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ISRAEL NACHRICHTEN

Zentralrat der Muslime in Deutschland

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) hat den Entscheid der baden-württembergischen Schulverwaltung scharf verurteilt. Diese hatte beschlossen, die junge Lehrerin Fereshta Ludin nicht in den Schuldienst zu übernehmen, weil sie auch während des Unterrichts ein Kopftuch tragen will.

Organisiert sind im Zentralrat der Muslime in Deutschland 19 islamische Verbände und Zentren – deutsche, albanische, persische, bosnische und türkische. Als tonangebend gilt der Verband der Islamischen Kulturzentren in Köln (VIKZ). Ihm wird eine Nähe zu den sogenannten Süleymanci nachgesagt, die sich gegen das laizistische Staatsprinzip der Türkei wenden. Offiziell wehrt sich der VIKZ gegen diese Zuordnung. Der Zentralrat der Muslime in Deutschland firmiert unter derselben Adresse wie der VIKZ in Köln. Er wurde 1993 gegründet und will vergleichbar dem Zentralrat der Juden in Deutschland zum offiziellen Ansprechpartner für Politik und Behörden werden – ein Wunsch, der bisher nicht im erhofften Umfang in Erfüllung gegangen ist. Das mag daran liegen, daß mit dem Zentralrat eine zweite islamische Dachorganisation konkurriert, der Islamrat. Der wird von der türkischen Muslimorganisation Milli Görüs dominiert, die im Gegensatz zur VIKZ wegen islamistischer Tendenzen vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Für wie viele der rund 2,5 Millionen Muslime in Deutschland der Zentralrat spricht, läßt sich aufgrund dieser Konkurrenz nur schwer sagen.

Quelle: Aktuelles Lexikon der SZ / rkl

Berufsverbot für muslimische Lehrerin

Eine Pressemitteilung des Zentralrats der Muslime in Deutschland zum 'Stuttgarter Kopftuchbeschluss'

Der Zentralrat der Muslime in Deutschland ist entsetzt ueber den Beschluss des Oberschulamtes Stuttgart, die deutsche muslimische Lehrerin Fereshta Ludin wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst des Landes Baden-Wuerttemberg zu uebernehmen. Dies ist faktisch ein Berufsverbot fuer praktizierende Muslimas und ist somit ein Fall einer gravierenden Diskriminierung von Menschen, die nach ihrer Glaubensüberzeugung leben.

Die Entscheidung des Oberschulamtes ist umso schlimmer, als dieses Urteil sich auch auf andere Lebens- und Arbeitsbereiche auswirken wird. Diese Folgen sind unuebersehbar gross, denn mit dieser Entscheidung wurde eine Chance verspielt, Toleranz von amtlicher Stelle vorzuleben und die Werteneutralitaet des Staates in der Tat zu beweisen.

Schlimmer als der Beschluss selbst, ist der Versuch, diesen durch nicht zutreffende Behauptungen ueber den Islam zu rechtfertigen.

  • Die Kleidervorschriften fuer Maenner und Frauen gehoeren zum wesentlichen Inhalt der islamischen Lehre. Das Tragen des Kopftuches ist fuer die muslimische Frau nicht nur Teil ihrer religioesen Ueberzeugung, sondern auch religioese Pflicht, die durch den Koran, die prophetische Tradition und den Konsens aller islamischen Rechtschulen belegt ist.     Vernachlaessigung dieser Pflicht durch einige aendert nichts an ihrer grundsaetzlichen Bedeutung im Islam. Die Bedeckung der muslimischen Frauen und Maedchen, hier das Kopftuch, ist fuer praktizierende Muslimas weder Symbol der Religion noch Mittel der Missionierung. Noch weniger ist es fuer sie ein politisches Mittel. Missbrauch durch einige darf nicht allen Muslimen zur Last gelegt werden.
  • Die Existenz unterschiedlicher Ausdrucksformen verschiedener Religionen nebeneinander ist Teil des Pluralismus dieses Staates und der Multikultur dieser Gesellschaft. Dies erleben Schuelerinnen und Schueler tagtaeglich und ueberall.     Auch im Schulalltag koennen Schuelerinnen und Schueler diese Vielfalt als Teil der Normalitaet unbeschadet wahrnehmen. *    Die positiven Erfahrungen mit muslimischen kopftuchtragenden Lehrerinnen in anderen Bundeslaendern beweisen, dass die Sorgen der Kultusministerin unbegruendet sind. Viele Konflikte lassen sich ohne Ministerialerlasse durch die Muendigkeit der Buergerinnen und Buerger vermeiden und besser loesen.     Bei dieser Ueberzogenen Reaktion muessen wir uns mit Recht fragen, wird hier auf Kosten der Muslime Wahlkampf getrieben?
  • Die Kultusministerin fordert Toleranz und erwartet von der muslimischen Gemeinschaft, dass sie gegen die religioese Ueberzeugung und das eigene Gewissen handelt. Toleranz bedeutet aber, die anderen trotz ihres Andersseins zu akzeptieren und ihre Grundrechte nicht wegen ihres Fremdseins zu beschneiden.
  • Das Kopftuch ist nicht Mittel der kulturellen Ausgrenzung, wie das friedliche Zusammenleben Abertausender Kopftuchtraegerinnen im deutschen Alltag beweist. Ausgrenzung erfahren diese muslimischen Frauen gerade durch solche Beschluesse, die sie ins gesellschaftliche Abseits drängen.

Die Muslime in Deutschland, die sich zum Grundgesetz dieses Landes bekennen, sehen ihre elementaren Grundrecht durch diese bewusste Diskriminierung verletzt und bedauern zutiefst, dass sie auch dieses Mal gezwungen werden, ihre Rechte auf dem Rechtsweg zu erstreiten.

Koeln, den 14. Juli 1998 (ZMD-Vorsitzender Dr. Nadeem Elyas, Tel.: 02403 / 24434)

www.islam.de

haGalil onLine - 16-07-98

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