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"Vortrefflich geht es, der stille Segen, er wuchert im sittlich gehüteten Haus, und ruhig und sicher, auf friedlichen Wegen, entwickelt sich Deutschland von innen heraus." (Heinrich Heine)
Homepage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, CSU Landesgruppe im Deutsche Bundestag

Visa-Untersuchungsausschuss:
Der Bock als Gärtner

Von Peter Finkelgruen

Es war gewiss ein Erlebnis den Bundesaußenminister Josef Fischer einen ganzen Tag lang auf dem Fernsehschirm beobachten zu können wie er den bohrenden Fragen der Mitglieder des Untersuchungsausschusses Rede und Antwort stand. Auch ich verfolgte ich die Befragung, die der Aufklärung dienen soll wieso kriminelle Personen in die Bundesrepublik einreisen konnten, und wer dafür die politische Verantwortung trägt.

Ganz besonders wichtig bei dieser Untersuchung ist dabei die Person des Ausschussvorsitzenden des CSU Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl, ein Mann der persönliche Erfahrungen mit dieser Materie hat.

Vor vier Jahren, am 30. Mai 2001, wurde in München, der ehemalige SS-Mann Anton Malloth zu einer lebenslänglichen Gefängnisstrafe verurteilt. Er wurde verurteilt wegen Mordes, begangen während er in der Kleinen Festung Theresienstadt Dienst getan hat. Der Verurteilung und dem Prozess gegen den, mit internationalem Haftbefehl gesuchten, Massenmörder gingen jahrelange Bemühungen um seine rechtsstaatliche Verfolgung in der Bundesrepublik Deutschland voraus. Das scheiterte zuerst an der Unwilligkeit der zuständigen Staatsanwaltschaft in  Dortmund.

Aber auch eine Auslieferung des staatenlosen Massenmörders an die Tschechische Republik, wo er bereits verurteilt worden war, scheiterte. Sie scheiterte an einem Dokument, einer amtlichen Feststellung, für die der heutige Vorsitzende im Visa Untersuchungsauschuss die politische Verantwortung trug. In diesem Dokument wurde der SS-Mörder als deutscher Staatsbürger erklärt – der demzufolge nicht ausgeliefert werden konnte. Der Mann, der heute jakobinerhaft untersucht, wieso Taschendiebe und Prostituierte aus der Ukraine nach Deutschland einreisen konnten, hat eben praktische Erfahrung mit der Einreise und Versorgung von Hochkriminellen.

Um anschaulich darzulegen, wie kriminelle Subjekte nicht nur Visa, die ihnen die Einreise in die Bundesrepublik ermöglichen, erhalten konnten, möchte ich ein Dokument vorlegen, dass ich gefunden habe.

Am 18. Januar 1989 hat ein Referent der Kreisverwaltungsbehörde in München unter dem Aktenzeichen KVR/II/12 folgende "Feststellung" getroffen und sie schriftlich festgehalten.

"Der im Betreff Genannte erwarb nach Sachlage durch Geburt ableitend von seiner in Südtirol beheimateten Mutter als nichteheliches Kind die österreichische Staatsangehörigkeit (Bl.2). Infolge des Friedensvertrages von St.Germain wurde M. nach dem ersten Weltkrieg ital. Staatsangehöriger. Auf Grund einer im Jahre 1939 erfolgten deutsch-italienischen Verständigung hatten Südtiroler die Möglichkeit, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben und in das Deutsche Reich umzusiedeln. M. selbst hatte am 16.12.39 für die deutsche Staatsangehörigkeit optiert und auf die italienische Staatsangehörigkeit verzichtet, übersiedelte am 12.02.40 nach Deutschland (Innsbruck) und wurde mit Aushändigung (21.02.40) der Einbürgerungsurkunde vom (21.02.40) des Landeshauptmanns von Tirol gem. §8 RuStAG rechtswirksamdeutscher Staatsangehöriger durch Einbürgerung.

Am 21.01.49 erklärte er jedoch in Italien den Widerruf der Option, verzichtete gegenüber ital. Behörden auf die deutsche Staatsangehörigkeit und erwarb durch Re-option gem. Art. 2 G 1948, Nr.23 aufgrund des Min.Dekr. v. 11.03.52 die ital. Staatsangehörigkeit (vergl. Bl.49). Da M. nun die Ausstellung deutscher Ausweisdokumente beantragte, war zu prüfen, ob ein Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit gegeben war.

1. gegenüber ital. Behörden i.J. 1949 stellte keinen Verlustgrund i.S. des RuStAG dar (vergl. §17 Ziff.1 mit §§18ff, insbs.Komm. Maßfeller, Anm.2 zu § 22 RuStAG). Zwischenstaatliche Vereinbarungen, die den Verlust automatisch begründen würden (sog. Kollektivverlust), sind zwischen Italien und Deutschland nicht zustande gekommen.

