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Europa gegen Israel?
Gillon ist keine Privatsache

Carmi Gillons Bestellung zum Botschafter des Staates Israel in Dänemark entwickelt sich zu einer Affäre, deren Ausmaße weit über die Frage der eigentlichen Bestellung hinausgeht und sich auf die Frage der Beziehungen zwischen souveränen Staaten auswirkt.

Gillon, der zwischen 1995 und 1996 an der Spitze des Schin Beth (Scherutej haBitachon, Sicherheitsdienst) stand und danach leitende Positionen in verschiedenen Organisationen und Gesellschaften besetzte, wurde die Position des Botschafters in Dänemark angeboten. Die Bestellung wurde von der Kommission für den Öffentlichen Dienst und vom Außenministerium, sowie von den befugten Behörden Dänemarks bestätigt. Aber die von dänischen Menschenrechtsgruppen erhobene Opposition zu dieser Ernennung, mit der Behauptung, Gillon sei für die Folterung von Gefangenen verantwortlich, hatte einen Mediensturm zur Folge, durch den Gillon als Symbol für Israels negatives Image in Dänemark stand.

In der daraus gewachsenen öffentlichen Stimmung, ist es zweifelhaft, ob Gillon seine Funktion in Kopenhagen erfüllen können wird. Der Versuch, Israelis für Positionen zu bestrafen, die sie im Rahmen des israelisch-arabischen Konflikts erfüllten, scheint Teil eines Phänomens zu sein, der sich in mehreren europäischen Staaten entfaltet. Die augenscheinliche Heuchelei und Unausgeglichenheit dieser Bemühung deckt eine feindliche Einstellung zu Israel auf, eine Plattform für verschiedene Personen und Gruppen.

In diesem Sinn ist der Fall Gillon keine Privatsache. Es geht um eine hochstehende Staatspersönlichkeit, die im Rahmen seiner Stellung handelte (obwohl er zu einer ganz anderen Angelegenheit befragt wurde, nämlich zur Rolle, die er spielte als es ihm nicht gelang, das Attentat auf Jizhak Rabin zu verhindern).

Der Shin Bet und dessen Aktivitäten unterstehen den Gesetzen des Staates Israel und stehen unter laufender juristischer und parlamentarischer Aufsicht. Das Problem der Anwendung von körperlichem Druck während der Verhöre des Sicherheitsdienstes war Thema einer Untersuchung durch einen von einem Richter des obersten Gerichtshofs geleiteten Ausschuss, dem Landau Ausschuß. Dieser legte Kriterien fest, die den Verhören Grenzen setzten. Gillons Disqualifizierung als offizieller Vertreter des Staates Israel und die Möglichkeit, daß er in Dänemark vor Gericht gestellt wird, hat Auswirkungen auf eine große Anzahl gewählter Staatsvertreter, Sicherheits- und Regierungangestellte, Beamte und Spitzenmitglieder des Rechtswesens, die alle irgendwie mit den Aktivitäten der Sicherheitskräfte und der Gesetzesvollstreckung beschäftigt sind, einschließlich des Shin Bets. Sind sie alle in Dänemark strafrechtlich verfolgbar?

Große Teile der israelischen Öffentlichkeit und viele ihrer parlamentarischen Vertreter lehnen die Anwendung von Gewalt und Folterungen bei Verhören ab. Die wache Debatte zu dieser Frage führte zur Ausübung von Druck, um die Erscheinung zu begrenzen, in der Hoffnung, daß sie eines Tages ganz abgeschafft wird. Aber die schwierigen Dilemmas, vor denen die stets tödlichen Angriffen ausgesetzte israelische Gesellschaft steht – an erster Stelle das Dilemma der “tickenden Bombe” [eines bevorstehenden Terroranschlags] – machen es jenen schwer, die einen absoluten und sofortigen Stopp der Anwendung körperlichen Drucks bei Verhören wollen, die unter ungewöhnlichen Umständen erfolgen.

Israel ist ein souveräner Staat, eine offene Demokratie, in der die Regierungsverfahren der Öffentlichkeit offen zugängig sind, und die politische Kultur umfasst ständige Diskussionen. Diese Diskussionen finden in einem Staat statt, der versucht, sich zu verteidigen und humanistische Wertsetzungen beizubehalten. Die Leute in Dänemark und anderen europäischen Ländern, die israelische Staatsgesandte – entweder aus naivem Purismus oder aus Feindschaft gegen Israel – verurteilen und verbannen wollen, machen es der israelischen Öffentlichkeit noch schwerer, die sich bemüht, Einfluß in die gewünschte Richtung auf ihre Institutionen auszuüben.

Ha’aretz Leitartikel, 27. Juli 2001

haGalil onLine 13-08-2001

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