Bremen (dpa) - Zwei frühere jüdische
Zwangsarbeiterinnen werden voraussichtlich auch 50 Jahre nach Kriegsende
keinen Lohn für ihre im Zweiten Weltkrieg in Deutschland geleistete
Arbeit erhalten. Das Landgericht Bremen argumentierte am Dienstag, mit
den bereits gewährten Leistungen nach dem deutschen Entschädigungsgesetz
sei vermutlich auch die unterbliebene Entlohnung aus der Zwangsarbeit
abgegolten.
Die Frauen verlangen je 40 000 Mark. Einer weiteren
Klägerin aus Rumänien, die bisher keinerlei Entschädigung erhalten
hatte, wollen die Richter aber die von ihr geforderten 15 000 Mark
zuerkennen. Das Urteil soll am 2. Juni verkündet werden.
Die Frauen waren von August 1944 bis April 1945 als
Insassen des Konzentrationslagers Auschwitz von Bremen zur Zwangsarbeit
angefordert und ohne Lohn beim Bau von Behelfswohnungen und zur
Trümmerbeseitigung eingesetzt worden.
Die Richter orientierten sich bei ihrer
Argumentation an einer Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 5.
November 1997. Dieses hatte erstmals einer jüdischen Zwangsarbeiterin
eine individuelle Entschädigung für den entgangenen Arbeitslohn im
Nationalsozialismus zugesprochen. Danach sei zu differenzieren zwischen
Verfolgungsopfern, die bereits eine Entschädigung erhielten und denen,
die nichts bekamen. Kritik an dieser Unterscheidung sei verständlich, da
«die Beträge in der Tat als Wiedergutmachung wenig überzeugend seien»,
erklärte der Vorsitzende Richter. Resultat der Abkommen zu Reparations-
und Entschädigungsfragen sei, daß jedes Opfer der Nazi-Verfolgung eine
Entschädigung erhalten solle, die Höhe aber so begrenzt sein müsse, daß
alle Opfer eine vertretbare Leistung bekämen.
Erträglich sei daher, daß mit der Entschädigung für
zwei der Klägerinnen die Entlohnung der Zwangsarbeit abgegolten sei. Für
«ganz unerträglich» hält das Gericht es dagegen, daß die dritte Klägerin
bisher überhaupt keine Leistung erhalten habe. Dieser Klägerin sei
deshalb ein Schadensersatzanspruch zuzuerkennen.