antisemitismus.net / klick-nach-rechts.de / nahost-politik.de / zionismus.info

haGalil onLine - http://www.hagalil.com
     

  

Spenden Sie mit PayPal - schnell, kostenlos und sicher!

hagalil.com

Search haGalil

Veranstaltungskalender

Newsletter abonnieren
e-Postkarten
Bücher / Morascha
Musik

Koscher leben...
Tourismus

Aktiv gegen Nazi-Propaganda!
Jüdische Weisheit
 

 

Der letzte lebende Wachmann von Theresienstadt:
Sie nannten ihn den schönen Toni

Mit Peitschen und Knüppeln soll er Häftlinge erschlagen haben – warum Anton Malloth erst jetzt, nach 56 Jahren, in München vor Gericht kommt

Von Hans Holzhaider

Theresienstadt, im April – Es ist die Kälte, die in Erinnerung bleibt. Diese dumpfe, feuchte Kälte, die in die Knochen kriecht und die noch nachwirkt, wenn man aus den Kasematten und den düsteren Einzelzellen der Kleinen Festung wieder hinaustritt in den milden böhmischen Frühlingstag. 

Über 200 Jahre lang hat diese Festung, die Kaiser Josef II. in den Jahren 1780 bis 1784 zur Verteidigung Nordböhmens errichten ließ, als Gefängnis gedient.Gavrilo Princip, der 1914 in Sarajevo den österreichischen Thronfolger Ferdinand erschoss, vermoderte in einer dieser Zellen, die in die mächtigen Festungswälle eingelassen sind.

In der Großen Festung, die knapp einen Kilometer entfernt an der Einmündung der Eger in die Elbe liegt, richteten die Nazis im November 1941 das „Ghetto Theresienstadt“ ein, ein Druchgangslager für deutsche und tschechische Judenstadt auf dem weg in die Vernichtungslager. Die Kleine Festung war schon im Juni 1940 von der Gestapo als Gefängnis übernommen worden. 27000 Männer und 5000 Frauen waren in den fünf Jahren der deutschen Okkupation hier inhaftiert. Unter ihnen waren vor allem Mitglieder tschechischer Widerstandsgruppen und Juden, deren Schuld zum Beispiel darin bestand, dass sie sich ohne den gelben Stern auf der Straße blicken ließen. Etwa 2500 Gefangene kamen ums Leben – sie starben am Flecktyphus oder an Lungenentzündung, an Erschöpfung und Unterernährung, sie wurden hingerichtet oder von ihren Bewachern zu Tode geprügelt.

Unbehelligt in Südtirol

Von den Angehörigen der Wachmannschaft in der Kleinen Festung Theresienstadt lebt heute nur noch einer: Anton Malloth. Damals, vor fast sechs Jahrzehnten in Theresienstadt, nannten sie den feschen Südtiroler den „Schönen Toni“. Heute ist Anton Malloth 89 Jahre alt, ein kranker, gebrechlicher Greis. Am nächsten Montag soll vor dem Landgericht MünchenI der Prozess gegen Anton Malloth beginnen. Die Anklage lautet auf Mord und versuchten Mord in drei Fällen.

Es ist nicht der erste Prozess gegen Anton Malloth. Am 24. September 1948 verurteilte das Außerordentliche Volksgericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) Malloth in Abwesenheit zum Tod durch den Strang. „Laut übereinstimmender Aussagen aller Zeugen“, hieß es in dem Urteil, sei Malloth „einer der ärgsten, grausamsten und gefürchtetsten Aufseher in der Kleinen Festung“ gewesen. Hängen konnte man ihn nicht – Malloth hatte sich, wenige Tage ehe die Rote Armee am 8. Mai 1945 Theresienstadt erreichte, nach Österreich abgesetzt.

Wie Anton Malloth der tschechischen Justiz entwischte, wie er Jahrzehnte lang in Südtirol ein unbehelligtes Leben mit Frau und Tochter führen konnte, wie eine deutsche Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittelte und ermittelte, das Verfahren einstellte und wieder aufnahm und wieder einstellte, noch einmal aufnahm und noch einmal einstellte, und wie schließlich nach so vielen Jahren doch noch Anklage gegen Anton Malloth erhoben wurde, das ist eine groteske und in all ihren Verästelungen kaum nachvollziehbare Geschichte. Sie lässt sich Schirtt für Schirtt erzählen an Hand von Ermittlungsakten der Dortmunder Staatsanwaltschaft und von Unterlagen, welche die SZ in den Archiven Simon Wiesenthals und der Gedenkstätte Theresienstadt fand.

Am 29. Dezember 1947 wurde Malloth in Fulpmes in Tirol von der Gendarmerie verhaftet. Am 7. Januar 1948 teilte das österreichische Justizministerium mit, die tschechischen Behörden hätten eine ihnen gesetzte Frist zur Begründung ihres Auslieferungsantrags nicht eingehalten. Am 11. Januar übergab die tschechische Gesandtschaft in Wien das ausführlich begründete Todesurteil gegen Malloth. Vier Tage später hob das Landgericht Innsbruck die Auslieferungshaft auf und setzte Malloth auf freien Fuß. Der zögerte nicht lange und überschritt die Grenze nach Italien.

