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Ein offener Brief  der Internationalen und zehn nationaler Organisationen der NS-Opfer, Burger der GUS- und baltischen Staaten  an die deutsche Offentlichkeit  

"Erniedrigen Sie uns nicht mit Ihren Leistungen!"

Sehr geehrte Vertreter der deutschen Offentlichkeit!  

Keine einfachen mit dem in der BRD angenommenen Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" und der angefangenen Verwirklichung seiner wichtigsten Bestimmungen zusammenhangenden Umstande regen uns an, uns mit diesem Brief an Sie zu wenden.

Wir konnen nicht weiterhin schweigen. Die deutsche Offentlichkeit muss die Wahrheit davon wissen, wie die Initiative der BRD zur finanziellen Unterstutzung von Sklaven des braunen Reichs und  Opfern anderen nationalsozialistischen Unrechts in die Wirklichkeit umgesetzt wird, insbesondere gegenuber Hunderttausenden von Sklaven  aus der ehemaligen Sowjetunion - Burgern der neuen unabhangigen Staaten.

Dieses Wissen ist aus historischen und moralischen Grunden notwendig. 4,5 Millionen von sowjetischen zivilen Menschen einschliesslich 700.000 Kinder waren in den Kriegsjahren einer zwangsweisen Verbringung aus  der Heimat unterworfen und erlitten unter unmenschlichen Lebensbedingungen grausame Misshandlung, qualten sich hinter dem Stacheldraht der nazistischen Lager, leisteten  Zwangsarbeit unter deutscher Herrschaft. Jeder leerte den bitteren Kelch bis zur Neige.

In der Erklarung des Bundesprasidenten Johannes Rau  anlasslich der Vereinbarung der Leistungshohe  fur Zwangsarbeiter (am 17. Dezember 1999) wurde nicht zufallig hervorgehoben, dass das zugefuegte  menschliche Leid durch finanzielle Leistungen nicht wiedergutgemacht werden kann. Wir glaubten, deutsche finanzielle Leistungen, die wir erwartet und fur die wir uns im Lauf vieler Jahre eingesetzt haben, werden auf Grundlage der Gerechtigkeit, Sachlichkeit und Durchsichtigkeit erfolgen. Ist es in der Tat so?

Schlauheit statt Gerechtigkeit, ambivalente Standards statt  Sachlichkeit, hinter den Kulissen vorgehende Schachzuege statt Durchsichtigkeit

Wir empfinden heute eher Enttauschung und Aerger als tiefe Genugtuung. Denn wir sehen in vielen Faellen Schlauheit statt Gerechtigkeit, ambivalente Standards statt  Sachlichkeit, hinter den Kulissen vorgehende Schachzuege statt Durchsichtigkeit. Beginnen wir mit Besonderheiten des Gesetzes.  Erklaeren Sie bitte: wie konnte man auf den Gedanken kommen, Sklaven- und Zwangsarbeiter aus Osteuropa, insbesondere aus der ehemaligen Sowjetunion, die fur ihr Leid nichts oder  hoechstens laecherliche symbolische Summen erhalten haben, und diejenigen im Westen, die laut dem Gutachten des Anwaltsverbandes der BRD zum Entwurf des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" (Januar 2000) uber Jahrzehnte die ihnen bereitgestellten  funfstelligen Einmalleistungen nutzen konnen oder uber Jahrzehnte monatlich 700 bis 1 200 DM erhalten, einander gleichzustellen oder beiden Personenkreisen die gleichen Rechte einzuraeumen.

