Anordnung des Obersten Gerichtshofes:
Änderung im Verlauf des Sicherheitszauns
Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem hat eine Änderung des
Verlaufs des Sicherheitszauns um die Enklave von Alfei Menashe im nördlichen
Westjordanland angeordnet. Die neun Richter gaben damit einstimmig einer
Petition von palästinensischen Bewohnern in der Gegend statt.
Die israelische Armee muss nun eine neue Route vorlegen, die
die Lebensumstände der palästinensischen Anwohner in der Region nicht in dem
Maße beeinträchtigt, wie es der derzeitige Verlauf tut.
Entgegen dem Urteil des internationalen Gerichtshofs in Den
Haag (Juli 2004) legte der Oberste Gerichtshof in Jerusalem fest, dass die
Befugnis für den Zaunbau östlich der Grünen Linie grundsätzlich bei Israel
liegt und der Sicherheit israelischer Staatsbürger dient.
Der Oberste Gerichtshof in Jerusalem entschied auch, dass es
in Einklang mit dem internationalen Recht steht, wenn eine Armee in
besetztem Gebiet dazu ermächtigt wird, einen Zaun zum Schutz seiner eigenen
Staatsbürger zu errichten. Der Oberste Gerichtshof stützte seinen
Urteilsspruch sowohl auf die Satzungen des Internationalen Gerichtshofs in
Den Haag, die einen integralen Bestandteil des internationalen Rechts
darstellen, wie auch auf das verfassungsmäßige Recht der Siedler unter
israelischem Recht.
Der bisherige Zaunverlauf hatte die palästinensischen Dörfern
um Alfei Menashe von den näheren urbanen Zentren, anderen Gebieten des
Westjordanlandes sowie von Qalqilya im Norden und dem Dorf Habla im Süden
abgeschnitten. Anwalt Michael Sfard, der die Antragsteller vertrat, nannte
den Urteilsspruch des Obersten Gerichtshofs in Jerusalem "sehr mutig".
Ha'aretz, www.israel.de
hagalil.com 16-09-2005 |