Hass war ebenso wie der frühere SS-Offizier Erich
Priebke am 7. März in Italien zu lebenslanger Haft verurteilt worden.
Die beiden Deutschen waren im März 1944 an der Erschießung von 335
Zivilisten in den Ardeatinischen Höhlen in Rom beteiligt.
Das Massaker gilt als das schwerste
Nazi-Kriegsverbrechen in Italien. Der 84jährige Priebke steht weiterhin
in einer Wohnung in Rom unter Hausarrest.
Die Militärjustiz begründete die Aufhebung des
Hausarrests gegen Hass auch mit dem Alter des Deutschen und seinem
Verhalten nach dem Urteil des Berufungsgerichts. Hass war unmittelbar
danach freiwillig von Genf, wo er bei seiner Tochter lebte, nach Italien
zurückgekehrt und hatte sich den Behörden gestellt.
Zuletzt stand er in einem Altersheim in der Nähe von
Rom unter Hausarrest. Seine Anwälte wollen nach Vorlage der
schriftlichen Urteilsbegründung, die Mitte April erwartet wird, Revision
beim Kassationsgericht beantragen.