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ZENTRALRAT DER JUDEN IN DEUTSCHLAND

Zentralrat begrüßt, dass Wille zur Aufnahme jüdischer Zuwanderer fortbesteht

[ZUR DISKUSSION IM FORUM]

PRESSEERKLÄRUNG - Berlin, den 20. Dezember 2004 / 8. Tewet 5765 - Der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Dr. Paul Spiegel, begrüßte die Erklärung der Ministerpräsidenten vom 16. Dezember 2004, wonach der „Wille zur Aufnahme von jüdischen Zuwanderern auch nach Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 01. Januar 2005 fortbesteht“.

„Die uns von den Innenministern vorgestellten Pläne zur Neuregelung sind in einigen Bereichen diskussionsfähig und in anderen völlig unakzeptabel“, so Paul Spiegel in einer ersten kritischen Bewertung. Der Zentralrat war an den Gesprächen zur Neugestaltung des Verfahrens nicht beteiligt und wurde am 13. Dezember 2004 auf Arbeitsebene über die geplanten Neuregelungen informiert. Der Generalsekretär des Zentralrats, Stephan J. Kramer, hat noch in der Besprechung deutliche Kritik an der geplanten Regelung vorgetragen.

„Bedenkt man die Kurzfristigkeit und die Form mit der wir über die schon länger laufende Planung informiert wurden, so kann ich mich eines bitteren Beigeschmacks nicht erwehren“, so die Vizepräsidentin des Zentralrats, Charlotte Knobloch. Zu den zentralen Änderungen im Verfahren sollen die neue Prüfung der Sprachkenntnisse, die Aussichten, dauerhaft von der Sozialhilfe abhängig zu sein und Bescheinigungen über die Aufnahmemöglichkeiten in jüdischen Gemeinden gehören. Als „höchst fragwürdig“ bezeichnete der Vizepräsident des Zentralrats, Dr. Salomon Korn, das Fehlen einschlägiger Übergangsregelungen für die geplante Änderung zum 01. Januar 2005. Danach bleibt das Verfahren für diejenigen unverändert gültig, die bereits eine Aufnahmezusage haben. Diejenigen aber, die zwar einen wirksamen Antrag gestellt haben und zum Teil seit mehr als 6 Jahren auf eine Zusage warten, würden bei Inkrafttreten der neuen Regelung bei „Null anfangen“. Es handelt sich dabei um schätzungsweise 27.000 Antragsteller. „Eine solche Vorgehensweise verstößt gegen das Prinzip des Vertrauensschutzes, ist unmenschlich und dem Ansehen der Bundesrepublik unwürdig“, so Korn.

Die Ministerpräsidentenkonferenz hat die kurzfristige Abstimmung der Neuregelung des Verfahrens an die Innenminister abgegeben. „Wir erkennen grundsätzlich die Notwendigkeit zur Neuregelung des bestehenden Verfahrens an, aber nicht mit solchen Methoden. Ich gehe davon aus, dass der Zentralrat und damit die jüdischen Gemeinden in Deutschland, in die Abstimmung des Verfahrens nun angemessen eingebunden werden“, so Spiegel abschließend.

[ZUR DISKUSSION IM FORUM]

hagalil.com 24-12-2004

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