Inzwischen ist dieser Gedanke entstanden und hat sich gefestigt. Ist es normal? Oder noch eine Besonderheit. § 2 des Gesetzes legt fest, dass "Zweck der Stiftung ist es, uber Partnerorganisationen Finanzmittel zur Gewahrung von Leistungen an ehemalige Zwangsarbeiter und von anderem Unrecht aus der Zeit des Nationalsozialismus Betroffene bereitzustellen". Es scheint ausreichend und klar zu sein. Aber in der Liste der Leistungsberechtigten (§11) findet man kein Wort von Zwangsarbeitern in der Landwirschaft, von  Kindern unter 12 Jahren, sowie von  den am Zwangsarbeitsort der Eltern geborenen Kinder, als waren diese Opfer der nationalsozialistischen rechtswidrigen Unrechtsma?nahmen nicht inhaftiert oder haftahnlichen Bedingungen nicht unterworfen sondern an einem Kurort gewesen. Das hei?t, dass am Ende vergessen wird, was am Anfang des Gesetzes verkundet wurde. Das eine wird gesagt, das andere gemacht. Wie soll man sich dazu verhalten? Wie soll man  Inkonsequenz, Widerspruchlichkeit, "Selektivitat" des Gesetzes verstehen? Wir denken an die Erklarungen der deutschen Seite darueber, dass echtes Einvernehmen und Aussohnung nur durch die Wahrung von Interessen nicht nur einzelner, sondern aller Betroffenen zu erreichen sind. Ein wichtiger Grundsatz blieb auf Papier stehen. Einzelne Paragraphen des Gesetzes enthalten komplementaere Bestimmungen. Sie verbessern die Lage jedoch wesentlich nicht. Es heisst z.B., die Partnerorganisationen durfen Leistungen auch denen gewahren, die es auf der Liste der Leistungsberechtigten nicht gibt. Die Regelung ist gleichsam gro?zugig. Was bedeutet sie aber in Wirklichkeit? Da die Regelung keine finanzielle Ausstattung erhalten  hat, mussen die Mittel dazu aus dem jedem Land zugeteilten Gesamtbetrag bereitgestellt werden. Den Partnerorganisationen wird direkt gesagt: Wollen Sie diesen zahlen, dann zahlen Sie jenen weniger. Unzulanglichkeit dieses beschamenden Vorschlages liegt auf der Hand. Die Opfer verschiedener Kategorien werden - mit oder ohne Absicht - miteinander zusammengestossen. Es kommen Spannung in Beziehungen, Beleidigung und Entfremdung auf. Zwangsarbeiter in Industrie, deren Interessen vor allem geschmalert werden, fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage werden Leistungen fur die Kinder erfolgen, wenn sie im Gesetz nicht einmal erwahnt sind? Und warum will man gerade auf unsere Kosten zahlen? Erklaren Sie uns, Unverstandigen! In Verlegenheit sind auch ehemalige Kinder, die schutzloseste, empfindlichste und am meisten betroffene Gruppe der Opfer, deren tragisches Schicksal der Gesetzgeber den Prinzipien der Vierten Konvention uber die Regeln der Landskriegsfuhrung in Den Haag 1907 und den Bestimmungen der Genfer Deklaration der Kinderrechte 1923 zuwider vollig ignoriert. Sie, ehemalige Kinder, sind  sehr erstaunt:

Wie kam es dazu, dass man uns, Opfer des Nationalsozialismus, in klagliche Bettler und Gnadenbrotempfanger, fur die den Anderen Geld weggenommen wird, verwandelt hat? Gesetzliche Unvollkommenheit brachte  moralische Folgen mit sich. Von welcher moralischen Verantwortung kann hier die Rede sein? Viele Fragen haben die Opfer, potentielle Leistungsberechtigte, an den deutschen Gesetzgeber und an die deutsche Stiftung. Wir konnen nicht umhin, einige dieser Frage hier zu stellen. Dies sind:

  1. Warum unterscheidet sich  (nicht zu seinem Vorteil, sondern zum Nachteil) das deutsche Gesetz ueber Leistungen in allen bei uns Anstoss erregenden Punkten gravierend von dem entsprechenden osterreichschen  Gesetz? An dieses erheben wir keine Anspruche. Zu den Leistungsberechtigten des osterreichischen Versohnungsfonds gehoren Zwangsarbeiter in der Landwirschaft, Kinder und Minderjahrige, die zum Schwangerschaftsabbruch genotigten Zwangsarbeiterinnen. Auszahlungen werden als Einmalleistungen geleistet, was unter Berucksichtigung des Alters und des Gesundheitzustandes der meisten Opfer besonders lobenswert ist. Hat sich etwa der blinde Zufall, der jemals uber die Person und das Land ihrer Zwangsarbeit entschied, gegen Gerechtigkeit und Humanitat durchgesetzt?

