Demoskopische Verfassung:
Die Frage nach dem Volksentscheid
Zum
Beginn des Jahres 5765
gibt es
6,7 Millionen Israelis. Der Prozentanteil der Juden sank auf 77%.
Zur Zeit gibt es eine klare Mehrheit für das Loslösungsprogramm (58%).
Befragt man nur jüdische Israelis, gibt es eine ähnliche Mehrheit (57%), was
es Sharon erspart eine "jüdische Legitimation seiner Stimmen" zu erbringen.
Der Vorsprung ist klar, jedoch nicht überwältigend. Er
garantiert Scharon nicht, dass er auf jeden Fall gewinnen wird, denn man
darf auf keinen Fall vergessen, dass die Siedler ihre Kampagne vor der
Urabstimmung im Likud unter ähnlichen Bedingungen eröffnet haben. Das Ende
ist bekannt, vor allem Scharon und seinen Leuten. Ein gebranntes Kind scheut
bekanntlich das Feuer, und deshalb lehnt Sharon ein Referendum mit Nachdruck
ab.
Mit den juristischen Aspekten zur Durchführung einer
Volksbefragung beschäftigt sich S'ew Segall in haArez. Er meint es solle
eine Art Grundgesetz für ein Referendum verabschiedet werden:
Initiativen zur Durchführung eines Referendums gab es in Israel vor schweren
politischen und sozialen Entscheidungen schon in den
50-er Jahren, sie wurden
jedoch niemals umgesetzt. Ende 1999 wurde der Gedanke im Zusammenhang mit
einem Rückzug aus den Golanhöhen angesprochen.
Anfang des Jahres bezeichnete MP Sharon ein Referendum über
die Räumung von Siedlungen im Gazastreifen als "gute Idee". Der jetzige
Vorschlag von Finanzminister Netanjahu, ein Referendum abzuhalten, "um die
Einheit des Volkes zu bewahren", bringt das Thema erneut an die öffentliche
Tagesordnung.
Der Begriff Referendum wird im israelischen Gesetzbuch zum
ersten Mal in dem Gesetz für Regierungs- und Justiznormen erwähnt, das im
Januar 1999 verabschiedet wurde. In diesem Gesetz wurde festgesetzt, dass
ein Regierungsbeschluss über den Verzicht auf ein Gebiet, in dem das
israelische Gesetz in Kraft ist, einen Beschluss der Knesset mit einer
Mehrheit von 61 Abgeordneten erfordert. Das Gesetz ist für Jerusalem und die
Golanhöhen relevant.
Das Gesetz legt weiterhin fest, dass, sollte ein Grundgesetz
"Referendum" verabschiedet werden, der Beschluss in der Knesset auch einer
Bestätigung durch ein Referendum unterliegen würde, und zwar mit normaler
Mehrheit.
Das Gesetz von 1999 verpflichtet nicht zur Abhaltung eines
Referendums zur Genehmigung eines Knessetbeschlusses über Jerusalem oder die
Golanhöhen. Es stellt nur klar, dass über ein Referendum nicht mit einem
"normalen" Gesetz, sondern durch ein Grundgesetz entschieden werden muss. Da
sich der Vorschlag, ein Referendum abzuhalten, diesmal auf die Räumung von
Siedlungen im Gazastreifen bezieht, ist dieses Gesetz hier zwar nicht
relevant, es deutet jedoch auf die allgemeine Haltung des Gesetzgebers hin.
Die Haltung des Gesetzes besagt, dass zuerst ein Beschluss
in der Knesset getroffen wird, und erst dann ein Referendum stattfindet. Das
heißt jedoch nicht, dass es jetzt genau so sein muss. Aus juristischer Sicht
kann die Regierung ein Referendum über den Regierungsbeschluss bezüglich der
Loslösung abhalten. Da es sich dabei um eine äußerst bedeutende Neuerung in
der israelischen Demokratie handelt, die sich auch auf die Macht der
Regierung und der Knesset auswirkt, sollte ein Grundgesetz verabschiedet
werden, das die Regierung befugt zu entscheiden, über welches Thema ein
Referendum abgehalten werden soll.
Dies scheint erforderlich zu sein, wenn man in Israel ein
Referendum abhalten will, dessen Ergebnis für die Regierung verpflichtend
ist.
Die Regierung kann ihre allgemeine Befugnis einsetzen, die
sich auf das Grundgesetz "Regierung" stützt, und über ein Referendum auch
mittels eines Regierungsbeschlusses entscheiden. Ein solches Referendum,
ohne ein spezifisches Gesetz, würde als empfehlendes Referendum gelten, das
die Regierung nicht zu entsprechenden Handlungen verpflichtet. Der
Regierungsbeschluss und auch die Verabschiedung eines "normalen" Gesetztes
unterstehen der richterlichen Aufsicht des Obersten Gerichts. Nach
israelischem Recht kann ein Grundgesetz mit der normalen Mehrheit der
Abgeordneten verabschiedet werden.
Ein Referendum ist in vielen Demokratien eine äußerst
geläufige Einrichtung. In europäischen Staaten fanden Referendums über den
Beitritt zur EU statt. In den meisten Staaten werden die Entscheidungen mit
einer normalen Mehrheit getroffen.
Ein Regierungsbeschluss oder eine Gesetzgebung im
Zusammenhang mit einem Referendum muss im Hinblick auf die grundlegenden
Fragen bezüglich des Charakters des Referendums stattfinden: soll es für die
Regierung empfehlend oder verpflichtend sein, wie wird die Propaganda in den
elektronischen Medien gehandhabt und, wie gesagt, die Frage der
erforderlichen Mehrheit.
Kampf um Leben und Tod:
Die Historie und die Hysterie
Anfang 1952, genau sieben Jahre nach der Niederlage Nazideutschlands,
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