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"Deutsche Kollegen":
Die Drei von der Hetzstelle

Bericht von Klaus Parker, haGalil onLine

Seit Freitag den 6. Februar 2004 müssen sich die drei Betreiber des neonazistischen "Deutschen Kollegs", Reinhold Oberlercher, Horst Mahler und Uwe Meenen, vor  einer Großen Strafkammer des Landgerichtes Berlin wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Sowohl  der erste Prozesstag als auch der zweite am 11. Februar 2004  diente weitestgehend der Selbstdarstellung des Angeklagten Mahler.

Den drei Angeklagten wird vorgeworfen, im Rahmen eines Pamphletes namens "Aufruf zum Aufstand der Anständigen" zu Gewalt und Willkürmaßnahmen gegen Minderheiten aufgerufen zu haben. In diesem Papier wird u.a. ein Arbeitsverbot und die Ausweisung aus Deutschland für "Fremdvölkische" gefordert. Zudem sei, so die Behauptung der drei Angeklagten, Haß auf Juden völlig normal und als Zeichen geistiger "Volksgesundheit" zu werten.

Bereits im Vorfeld des Verfahrens hatte Mahler dem Gericht mit der Verhängung der Todesstrafe durch das "Deutsche Reich" gedroht. Dieser Verurteilung könnten die Richter nur entgehen, indem sie als Zeichen "tätiger Reue" das Verfahren gegen die Angeklagten einstellen. Am Sonntag den 8.Februar 2004 versandte der Angeklagte zumal eine e-mail an den Bundestagspräsidenten Wolfgang Thierse, in welcher er alle Angehörigen dieses Verfassungsorgans "schwerster Kriegsverbrechen gegen das deutsche Volk" bezichtigte und auch hierfür wieder die Todesstrafe ankündigte.

Bereits am ersten Verhandlungstag kündigte Mahler die Stellung eines Beweisantrages an. Es solle ein Sachverständiger bestellt werden, der belegen würde, dass es die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt nicht gäbe und dass deshalb auch keinerlei Gerichtshoheit gegen ihn und seine Mitangeklagten von Seiten der Berliner Justiz bestünde.

Auch der heutige Verhandlungstag war gekennzeichnet durch die Dominanz des Angeklagten Mahler, der sich den Gerichtssaal zur Bühne erkoren hatte. Die Verteidiger, unter ihnen der berüchtigte Rechtsextremist Rieger für den Angeklagten Oberlercher, waren in ihrer Rolle als Verfahrensbeteiligte weitestgehend zurückgedrängt, der Wortführer war Mahler. Und dies ganz offensichtlich in Absprache mit den drei Strafverteidigern, die sich, entsprechend ihres Bekanntheitsgrades und ihrer Verquickung mit der rechtsextremistischen Szene, diesem Possenspiel nicht widersetzten. Den Angeklagten, die sich den Gerichtssaal als Bühne für weitere Straftaten ausgesucht haben und ihren Beihelfern in der mißbrauchten Anwaltsrobe, war nun auch zu Beginn des heutigen Verhandlungstages um des propagandistischen Effektes willen recht, eine Justizklamotte abzuziehen.

Was war der Hintergrund?

Bereits am vorangegangenen Verhandlungstag, dem 6. Februar 2004, hatten alle drei Angeklagten im Gerichtssaal massive Straftaten begangen, indem sie u.a. den Völkermord an den Juden in Europa in Abrede gestellt hatten, ihn hämisch leugneten. Der anwesende Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft war vor diesem Hintergrund aufgrund des Legalitätsprinzips berechtigt und verpflichtet, neue  Ermittlungsverfahren gegen die Angeklagten einzuleiten. Dies tat er. Und, wie es die Strafprozessordnung vorsieht, gab er den Neubeschuldigten vor Abschluß der Ermittlungen die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs. Genau so ist es bei einem rechtsstaatlichen Verfahren vorgesehen und notwendig. Dies hinderte aber sowohl  die drei Angeklagten als auch ihre Strafverteidiger, die zumindest mental unter ihren schwarzen Roben ein Braunhemd tragen, nicht daran, einen Antrag an die Kammer zu stellen, diese möge dem Staatsanwalt wegen dessen Verhalten eine Rüge aussprechen.

Der Antrag wurde lapidar von der Strafkammer zurückgewiesen mit der zutreffenden Begründung, eine derartige Möglichkeit bestände im Strafprozessrecht nicht.

Der Zuschauerraum war voll besetzt. Überwiegend waren es Neonazis oder zumindest deren Sympathisanten. Sehr viele junge Männer mit Springerstiefeln und kahl geschorenem Kopf hierunter.