  2. Warum sind nach einem Jahr nach dem Abschluss der Verhandlungen viele grundsaetzliche Fragen der Leistungen immer noch nicht gelost? Ohne deren Losung hatte man uberhaupt mit den Auszahlungen  nicht anfangen durfen. Heute ist es beispielsweise nicht bekannt, welche Summen nicht nur Insassen der sog. "anderen  Haftstatten", sondern auch Betroffene solcher gro?en Vernichtungslager wie das beruchtigte "litauische Auschwitz" - Alitus, in dem uber 90 000 Menschen, darunter 60 000 zivile Burger, ums Leben gekommen sind. Genauso steht es mit Salaspils. Und der Burokratismus im Zusammenhang mit der Beseitigung der Widerspruche im Erbrecht. Aus welchem Grund stellt man die Auszahlung an die Verwandten und Angehorigen der verstorbenen Opfer zuruck?  Warum wird ihnen die Moglichkeit entzogen, Graber der Opfer in Ordnung zu bringen und Grabmaler daruber aufzustellen. Welche Beweisgrunde mu? man dafur liefern, um Vernachlassigung des nationalen Erbrechts zu rechtfertigen?

  3. Warum verlangt die deutsche Seite heute, nachdem sie bei den Verhandlungen einen Vorschlag zur Auszahlung an die  in den Lagern auf dem besetzten Gebiet der Sowjetunion schmachteten Zwangsarbeiter (Ma?stab und Intensitat des Arbeitseinsatzes  von zivilen Burgern auf dem besetzten Gebiet der SU wurden an  zahlreichen Beispielen gezeigt) abgelehnt hat, Leistungen an diese Personen zu erbringen? Es handelt sich um Hunderttausende von Menschen. Es erhebt sich die Frage: aus welchen Mitteln sollen diese Auszahlungen geleistet werden? Die Frage ist angebracht, weil die fur diese Lander vorgesehenen Gesamtbetrage nicht vergro?ert werden.

  4. Warum konnen wir seit langem von der deutschen Stiftung keine objektive und konkrete Information erhalten, wie das Grundkapital, 10 Milliarden DM , verwaltet wird? Wir mochten wissen, wo und unter welchen Bedingungen dieses Kapital angelegt ist, wie und fur welche Zwecke Zinseinnahmen verwendet werden? Ist der Beitrag der deutschen Wirtschaft in Hohe von 5 Milliarden DM bereits eingegangen? Welche Vorkehrungen werden gegen Entwertung der Gelder getroffen?  Sollte zu diesem Zweck nichts vorgenommen werden, erhalten die Opfer um 10-12 Prozent weniger Geld als vereinbahrt ist. Und zuletzt: wie wird weiterhin Durchsichtigkeit und Offenheit der Verwaltung von Stiftungsvermogen gesichert? Wie ist es beabsichtigt, Opfer umfassend daruber zu informieren? Ein Buch mit sieben Siegeln darf es hier nicht geben.

  5. Warum verlangt der Spender vom jedem, ohne einen eizigen Pfennig noch nicht ausgezahlt zu haben, einen schriftlichen Verzicht auf alle Rechtanspruche an Deutschland? Sieht er etwa nichts Schandliches und Erniedrigendes an  der von ihm auferlegten Voraussetzung fur die Personen, fur die er gleichsam sorgt. Was bedeutet dieser Verzicht auf alle Anspruche einschlie?lich moralische? Konnen und durfen wir Tod unserer Verwandten, Verbrennung unserer Heimstatten, Blutvergie?en, Ausschreitungen und Verhohnung vertierter Gewalttater, massives Verschleppen und Versklavung vergessen?  Kein Wunder, dass einige der Opfer gegen Schande dieser Voraussetzung protestieren  und somit auf Leistung verzichten, obwohl sie Geld dringend brauchen.

