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Prozess kurz vor der Einstellung:
Bikker hat keine Lust auf Pillen und Prozess

Von Achim Scheve

Der letzte Verhandlungstag des Bikker Prozesses war am 19. Dezember, deswegen war - sofern keiner der Beteiligten krank war - ein Verhandlungstag am 30. Dezember zwingend erforderlich, da eine Hauptverhandlung nicht mehr als 10 Tage unterbrochen werden darf.

Es waren keine Zeugen aus den Niederlanden geladen, geplant war nur die Verlesung von Akten oder eventuell die Anhörung eines sachverständigen Zeugen über die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten.

Die Schwurgerichtssitzung war diesmal noch schlechter besucht als üblich. Anwesend waren im Zuschauerraum außer dem Beobachter fünf niederländische Journalisten von Presse, Funk und Fernsehen, ein Reporter der Westfälischen Rundschau, drei Hagener Antifaschisten, ein fünfzehnjähriger Prozessbesucher und eine nicht ganz geklärte Restgruppe aus Gerichtsdienern und politischen Staatsschützern. Die "Stille Hilfe" für angeklagte Neonazis und Altnazis war vermutlich nicht anwesend. Außer den Journalisten waren diesmal keine Bürger aus den Niederlanden angereist.

Wegen den Kindergartenferien konnte die für Bikker gewohnte persönliche betreuende Notärztin Dr. Schellert nicht, und Herr Bikker sollte von Herrn Dr. Guido Rabast abgeholt und im Gerichtssaal betreut werden.

Doch zu Beginn der Sitzung wurde der Zeuge Dr. Guido Rabatz aufgerufen, der vor Gericht berichtete, dass er den Angeklagten heute morgen untersucht hat und dieser auch nicht akut krank sei. Er habe jedoch einfach gesagt:

"Ich möchte nicht"

Deswegen wurde der Angeklagte nicht ins Gericht gebracht. Der Zeuge berichtete dass der Angeklagte offensichtlich nicht akut krank sei und er aber leider seine Tabletten nur sehr unregelmäßig nehme.

Das Gericht wirkte etwas ratlos und hörte zunächst einmal den sachverständigen Zeugen Dr. Markus Schmidt vom Hagener Marienhospital zur grundsätzlichen Verhandlungsfähigkeit des angeklagten Herrn Bikker an.

Herr Dr. Schmidt berichtete zunächst über die Ergebnisse seiner Untersuchungen an Herrn Bikker. Insbesondere führte er neurologische Untersuchungen durch Befragungen durch. "Welcher Tag ist heute?" Herr Bikker war zeitlich und örtlich orientiert. Seine Merkfähigkeit war allerdings eingeschränkt. Dies sei vor allem durch seine Kopfschmerzen bedingt. Herr Bikker nehme seine Medikamente nur unregelmäßig, er sagte:

"Jede vom Arzt verschriebene Tablette ist Gift"

Die vorgefundene Medikamentenliste entsprach selbst in der Stoffklasse nicht den bei Herrn Bikker vorgefundenen Medikamenten. Die verschriebenen Tabletten gegen Kopfschmerzen seien nur bei regelmäßiger Einnahme wirksam. Gegen akute Kopfschmerzen würden sie nicht helfen. Der vorsitzende Richter Horst Werner Herkenberg erläuterte die Sachlage und Rechtslage. Selbstverständlich könne man den Angeklagten Bikker durch zwei uniformierte Kräfte ins Gericht holen lassen. Dann stehe aber zu befürchten, dass man danach wegen der Aufregung nur einen verhandlungsunfähigen Angeklagten im Saal habe. Damit sei nichts gewonnen.

Zur möglichen Verpflichtung des Angeklagten seine Tabletten regelmäßig zu nehmen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern, wies der Richter auf die klassische Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes von 1963 "Liquorentnahme" hin.

Der Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH hatte Fragebogen der Handwerkskammer nicht ordnungsgemäß ausgefüllt, sondern "mit ungenügenden, zynischen und teils völlig sinnlosen Vermerken versehen" . Deswegen wurden gegen die Gesellschaft Bußgelder in Höhe von 1000 DM verhängt, die aber eh nicht eingetrieben werden konnten. Trotzdem wurde ein Verfahren wegen Untreue zu Lasten der GmbH eingeleitet. Zur Feststellung seiner geistigen Zurechnungsfähigkeit sollte mit einer langen Hohlnadel Gehirnwasser "Liquor" entnommen und untersucht werden. Diese Untersuchung ist schmerzhaft und nicht ungefährlich. Bereits seit Jahrzehnten war die Verweigerung einer "Liquorentnahme" keine Begründung für die Verweigerung einer Rente. Das Bundesverfassungsgericht entschied dann, dass in diesem Fall keine Verpflichtung zur Zulassung der "Liquorentnahme" bestehe, da der Eingriff schmerzhaft sei und es sich um einen Bagatellstrafverfahren handele, das auch einfach eingestellt werden könne.

Ergibt sich denn aus dieser beispielhaften Rechtsentscheidung die Nichtverpflichtung des Mordangeklagten Bikker durch regelmäßige Tabletteneinnahme seine Kopfschmerzen zu bekämpfen und dadurch seine Verhandlungsfähigkeit zu fördern? Das ist schwer zu verstehen, denn hier geht es nicht um eine Bagatelle sondern um Mord, es geht nicht um eine schmerzhafte und gefährliche Untersuchung, sondern um die ordentliche und auch im eignen Interesse des Angeklagten liegende Behandlung von Schmerzen. Die Nebenfolge ist dann allerdings die Förderung seiner Verhandlungsfähigkeit.

Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte zur Zeit krank sei und deswegen die Hauptverhandlung mehr als 10 Tage unterbrochen werden könne.

Der Prozess soll am 9. Januar 11 Uhr fortgesetzt werden.

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Gegen den mutmaßlichen Naziverbrecher Bikker gibt es weitere Beweise für einen sadistischen Mord...

Prozess:
Historische Lehrstunde
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hagalil.com 09-01-2004

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