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"Justice" Jackson:
Der Öffentliche Hauptankläger

Robert H. Jackson vertrat die Vereinigten Staaten im Nürnberger Prozess

Von Gerhard Fischer
"antifa" - Magazin für antifaschistische Politik und Kultur

Am 2. Mai 1945 erhielt Robert H. Jackson, Richter am Obersten Bundesgericht der USA, vom amerikanischen Präsidenten einen ehrenvollen Auftrag. Ende April hatten Vertreter der vier Großmächte in San Francisco die Gründungskonferenz der UNO vorbereitet und die Absicht erörtert, einen internationalen Gerichtshof zur Aburteilung der europäischen Kriegsverbrecher zu bilden. Nun sollte Jackson mit dem Mandat von Harry S. Truman verbindliche Verhandlungen mit den Alliierten über das weitere Vorgehen führen.

"Justice" Jackson war dafür der geeignete Mann. Dem am 13. Februar 1892 Geborenen hatte ein Jahr juristischer Ausbildung an der Albany Law School genügt, um eine gut gehende Rechtsanwaltspraxis in Jamestown zu betreiben und dann - der Demokratischen Partei verbunden - eine Blitzkarriere im Staatsdienst zu machen: 1934 Chefjustitiar der Obersten Finanzbehörde, 1936 stellvertretender Justizminister der USA, 1938 Justizminister des Staates New York, 1940 USA-Generalstaatsanwalt, 1941 Bundesrichter.

So war es nur folgerichtig, dass Robert Jackson die Vereinigten Staaten als "Öffentlicher Hauptankläger" im Nürnberger Prozess vertrat. Die Grundsätze, die ihn dabei leiteten, legte er am 21. November 1945 in seiner Einführungsrede dar: "Die Untaten, die wir zu beurteilen und zu bestrafen suchen, waren so ausgeklügelt, so böse und von so verwüstender Wirkung, dass die menschliche Zivilisation es nicht dulden kann, sie unbeachtet zu lassen, sie würde sonst eine Wiederholung solchen Unheils nicht überleben."

Der amerikanische Ankläger war sich im Klaren darüber, dass es sich bei den 24 angeklagten Hauptkriegsverbrechern - 21 standen schließlich vor Gericht - nur um die Exponenten eines weit verzweigten Unrechtssystems handelte. Als es am 14. Dezember 1945 um die Frage ging, ob der im Statut des Gerichts vorgegebene Rahmen des Prozesses den eigentlichen Aufgaben des Tribunals angemessen sei, verwies er auf "Tausende andere", die, "wenn auch weniger auffällig, doch ebenso schuldig an diesen Verbrechen sind wie die Männer auf der Anklagebank".

Seine dritte große Nürnberger Rede hielt Jackson am 28. Februar 1946, als er Nazi-Organisationen und -Institutionen als verbrecherisch anklagte. "Wenn diese Organisationen hier entlastet würden, würde das deutsche Volk den Schluss ziehen, dass sie nichts Unrechtes getan haben", erklärte er. "Es würde dann ein Leichtes sein, das deutsche Volk in wieder errichteten Organisationen unter neuem Namen, aber mit den alten Programmen zusammenzufassen." Ahnte der US-Ankläger die Gefahren des wieder erstehenden Nazismus?

Am 26. Juli 1946 hielt er sein abschließendes Plädoyer. Abermals blickte er weit voraus: "Dieses Gesetz hier wird zwar zunächst auf deutsche Angreifer angewandt. Es schließt aber ein und muss, wenn es von Nutzen sein soll, den Angriff jeder anderen Nation verdammen, nicht ausgenommen die, die hier zu Gericht sitzen."

Am Ende des Prozesses, in dessen Verlauf er drei Angeklagte und sieben Zeugen selber ins Kreuzverhör genommen hatte, verfasste Robert Jackson seinen Bericht für den US-Präsidenten, dann kehrte er zu seiner Tätigkeit am Obersten Bundesgericht zurück. Nach zwei Herzinfarkten verstarb er am 9. Oktober 1954.

hagalil.com 18-11-2005

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