ZENTRALRAT DER JUDEN IN DEUTSCHLAND
Zentralrat begrüßt, dass Wille zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer fortbesteht
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PRESSEERKLÄRUNG - Berlin, den 20. Dezember 2004 / 8. Tewet 5765 - Der
Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Paul Spiegel,
begrüßte die Erklärung der Ministerpräsidenten vom 16. Dezember 2004, wonach
der „Wille zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderern auch nach Inkrafttreten
des Zuwanderungsgesetzes am 01. Januar 2005 fortbesteht“.
„Die uns von den Innenministern vorgestellten Pläne zur Neuregelung sind in
einigen Bereichen diskussionsfähig und in anderen völlig unakzeptabel“, so
Paul Spiegel in einer ersten kritischen Bewertung. Der Zentralrat war an den
Gesprächen zur Neugestaltung des Verfahrens nicht beteiligt und wurde am 13.
Dezember 2004 auf Arbeitsebene über die geplanten Neuregelungen informiert.
Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, hat noch in der
Besprechung deutliche Kritik an der geplanten Regelung vorgetragen.
„Bedenkt man die Kurzfristigkeit und die Form mit der wir über die schon
länger laufende Planung informiert wurden, so kann ich mich eines bitteren
Beigeschmacks nicht erwehren“, so die Vizepräsidentin des Zentralrats,
Charlotte Knobloch. Zu den zentralen Änderungen im Verfahren sollen die neue
Prüfung der Sprachkenntnisse, die Aussichten, dauerhaft von der Sozialhilfe
abhängig zu sein und Bescheinigungen über die Aufnahmemöglichkeiten in
jüdischen Gemeinden gehören. Als „höchst fragwürdig“ bezeichnete der
Vizepräsident des Zentralrats, Dr. Salomon Korn, das Fehlen einschlägiger
Übergangsregelungen für die geplante Änderung zum 01. Januar 2005. Danach
bleibt das Verfahren für diejenigen unverändert gültig, die bereits eine
Aufnahmezusage haben. Diejenigen aber, die zwar einen wirksamen Antrag
gestellt haben und zum Teil seit mehr als 6 Jahren auf eine Zusage warten,
würden bei Inkrafttreten der neuen Regelung bei „Null anfangen“. Es handelt
sich dabei um schätzungsweise 27.000 Antragsteller. „Eine solche
Vorgehensweise verstößt gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes, ist
unmenschlich und dem Ansehen der Bundesrepublik unwürdig“, so Korn.
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die kurzfristige Abstimmung der
Neuregelung des Verfahrens an die Innenminister abgegeben. „Wir erkennen
grundsätzlich die Notwendigkeit zur Neuregelung des bestehenden Verfahrens
an, aber nicht mit solchen Methoden. Ich gehe davon aus, dass der Zentralrat
und damit die jüdischen Gemeinden in Deutschland, in die Abstimmung des
Verfahrens nun angemessen eingebunden werden“, so Spiegel abschließend.
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24-12-2004 |