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Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft":
Meldefrist bis 15. Mai 2004

Sonderrechtsnachfolger ehemaliger jüdischer Sklaven- und Zwangsarbeiter müssen sich bis zum 15. Mai 2004 bei der Claims Conference melden, um Auszahlungen zu erhalten.

Regelung gilt nur für Anträge, die fristgerecht bis zum 31. Dezember 2001 gestellt wurden.

Sonderrechtsnachfolger von Personen, die Zahlungen aus dem Programm der Claims Conference für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter innerhalb der gesetzlichen Frist vor 31. Dezember 2001 beantragt haben, müssen sich bis spätestens 15. Mai 2004 bei der Claims Conference melden und ihre Absicht erklären, dass sie den Antrag weiter verfolgen wollen. Geschieht dies nicht, erlischt die Berechtigung und der Antrag kann nicht weiter bearbeitet werden.

Diese Fristverlängerung ist eine Ausnahmeregelung, die von der deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" gewährt wurde. Das Stiftungsgesetz sieht eine Frist von sechs Monaten vor, binnen derer sich der Rechtnachfolger nach dem Ableben des Geschädigten bei der zuständigen Partnerorganisation gemeldet haben muss.

Um zu verhindern, dass Ansprüche verfristen, muss sich jeder Sonderrechtsnachfolger bis zum 15. Mai 2004 bei der Claims Conference (per Brief, Telefon, Fax oder Email) melden, auch wenn er dies bereits in der Vergangenheit getan hat. Viele Sonderrechtsnachfolger haben diesbezüglich ein Schreiben erhalten, aber auch wenn Sie nicht angeschrieben wurden, müssen Sie die Claims Conference kontaktieren.

Bitte beachten Sie:

• Nur Sonderrechtsnachfolger müssen die Claims Conference kontaktieren. Überlebende, deren Anträge bewilligt wurden, brauchen sich nicht mehr bei der Claims Conference melden, um die zweite Ratenzahlung aus dem Programm der Claims Conference für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter zu erhalten.

• Wenn Sie Sonderrechtsnachfolger eines ehemaligen Sklaven- oder Zwangsarbeiters sind, dessen Antrag bewilligt wurde, der jedoch zwischenzeitlich verstorben ist, müssen Sie die Claims Conference bis 15. Mai 2004 kontaktieren. Sollten Sie die Rückmeldung versäumen, erlischt die Berechtigung und die Claims Conference kann den Antrag nicht weiter bearbeiten.

• Es können keine neuen Anträge angenommen werden. Die Antragsfrist für Entschädigungen aus dem Programm für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter ist bereits am 31. Dezember 2001 abgelaufen.

• Für jeden Antrag ist nur die Rückmeldung eines Sonderrechtsnachfolgers erforderlich.

• Im Falle des Ablebens eines Antragstellers nach dem 15. Mai 2004, müssen sich die Sonderrechtsnachfolger innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Monaten melden.

Die Rückmeldung der Sonderrechtsnachfolger kann schriftlich, telefonisch, per Fax oder per Email unter folgenden Koordinaten erfolgen:

Claims Conference - Slave Labor Program
Sophienstr. 44
D - 60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 170 886 47
Fax: +49 69 170 886 49
Email: slavelabor-de@claimscon.org

hagalil.com 18-04-2004

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