Mahler droht:
"Todesstrafe" für Bundestagsabgeordnete
idgr - 8. Februar 2004 -
Horst Mahler, der zur Zeit wegen Volksverhetzung in Berlin vor Gericht steht
(der IDGR berichtete),
hat allen Bundestagsabgeordneten sowie Bundestagspräsident Wolfgang Thierse
in einer Rundmail an die Parlamentarier die "Todesstrafe" angedroht.
Mahler hatte während seines Prozesses einen Beweisantrag
eingebracht, in dem er darlegte, dass sich die Abgeordneten "als
Kollaborateure der Feindmächte eines schweren Kriegsverbrechens gegen das
Deutsche Volk schuldig gemacht" hätten.
Der Rechtsextremist weiter: "Nach dem fortgeltenden Reichsrecht steht darauf
die Todesstrafe. Die Gerechtigkeit wird ihren Lauf nehmen."
Mit dem Beweisantrag verlangte Mahler die Einvernahme eines
"Sachverständigen für Völker- und Staatsrecht". Dieser Sachverständige soll
dann nach Mahlers Vorstellung im Grunde nachweisen, dass das Ergebnis des 2.
Weltkrieges rechtswidrig ist. Bereits vor Beginn des Prozesses hatte Mahler
den Berliner Richtern angedroht, sie müssten sich "demnächst vor Gerichten
des Deutschen Reiches wegen dieser Verbrechen verantworten". Eine
Einstellung des Verfahrens wollte Mahler jedoch als "strafbefreiende tätige
Reue" ansehen und darauf verzichten, "bei der Reichsermittlungsstelle
Anzeige wegen Rechtsbeugung zu erstatten".
hagalil.com
08-02-2004 |