  6. Warum hat der Gesetzgeber, wahrend er die Partnerorganisationen zur Zusammenarbeit mit Verfolgtenverbanden verpflichtet (§ 10), die Bundesstiftung dieser Verpflichtung enthoben? Mochte die Bundesstiftung unsere Meinung zu einzelnen Aspekten der Auszahlung nicht wissen? Warum hat der Gesetzgeber, wahrend er Vertreter einzelner internationaler Organisationen (die von Sinti und Roma, Juden) in das Kuratorium eingeschlossen hat, "vergessen", Vertreter anderer internationaler Organisationen in das genannte Organ einzugliedern, vor allem Vertreter der gro?ten davon, die  eine Million  Leistungsberechtigte aus den mitteln der deutschen Stiftung aus den  GUS- und baltischen Staaten umfasst. Ist diese "Vergesslichkeit" zulassig? Beleidigt das nicht Vergangenheit und Gegenwart der Opfer aus der ehemaligen UdSSR, ist es nicht eine Form der Diskrimination unserer gesellschaftlichen Organisationen, deren Leiter an allen 12 Runden der Verhandlungen mit ihren Reden beteiligt waren, sich mit ihren Schreiben  auch bezuglich auf die Zusammensetzung des Kuratoriums an Vorsitzende der Sitzung Herrn O.Lambsdorff (BRD) und Herrn S.Eizenstat (USA) gewandt? Warum, warum... Unsere Worte blieben in der Luft schweben. Man durfte sie als reine Rhetorik empfunden haben. Der Gesetzgeber entzog sich offenbar auch von der Behandlung der genannten Probleme. In der Antwort der Vorsitzenden des Bundestagsausschusses  fur innere Angelegenheiten, der Abgeordneten vom Kreis Pforzheim, Frau Ute Fogg, an die wir uns noch wahrend der Behandlung  des Gesetzentwurfes gawandt haben, wird bemerkt, dass  geaußerte Wunsche nicht immer umgesetzt werden konnten. Ist aber wenigstens  etwas aus dem Ausgesprochenen  umgesetzt worden? Die Antwort datiert vom 4. August 2000. Die deutsche Stiftung ubt ihre Tatigkeit vollig geschlossen fur Hunderttausende von Opfern aus den GUS-Staaten und baltischen Staaten aus.

In jedem Fall sind unsere Fragen noch nicht gelost. Die Funktionare der Stiftung  sind  von den Verfolgtenverbanden isoliert und allem Anschein nach nicht im Begriff, mit diesen Kontakt aufzunehmen und einen fruchtbaren Dialog anzuknupfen. Arbeitsstil der "gro?en" Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" ahmt der "kleine" Fonds "Erinnerung und Zukunft" nach, der gema? § 2 (2) Stiftungsgesetz dazu gebildet wird, um "Projekte zu fordern, die der Volkerverstandigung, den Interessen von Uberlebenden des nationalsozialistischen Regimes... dienen".  Die gleiche Entfremdung, die gleiche Unlust, mit Opfern aus osteuropaischen Landern Kontakt aufzunehmen. Wir haben bei uns niemand gesehen oder gehort. Der Fonds "Erinnerung und Zukunft" ist fur uns eine Art terra incognita. Von welcher Volkerverstandigung  und Forderung der Projekte von Opfern kann  hier bei diesem Sachverhalt im Ernst die Rede sein?  

Sehr geehrte Vertreter  der deutschen Oeffentlichkeit!

