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Landser (II):
Ein zwiespältiges Urteil

Das Gerichtsurteil gegen die Band Landser könnte schnell auf linke Musiker angewendet werden.

Von Jörg Sundermeier
Jungle World 11 v. 16.03.2005

Noch mehr Nazis können nun verknackt werden. Klaus Tolksdorf, der zuständige Richter am Bundesgerichtshof, sprach das Urteil: "Es mag zwar ungewohnt sein, eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung zu sehen, aber hier geht es eben nicht um einen strafbaren Ausrutscher, sondern um die permanente professionelle Begehung von Straftaten." Ungewohnt, doch nötig. Die Band Landser, die ihre Produkte weitgehend klandestin vertrieb, ist jetzt also eine kriminelle Vereinigung. Damit bestätigte der Bundesgerichtshof einen Urteilsspruch des Berliner Kammergerichtes vom Dezember 2003, das den Sänger der Band Landser Michael Regener zu einer Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilte. Schließlich verstoße "etwa jedes zweite Stück auf einer Landser-CD" gegen geltende Gesetze, sagte Tolksdorf.

Die Bundesanwaltschaft ist allerdings nicht ganz zufrieden. Einerseits hilft das Urteil: "Auch wenn die Volksverhetzung längst verjährt ist, können wir immer noch wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung anklagen. Außerdem leisten viele Staaten bei bloßen Agitiationsdelikten keine Rechtshilfe, tun dies aber doch, wenn es um eine kriminelle Vereinigung geht", meinte Bundesanwalt Joachim Lampe.

Doch andererseits hatte die Bundesanwaltschaft seinerzeit das Kammergericht aufgefordert, "seine Messlatte zu prüfen und Neuland bei der Anwendung des Paragrafen 129 StGB zu betreten". Das irritierte selbst den Bundesgerichtshof. Man müsse die Auslegung der Gesetze "eng halten, weil durch sie die Strafbarkeit sehr weit ins Vorfeld einer Gefährdung hineinverlagert wird", meinte Tolksdorf. In diesem Fall etwa wurde ein Telefongespräch Regeners mit seinem Anwalt abgehört, was ja keinesfalls der geltenden Rechtslage entspricht.

Angesichts all dessen sollte die Freude bei Antifas eher verhalten sein. Selbstredend ist es ein befriedigendes Gefühl, Regener für ein paar Jahre weggeschlossen zu sehen, genauso, wie es befriedigt, den Neonazi Ernst Zündel aus Kanada abgeschoben zu wissen; vielleicht befriedigt es einige sogar, dass der Bundestag in der vorigen Woche Gesetze beschloss, die in Zukunft ein paar Naziaufmärsche verhindern könnten.

Diese Befriedigung täuscht jedoch über einiges hinweg. Es gibt keine staatliche Antifa. Der so genannte "Sommer der Staatsantifa" im Jahre 2002 sollte allen im Gedächtnis geblieben sein. Die staatliche Unterstützung von Antifa-Initiativen hält sich weiter in Grenzen. Die Einschränkung des Demonstrationsrechtes ist kein Gesetz, das nur die Rechte betrifft, und was der Bundesgerichtshof hier und heute an einer Nazi-Band durchexerziert, könnte, so legt es die Erfahrung nahe, morgen vielleicht auch auf linke Gruppen angewandt werden. So ist etwa die Redaktion der Zeitschrift Radikal bereits wegen des "Organisationsdeliktes", in diesem Fall sogar nach dem Unterparagraphen 129a ("Bildung terroristischer Vereinigungen"), verfolgt worden.

"Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft", heißt es im Gesetzestext, der Absatz 3 lautet: "Der Versuch, eine in Absatz 1 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar." Folglich ist mit diesem Urteil eine Möglichkeit für polizeiliche Vorfelduntersuchungen aller Art eröffnet worden.

Auch wenn es momentan nicht besonders en vogue ist, solche Paragrafen gegen linke Gruppen anzuwenden, ist es doch äußerst merkwürdig, dass, wenn bestehende Gesetze bereits in hinreichender Weise dazu verhelfen, Gruppen wie Landser etwa wegen Volksverhetzung zu belangen und die Vertriebswege der CDs einzuschränken, die Bundesanwaltschaft unbedingt darauf drängt, verschärfend wirkende Präzedenzurteile zu erwirken. Gegen die Unzahl von rechten Gruppen und Kapellen, die zurzeit vom Verfassungsschutz beobachtet werden, wird jedenfalls äußerst zurückhaltend vorgegangen. Der klandestinen Verbreitung von Neonazi-Liedern wird man nicht umfassend entgegentreten können. Mit Regener hat man der Szene allerdings einen Märtyrer geschenkt, nun ist der Mann ganz offiziell ein "ordentlicher" Staatsfeind.

Es gibt keinen Grund zum Jubeln. Linksradikale Gruppen und Bands, die keinen Frieden mit ihrem Land machen möchten, sollten sich vorsehen.

Landser (I):
Ein folgerichtiges Urteil
Das Urteil des Bundesgerichtshofes richtet sich vor allem gegen die organisierte Verbreitung von Volksverhetzung...

hagalil.com 16-03-2005

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