Berlin (ots) - Das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Brandenburg) hat,
wie jetzt dem Tagesspiegel bekannt wurde, am vergangenen Dienstag einen
Beschluss zur Beschlagnahme der Runen-Logos der Textilmarke "Thor Steinar"
und der mit den Logos gekennzeichneten Kleidung erlassen.
Der Beschluss erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Neuruppin. Das
Amtsgericht übernahm die Auffassung der Staatsanwaltschaft, wonach das
Runen- Logo von "Thor Steinar" Symbolen des NS-Regimes zum Verwechseln
ähnlich sieht. Damit ist das öffentliche Zeigen des Thor-Steinar- Emblems
sowie die Herstellung zum Zweck der Verwendung im In- und Ausland strafbar.
Der Beschluss ist bundesweit der erste im Fall Thor Steinar. Die
Textilmarke der Brandenburger Firma MediaTex GmbH ist bei Neonazis und
rechtsextremen Skinheads besonders beliebt.
Das Runen-Logo erinnert laut Staatsanwaltschaft an die SS-Runen und
stellt außerdem eine Kombination der Tyr-Rune der ehemaligen
Reichsführerschulen und der Wolfsangel dar, die einst in den Abzeichen
mehrerer Waffen-SS-Divisionen vorkam. Der Geschäftsführer der Firma MediaTex
bestritt jedoch gegenüber dem Tagesspiegel, dass das Runen-Logo
rechtsextreme Symbole zeige.
Wann der Beschlagnahme-Beschluss des Amtsgerichts Königs Wusterhausen
vollstreckt wird, ist noch unklar. Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo
Rautenberg sagte dem Tagesspiegel, er halte zwar auch das öffentliche Zeigen
des Thor-Steinar-Logos für strafbar, wolle aber abwarten, wie das
Landgericht Potsdam entscheidet, wenn die Firma MediaTex die zu erwartende
Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts einreicht.
Sollte das Landgericht Potsdam den Beschluss bestätigen, sind laut
Brandenburger Sicherheitsexperten ein Polizeeinsatz gegen die Firma MediaTex
und bundesweit Beschlagnahmeaktionen zu erwarten.
ots - Der Tagesspiegel
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