Neben dem unsinnigen Prozessantrag der Angeklagten diente dieser Verhandlungstag der Einlassung zur Sache des Angeklagten Mahler. Wer noch niemals dem fortdauernden Sprechdurchfall dieses ehemaligen (?) Terroristen und nunmehrigen Neonazis über Stunden hinweg folgen mußte, kann sich schwerlich vorstellen, welchen Eindruck dies hinterlässt.

Vorab: Ein Gedankengebäude, eine Ideologie oder ein Weltbild vermittelt Mahler nicht; er kann es nicht vermitteln, weil ein solches nicht existiert. Seine sprachlichen Ausflüge zu Hegel, Fichte und Marx sind nichts anderes als der Mörtel, der alles zusammen halten soll: Gewalt!

Gewaltaufrufe und Legitimierung geschehener und künftiger Gewalt gegen diejenigen, die er mehr als alle anderen hasst, nämlich Juden. Es kommt ihm nicht auf philosophische Grundlagen an. Sie sind so etwas wie ein B-Film im Privatfernsehen, der lediglich die Verbindung von einem zum anderen Werbespot überbrückt.

Schauen wir also auf die plakativen Werbespots und jetzt folgen – mit Abscheu und Widerwillen – einige dieser plakativen Aussagen Mahlers in öffentlicher Gerichtsverhandlung am heutigen Tage.

...Es sei sein Anliegen, den Krieg offen zu machen.

Das Judentum habe über Deutschland ein "talmudisches Terrorregime" errichtet.

Der Hass gegen Juden sei ganz natürlich. Die Auschwitzlüge sei eine Erfindung des Judentums zur Knechtung des deutschen Volkes.

Die jüdische Verstellungskunst sei begründet in talmudischer Heuchelei.

Juden seien die "Auserwählten Satans", sie hätten das Selbstverständnis eines Henkervolkes.

Es fände zur Zeit eine jüdisch-türkische Landnahme dieser Fremdvölker in Deutschland statt.

Hätte denn das Deutsche Reich – was er, Mahler selbstverständlich in Abrede stelle – tatsächlich versucht, die Juden Europas physisch zu vernichten, so hätte doch dieses Deutsche Reich dann quasi in höherem Auftrag gehandelt. Ihm stünde dann hierfür – auch wieder lediglich theoretisch -   eine angemessene Vergütung für diese Bemühung und Sachwaltung gegen das Judentum zu.

Die Völker der Welt könnten sich keine andere Lösung der "Judenfrage" vorstellen als die physische Vernichtung der Angehörigen des jüdischen Volkes...

Hiermit soll es genug sein. Die Einschätzung, dass die verquasten scheinphilosophischen Ausführungen Mahlers nichts anderes sind als Bindekitt für seine verbale Gewalt, von der er mutmaßlich hofft, sie würde in reale Gewalt transformiert, findet ihre Stütze auch in der massiven Anwesenheit von klassischen Gewalttätern aus der rechtsextremistischen Szene im Zuschauerraum, deren Outfit insoweit eindeutig war. Diese nämlich quittierten jede Hass- und Gewaltäußerungen des Angeklagten Mahler mit sichtlichem Vergnügen. Auf die verbal vergewaltigten Philosophen Hegel, Fichte und Marx kam es diesen Claqueuren mit Sicherheit nicht an. So pflanzt Mahler Gewalt und Legitimierung von Gewalt in die Köpfe von eher dumpfen Gesellen.

Gerade nach diesem Verhandlungstag wird sich die Rechtsprechung und die Legislative in unserem Lande folgende Frage stellen müssen:

Welche Möglichkeiten hat eine liberale Justiz, die die Rechtswahrnehmung der Beschuldigten möglichst nicht einschränken will und darf, in derartigen Fällen? Klar und unmissverständlich festgelegt in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz, dass die Grenze einer legitimen Verteidigung dann überschritten ist, wenn durch den Angeklagten oder seinen Verteidiger selbst  im Gerichtssaal Straftaten begangen werden, die auch nicht durch die Notwendigkeit einer sachgerechten Verteidigung möglicherweise ihre Rechtfertigung finden. Dies ermöglicht die Ahndung derartiger Straftaten, nicht jedoch deren Unterbindung. Bei einem Angeklagten wie Mahler, der offensichtlich  bestrebt ist, in eine "Märtyrerrolle" zu schlüpfen, nutzt die nachträgliche Verfolgung der im Gerichtssaal begangenen Straftaten herzlich wenig.

Die Verhandlung wird fortgesetzt am 18. Februar 2004, 13.00 Uhr im Kriminalgericht Moabit, Berlin, Saal 500.

hagalil.com 11-02-2004

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