Pressemitteilung zu den Themen: Innere Sicherheit, Extremismus,
Verfassungsrecht
Bundesinnenminister Otto Schily hat die in
Mörfelden-Walldorf ansässige Yeni Akit GmbH verboten. Die Gesellschaft ist
Verlegerin der türkischsprachigen Europa-Ausgabe der "Anadoluda Vakit"
(deutsch: "Die Zeit in Anatolien"). Die Zeitung publizierte in der
Vergangenheit mehrfach volksverhetzende Artikel, die sich insbesondere gegen
den Staat Israel, Juden und die westliche Gesellschaftsordnung richteten.
Das Verbot wurde sofort vollzogen. In enger Zusammenarbeit mit dem
Bundesland Hessen wurde Beweismaterial und Vermögenswerte der Yeni Akit GmbH
beschlagnahmt.
Dazu erklärt Bundesinnenminister Schily:
"Die Yeni Akit GmbH verbreitet unter dem Deckmantel angeblich "seriöser
Berichterstattung" anti-jüdische und anti-westliche Hetze.
Es ist für eine wehrhafte Demokratie nicht hinnehmbar, dass eine
Organisation wie die Yeni Akit GmbH durch derartige "Berichterstattung" den
in Deutschland lebenden türkischsprachigen Leserkreis durch anti-jüdische
und anti-westliche Propaganda aufhetzt.
Wie die Vielzahl der erschienenen Artikel deutlich aufzeigt, handelt es sich
hierbei nicht um Einzelfälle, sondern um eine systematisch betriebene
Volksverhetzung, die ich keinesfalls dulden werde. Trotz einer Vielzahl von
Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft in den vergangenen Jahren haben
sich der Gesellschafter und die Geschäftsleitung des Verlags keineswegs
einsichtig gezeigt, sondern vielmehr die Intensität und Häufigkeit der
Artikel volksverhetzenden Inhalts spürbar verschärft. Die grundrechtlich
garantierte Meinungs- und Pressefreiheit hat einen hohen Stellenwert;
angesichts der wiederholten Angriffe gegen die Menschenwürde einzelner
Volksgruppen in den Artikeln der "Anadoluda Vakit" ist das Verbot gleichwohl
erforderlich und angemessen."
Rechtsgrundlage für das Verbot sind die §§ 3 und 17 VereinsG in Verbindung
mit § 130 StGB (Volksverhetzung). Die Yeni Akit GmbH richtet sich gegen den
Gedanken der Völkerverständigung, ihr Zweck und ihre Tätigkeit laufen den
Strafgesetzen zuwider. In einer Vielzahl von Artikeln wird der Holocaust
geleugnet oder verharmlost und anti-semitische / anti-westliche Propaganda
verbreitet.
Bundesministerium des Innern
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