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Anordnung des Obersten Gerichtshofes:
Änderung im Verlauf des Sicherheitszauns

Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem hat eine Änderung des Verlaufs des Sicherheitszauns um die Enklave von Alfei Menashe im nördlichen Westjordanland angeordnet. Die neun Richter gaben damit einstimmig einer Petition von palästinensischen Bewohnern in der Gegend statt.

Die israelische Armee muss nun eine neue Route vorlegen, die die Lebensumstände der palästinensischen Anwohner in der Region nicht in dem Maße beeinträchtigt, wie es der derzeitige Verlauf tut.

Entgegen dem Urteil des internationalen Gerichtshofs in Den Haag (Juli 2004) legte der Oberste Gerichtshof in Jerusalem fest, dass die Befugnis für den Zaunbau östlich der Grünen Linie grundsätzlich bei Israel liegt und der Sicherheit israelischer Staatsbürger dient.

Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem entschied auch, dass es in Einklang mit dem internationalen Recht steht, wenn eine Armee in besetztem Gebiet dazu ermächtigt wird, einen Zaun zum Schutz seiner eigenen Staatsbürger zu errichten. Der Oberste Gerichtshof stützte seinen Urteilsspruch sowohl auf die Satzungen des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, die einen integralen Bestandteil des internationalen Rechts darstellen, wie auch auf das verfassungsmäßige Recht der Siedler unter israelischem Recht.

Der bisherige Zaunverlauf hatte die palästinensischen Dörfern um Alfei Menashe von den näheren urbanen Zentren, anderen Gebieten des Westjordanlandes sowie von Qalqilya im Norden und dem Dorf Habla im Süden abgeschnitten. Anwalt Michael Sfard, der die Antragsteller vertrat, nannte den Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem "sehr mutig".

Ha'aretz, www.israel.de

hagalil.com 16-09-2005

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