2. Ein Verlust nach § 25 Abs. 1 RuStAG liegt ebenfalls nicht vor, da trotz der damals ausgestellten ital. Ausweisdokumente gem.Art. 1, 13, 12 und 16 ital. G. vom 1948, Nr. die Reoption von 1952 keine Wirksamkeit erlangte (vgl. Min.Dekret v. 28.12.56, Bl.49). Nach Ansicht des Ital. Generalkonsulats in München ( Herr Schiavone) beurteilt sich die Frage, ob M., von 1952 bis 1956 als ital.  Staatsangehöriger zu führen war, nach allgemeinen Grundsätzen des ital. Verwaltungsrechts. Dannach ist die Re-option des M. als nichtig anzusehen (vgl. auch Art.9 Abs.2 ital. StAG); da M. somit die die ital. Staatsangehörigkeit nicht erwarb, trat ein Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit i.S. von § 25 Abs. 1 RuStAG nicht ein.

Herr M. ist somit im DS mit Deutscher Staatsangehörigkeit, (06) zu führen.

II. Zum Akt

I.A.
Kerscher"

Dieses Dokument wirft zahlreiche Fragen auf, deren Antworten deutlich machen würden, wie staatenlose Mörder in die Bundesrepublik einreisen konnten und sich hier der besonderen Fürsorge der Behörden erfreuen konnten. So zum Beispiel der Unterbringung in einem respektablen Altersheim auf Kosten der öffentlichen Hand. Dieses Dokument, von dem sich eine Kopie unter anderem in den Akten der zentralen Stelle für die Verfolgung nationalsozialistischer Massenverbrechen bei der Staatsanwaltschaft Dortmund befand, diente faktisch der Strafvereitelung zu Gunsten eines verurteilten NS-Massenmörders. Und die Münchener Behörde, die das zitierte Dokument erstellt hat, hat trotz öffentlicher Kritik unter der politischen Verantwortung des nunmehrigen Vorsitzenden des Visa-Untersuchungsausschusses daran festgehalten, bis die bayerische Landesregierung sich, wohl wegen internationaler Verwicklungen, genötigt sah, bei einer Kabinettssitzung diese Verfügung als irrig aufzuheben.

Eine Frage die sich sofort stellt. Hat der verantwortliche Chef und Leiter dieser Behörde, der Dr. Hans-Peter Uhl von 1987 bis 1998 gewesen war, von all dem nichts mitbekommen? Oder hat er vielleicht genau diese Wirkungen wie sie durch diese Verfügung ermöglicht wurden, gewollt? Hat er das aus ideologischen Gründen getan, aus einer Weltanschauung nach der "unsere" Mörder gehegt und gepflegt, vor allem Unbill bewahrt werden müssen?

Schließlich war der Mann, der mit Hilfe dieses Dokumentes jahrelang geschützt wurde, ein international gesuchter Massenmörder. War er der einzige Kriminelle dieser Art, dem das Kreisverwaltungsreferat München hilfreich zur Seite stand? Der Fragen ist kein Ende. Ein Thema für einen Untersuchungsausschuss?

P.S. Zum richtigen Verständnis  des Eingangszitats von Heinrich Heine auf der Homepage des Abgeordneten Dr. Hans-Peter Uhl hier das ganze Gedicht:

Heinrich Heine: Neue Gedichte
Zeitgedichte

VI

Bei des Nachtwächters Ankunft zu Paris

»Nachtwächter mit langen Fortschrittsbeinen,
Du kommst so verstört einhergerannt!
Wie geht es daheim den lieben Meinen,
Ist schon befreit das Vaterland?«

Vortrefflich geht es, der stille Segen,
Er wuchert im sittlich gehüteten Haus,
Und ruhig und sicher, auf friedlichen Wegen,
Entwickelt sich Deutschland von innen heraus.

Nicht oberflächlich wie Frankreich blüht es,
Wo Freiheit das äußere Leben bewegt;
Nur in der Tiefe des Gemütes
Ein deutscher Mann die Freiheit trägt.

Der Dom zu Cöllen wird vollendet,
Den Hohenzollern verdanken wir das;
Habsburg hat auch dazu gespendet,
Ein Wittelsbach schickt Fensterglas.

Die Konstitution, die Freiheitsgesetze,
Sie sind uns versprochen, wir haben das Wort,
Und Königsworte, das sind Schätze,
Wie tief im Rhein der Niblungshort.

Der freie Rhein, der Brutus der Flüsse,
Er wird uns nimmermehr geraubt!
Die Holländer binden ihm die Füße,
Die Schwyzer halten fest sein Haupt.

Auch eine Flotte will Gott uns bescheren,
Die patriotische Überkraft
Wird lustig rudern auf deutschen Galeeren;
Die Festungsstrafe wird abgeschafft.

Es blüht der Lenz, es platzen die Schoten,
Wir atmen frei in der freien Natur!
Und wird uns der ganze Verlag verboten,
So schwindet am Ende von selbst die Zensur.

hagalil.com 09-05-2005

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