Verwaltungsgericht Bayreuth bestätigt:
Verbot von Hess-Marsch in Wunsiedel
Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat am 27.
Juli das Verbot der für den 20. August in Wunsiedel geplanten Demonstration
zum Todestag des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bestätigt.
Das Gericht stellte sich damit hinter das Landratsamt
Wunsiedel, das bereits am 4. Juli den diesjährigen Nazi-Aufmarsch unter dem
Motto "Gedenken an Rudolf Heß" – auch bekannt als "Hess Marsch" – untersagt
hatte.
Die Pressesprecherin der Kampagne
NS-Verherrlichung-Stoppen!, Korinna Pflug, sieht in der Entscheidung eine
Bestätigung der Politik der Kampagne. "Den Kriegsverbrecher Hess als
Friedensflieger umzudeuten, ist ein Versuch der extremen Rechten, die
Geschichte des Nationalsozialismus umzuschreiben. Damit billigen die
Teilnehmer des Hess-Marsches die nationalsozialistische Gewalt- und
Willkürherrschaft und beeinträchtigen die Würde der Opfer der NS-Herrschaft.
Dies hat jetzt auch das Verwaltungsgericht erkannt", erklärte Pflug.
Trotzdem entbindet ein mögliches Verbot den Widerstand gegen die
Verherrlichung der NS-Verherrlichung nicht von der Verantwortung, gegen den
Hess-Marsch vorzugehen.
Um faschistisches Denken, Handeln und Reden unmöglich zu
machen, braucht es eine Politik, die sich an den Ursachen orientiert, nicht
aber nur die Symptome in Form von Verboten behandelt. Eine
Auseinandersetzung mit Rassismus und Faschismus dürfe nicht der Justiz
überlassen werden, sagte Pflug.
Aus diesem Grund wird die Kampagne "NS-Verherrlichung
stoppen" auch weiterhin bundesweit für den Antifaschistischen Aktionstag und
die geplante Demonstration gegen den sog. "Hess-Marsch" am 20. August nach
Wunsiedel mobilisieren.
www.ns-verherrlichung-stoppen.tk
hagalil.com 01-08-2005 |