpartner für Politik und Behörden werden – ein Wunsch, der bisher
nicht im erhofften Umfang in Erfüllung gegangen ist. Das mag daran liegen,
daß mit dem Zentralrat eine zweite islamische Dachorganisation konkurriert,
der Islamrat. Der wird von der türkischen Muslimorganisation Milli Görüs
dominiert, die im Gegensatz zur VIKZ wegen islamistischer Tendenzen vom
Verfassungsschutz beobachtet wird. Für wie viele der rund 2,5 Millionen
Muslime in Deutschland der Zentralrat spricht, läßt sich aufgrund dieser
Konkurrenz nur schwer sagen.
Quelle: Aktuelles Lexikon der SZ /
rkl
Berufsverbot für muslimische Lehrerin
Eine Pressemitteilung des Zentralrats der Muslime in Deutschland zum
'Stuttgarter Kopftuchbeschluss'
Der Zentralrat der Muslime in
Deutschland ist entsetzt ueber den Beschluss des Oberschulamtes Stuttgart,
die deutsche muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches
nicht in den Schuldienst des Landes Baden-Wuerttemberg zu uebernehmen. Dies
ist faktisch ein Berufsverbot fuer praktizierende Muslimas und ist somit ein
Fall einer gravierenden Diskriminierung von Menschen, die nach ihrer
Glaubensüberzeugung leben.
Die Entscheidung des Oberschulamtes ist umso
schlimmer, als dieses Urteil sich auch auf andere Lebens- und
Arbeitsbereiche auswirken wird. Diese Folgen sind unuebersehbar gross,
denn mit dieser Entscheidung wurde eine Chance verspielt, Toleranz von
amtlicher Stelle vorzuleben und die Werteneutralitaet des Staates in der
Tat zu beweisen.
Schlimmer als der Beschluss selbst, ist der
Versuch, diesen durch nicht zutreffende Behauptungen ueber den Islam zu
rechtfertigen.
- Die Kleidervorschriften fuer Maenner und
Frauen gehoeren zum wesentlichen Inhalt der islamischen Lehre. Das
Tragen des Kopftuches ist fuer die muslimische Frau nicht nur Teil ihrer
religioesen Ueberzeugung, sondern auch religioese Pflicht, die durch den
Koran, die prophetische Tradition und den Konsens aller islamischen
Rechtschulen belegt ist. Vernachlaessigung
dieser Pflicht durch einige aendert nichts an ihrer grundsaetzlichen
Bedeutung im Islam. Die Bedeckung der muslimischen Frauen und Maedchen,
hier das Kopftuch, ist fuer praktizierende Muslimas weder Symbol der
Religion noch Mittel der Missionierung. Noch weniger ist es fuer sie ein
politisches Mittel. Missbrauch durch einige darf nicht allen Muslimen
zur Last gelegt werden.
- Die Existenz unterschiedlicher
Ausdrucksformen verschiedener Religionen nebeneinander ist Teil des
Pluralismus dieses Staates und der Multikultur dieser Gesellschaft. Dies
erleben Schuelerinnen und Schueler tagtaeglich und ueberall.
Auch im Schulalltag koennen Schuelerinnen und Schueler diese Vielfalt
als Teil der Normalitaet unbeschadet wahrnehmen. * Die
positiven Erfahrungen mit muslimischen kopftuchtragenden Lehrerinnen in
anderen Bundeslaendern beweisen, dass die Sorgen der Kultusministerin
unbegruendet sind. Viele Konflikte lassen sich ohne Ministerialerlasse
durch die Muendigkeit der Buergerinnen und Buerger vermeiden und besser
loesen. Bei dieser Ueberzogenen Reaktion muessen
wir uns mit Recht fragen, wird hier auf Kosten der Muslime Wahlkampf
getrieben?
- Die Kultusministerin fordert Toleranz und
erwartet von der muslimischen Gemeinschaft, dass sie gegen die
religioese Ueberzeugung und das eigene Gewissen handelt. Toleranz
bedeutet aber, die anderen trotz ihres Andersseins zu akzeptieren und
ihre Grundrechte nicht wegen ihres Fremdseins zu beschneiden.
- Das Kopftuch ist nicht Mittel der
kulturellen Ausgrenzung, wie das friedliche Zusammenleben Abertausender
Kopftuchtraegerinnen im deutschen Alltag beweist. Ausgrenzung erfahren
diese muslimischen Frauen gerade durch solche Beschluesse, die sie ins
gesellschaftliche Abseits drängen.
Die Muslime in Deutschland, die sich zum
Grundgesetz dieses Landes bekennen, sehen ihre elementaren Grundrecht
durch diese bewusste Diskriminierung verletzt und bedauern zutiefst,
dass sie auch dieses Mal gezwungen werden, ihre Rechte auf dem Rechtsweg
zu erstreiten.
Koeln, den 14. Juli 1998 (ZMD-Vorsitzender
Dr. Nadeem Elyas, Tel.: 02403 / 24434)
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16-07-98 |
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