Stiftung "Erinnerung,
Verantwortung und Zukunft":
Meldefrist bis 15. Mai 2004
Sonderrechtsnachfolger ehemaliger jüdischer Sklaven- und
Zwangsarbeiter müssen sich bis zum 15. Mai 2004 bei der Claims Conference
melden, um Auszahlungen zu erhalten.
Regelung gilt nur für Anträge, die
fristgerecht bis zum 31. Dezember 2001 gestellt wurden.
Sonderrechtsnachfolger von Personen, die Zahlungen aus dem
Programm der Claims Conference für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter
innerhalb der gesetzlichen Frist vor 31. Dezember 2001 beantragt haben,
müssen sich bis spätestens 15. Mai 2004 bei der Claims Conference
melden und ihre Absicht erklären, dass sie den Antrag weiter verfolgen
wollen. Geschieht dies nicht, erlischt die Berechtigung und der Antrag kann
nicht weiter bearbeitet werden.
Diese Fristverlängerung ist eine Ausnahmeregelung, die von
der deutschen Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" gewährt
wurde. Das Stiftungsgesetz sieht eine Frist von sechs Monaten vor, binnen
derer sich der Rechtnachfolger nach dem Ableben des Geschädigten bei der
zuständigen Partnerorganisation gemeldet haben muss.
Um zu verhindern, dass Ansprüche verfristen, muss sich jeder
Sonderrechtsnachfolger bis zum 15. Mai 2004 bei der Claims Conference (per
Brief, Telefon, Fax oder Email) melden, auch wenn er dies bereits in der
Vergangenheit getan hat. Viele Sonderrechtsnachfolger haben diesbezüglich
ein Schreiben erhalten, aber auch wenn Sie nicht angeschrieben wurden,
müssen Sie die Claims Conference kontaktieren.
Bitte beachten Sie:
• Nur Sonderrechtsnachfolger müssen die Claims Conference kontaktieren.
Überlebende, deren Anträge bewilligt wurden, brauchen sich nicht mehr bei
der Claims Conference melden, um die zweite Ratenzahlung aus dem Programm
der Claims Conference für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter zu erhalten.
• Wenn Sie Sonderrechtsnachfolger eines ehemaligen Sklaven- oder
Zwangsarbeiters sind, dessen Antrag bewilligt wurde, der jedoch
zwischenzeitlich verstorben ist, müssen Sie die Claims Conference bis 15.
Mai 2004 kontaktieren. Sollten Sie die Rückmeldung versäumen, erlischt die
Berechtigung und die Claims Conference kann den Antrag nicht weiter
bearbeiten.
• Es können keine neuen Anträge angenommen werden. Die Antragsfrist für
Entschädigungen aus dem Programm für ehemalige Sklaven- und Zwangsarbeiter
ist bereits am 31. Dezember 2001 abgelaufen.
• Für jeden Antrag ist nur die Rückmeldung eines Sonderrechtsnachfolgers
erforderlich.
• Im Falle des Ablebens eines Antragstellers nach dem 15. Mai 2004, müssen
sich die Sonderrechtsnachfolger innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs
Monaten melden.
Die Rückmeldung der Sonderrechtsnachfolger kann schriftlich,
telefonisch, per Fax oder per Email unter folgenden Koordinaten erfolgen:
Claims Conference - Slave Labor Program
Sophienstr. 44
D - 60487 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 170 886 47
Fax: +49 69 170 886 49
Email:
slavelabor-de@claimscon.org
hagalil.com
18-04-2004 |