Wir moechten diesen Brief folgenderweise abschliessen. Wir schaetzen sehr hoch deutsche  Leistungsinitiative, nehmen ein gutes Zeichen der deutschen Seite zur Versoehnung, sehen  ganz deutlich die Bemuehungen der Deutschen, die Erinnerung an das begangene Unrecht des Nationalsozialismus fur kommende Generationen wach zu halten. Daneben mussen wir uber die Ambivalenz unserer Gefuhle und Schmalerung der Interessen von Opfern aus Osteuropa, uber unrichtige, erniedrigende, "halblegale" Lage der ganzen Gruppen potentieller Empfanger von finanzieller Entschadigung, uber die Diskrimination unserer Verbande und  den Burokratismus bei der Losung akuter Fragen, uber krankende Verschiedenheit von Wort und Tat, von hohem,  edlem Zweck  der Stiftung und Mitteln seiner Erfullung sprechen. Damit sich deutsche Leistungsintiative den Opfern von der besten Seite her zeigt und zum gro?ten Ergebnis in der Sache der Herstellung freundschaftlicher Beziehungen  zwischen den Volkern fuhrt, mu? man unserer Uberzeugung nach: 1. das Gesetz zur Errichtung einer Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" im Sinne  unserer Ausfuhrungen  andern und erganzen. Es mu? hervorgehoben werden, dass von der deutschen Seite zugewiesene Mittel keine Entschadigung, sondern finanzielle Einmalleistungen darstellen; 2. an die Stiftung "Erinnerung,Verantwortung und Zukunft" und den Fonds "Erinnerung und Zukunft" die Forderung offener, durchsichtiger Arbeit stellen, um eine rechtsfahige Stiftung des offentlichen Rechts (§ 1) mit allen Gruppen von Opfern  aus allen Landern naherzubringen, damit sie erfolgreich eine ihr auferlegte humanitare Mission erfuellen kann. Wir erhoffen Ihre Verstaendigung und Unterstuetzung.

Im Namen des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjaehriger Haeftlinge des Faschismus und der zehn ihm angehoerigen nationalen Opferorganisationen (die 90 Prozent Opfer nationalsozialistischen Unrechts aller Altersschichten - Buerger der GUS- und baltischen Staaten - umfassen):

MACHUTOW N.A. - Vorsitzender des Internationalen Verbandes ehemaliger minderjaehriger Haftlinge des Faschismus (IVEMH), korrespondierendes Mitglied der Russischen Akademie der Wissenschaften (Moskau);  

LITWINOW W.W. -  Vorsitzender der internationalen Bewegung ehemaliger minderjahriger Haftlinge des Faschismus (Kiew);  

DOROSHINSKI N.N. - Vorsitzender des Russischen Verbandes von Haftlingen (Moskau);  

DEMIDOW M.D. -  Vorsitzender des Ukrainischen Verbandes von Haftlingen - Opfer des Nationalsozialismus (Kiew); LYTSCH N.A. - Prasident der Belarussischen Assoziation der Haftlinge (Minsk);  

TSCHELPAN W.A. -  Vorsitzeder des Moldauischen Verbandes der Haftlinge (Kischinjow);  

DENYSJUK W.M.   - Vorsitzender des Verbandes der Haftlinge von Kasachstan (Almaty); MOLDAWANOW N.T. - Vorsitzender des Usbekischen Verbandes der Haftlinge (Taschkent);  

GRIGORJAN S.S. - Vorsitzender der Armenischen Vereinigung der Haftlinge (Jerewan);  

ILJACHINA E.M. - Vorsitzende der Lettischen  Gemeinschaft der Haftlinge (Riga);  

WITAITE A.J. - Vorsitzender des Litauischen Verbandes der Haftlinge (Vilnius);  

NIKITINA J.I.  -  Vorsitzende des Estnischen Verbandes der Haftlinge (Tallinn).  

Der offene Brief wird gema? dem Beschlu? der erweiterten Plenarsitzung des Zentralrates des InternationalenVerbandes ehemaliger minderjahrger Haftlinge des Faschismus, die in Minsk stattfand, gerichtet.  

Unsere Telefonummern: in Moskau 095 135 77 71 in Kiew  044 296 44 22 in Minsk 10 37517 246 35 30  

Unsere Faxnummern: in Moskau 095 135 77 71 in Kiew 044  462 50 06 in Minsk 10 37517 211 38 25  

Stellvertretender Leiter des Arbeitszentrum des IVEMH Dubowik A.M.

Wir stimmen dem offenen Brief zu:  

KATSCHANOWSKI W.A. -  Vorsitzender der Ukrainischen Organisation der Kampfer antifaschistischen Widerstandes  

KOGAN I.I.   -  Vorsitzender der ukrainischen Organisation von Juden - ehemaliger KZ- und Ghettohaftlinge

 

haGalil onLine 10-01-2002

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