Von Beruf „Vertreter“

Im Jahr 1970 eröffnete die Staatsanwaltschaft Dortmund ein Ermittlungsverfahren über Misshandlungen und Tötungen von Gefangenen in der Kleine Festung Theresienstadt. Es war das erste derartige Verfahren in der Bundesrepublik. Nach Kriegsende wurden der Kommandant Heinrich Jöckel und sein Stellvertreter Wilhelm Schmidt, die Aufseher Rudolf Burian und Albert Neubauer in Leitmeritz zum Tode verurteilt und hingerichtet. 1963 verurteilte ein Gericht in Graz den Wachmann Stefan Rojko zu lebenslangem Kerker, 1968 fällte das Ostberliner Stadtgericht den Aufsehr Kurt Wachholz zum Tode.

Auch von Anton Malloth nahm die Staatsanwaltschaft damals an, er sei in der Tschechoslowakei hingerichtet worden. Erst 1973 stellte sich heraus, dass Malloth noch am Leben war. In den Ermittlungsakten war sein Name allerdings mit einem (u) gekennzeichnet – sein Aufenthaltsort, sollte das bedeuten, sei unbekannt.

Aber Anton Malloths Aufenthaltsort war keineswegs unbekannt. Am 12. Mai 1962 hatte er sich in Meran polizeilich gemeldet. Als Beruf gab er „Vertreter“ an, als Wohnsitz die Via Petrarca 30. Am 13. Februar 1968 stellte das deutsche Generalkonsulat in Mailand für Anton Malloth den deutschen Pass mit der Nummer 1201625 aus, der im Februar 1973 für weitere fünf Jahre verlängert wurde. Federico Steinhaus, der Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Meran, übermittelte diese Erkenntnisse im April 1973 an das Bundeskanzleramt in Bonn. Von dort wanderte der Brief an das Bundesjustizministerium. Am 2. Mai schrieb das Ministerium an Federico Steinhaus: „...darf ich Ihnen mitteilen, dass im Bundesministerium der Justiz keine Vorgänge über Anton Malloth ermittelt werden konnten.“ Simon Wiesenthal, der Leiter des Dokumentationszentrums für Naziverbrechen in Wien, unterrichtete die Zentrale Stelle für die Verfolgung von NS-Verbrechen in Ludwigsburg von dem Vorgang. Zwei Jahre später versuchte die Staatsanwaltschaft Dortmund, Malloth im Wege der Amtshilfe durch das Gericht in Meran vernehmen zu lassen – ohne Erfolg. Die Italiener teilten mit, Malloth sei 1972 aus Italien ausgewiesen worden. Ungeachtet dessen stellte der Leiter des Meldeamts in Meran am 6. April 1973 eine „Meldeamtliche Bescheinigung“ für Anton Malloth aus – „für Unterstützungszwecke“.

Am 23. April 1979 stellte Oberstaatsanwalt Weissing in Dortmund das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth ein. „Der Aufenthalt der mit (u) gekennzeichneten Beschuldigten konnte trotz umfangreicher Nachforschungen nicht geklärt werden. Die Fahndungsmöglichkeiten sind erschöpft“, hieß es in der Abschlussverfügung.

Nun ruhten die Akten im Fall Malloth bis zum Jahr 1988. Am 5. August dieses Jahres erreichte den Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht ein Anruf seines Kollegen Tarfusser aus Bozen: Die Polizei habe Anton Malloth in seinem Haus in der Via Petrarca „aufgegriffen“. In Dortmund war man nicht besonders scharf auf Malloth. Oberstaatsanwalt Schacht bot an, er könne nach Meran kommen, um Malloth zu befragen: „Sollte die Vernehmung eventuell gar einen dringenden Tatverdacht ergeben, könnte ein Haftbefehl beantragt werden.“ Die Formulierung lässt den Schluss zu, dass der Staatsanwalt diese Möglichkeit für eher fern liegend hielt. Aber fünf Tage später landete Malloth auf dem Flughafen München-Riem – die Italiener hatten es plötzlich mächtig eilig, den 76-Jährigen loszuwerden. Wohl oder übel musste Schacht nun die Ermittlungen wieder aufnehmen. Am 22. August begab er sich ins Städtische Krankenhaus München-Harlaching, um den Beschuldigten zu vernehmen.Aus dem Vernehmungsprotokoll entsteht zum ersten Mal ein Bild des Menschen Anton Malloth.

Am 13. Februar 1912 in Innsbruck geboren, als uneheliches Kind der Weißnäherin Maria Malloth. „Meinen Vater kannte ich nicht.“ Die Mutter konnte sich nicht um das Kind kümmern, Anton wuchs bei „Zieheltern“ auf, Bauersleuten in Schenna bei Meran. Acht Jahre Volksschule, dann eine dreijährige Lehre als Fleischhauer.

1933 wurde Malloth zur italienischen Armee eingezogen, diente 18 Monate bei den Bersaglieri in Siena, arbeitete dann vier Jahre als Barmixer in einer Meraner Weinhandlung, wurde 1939 wieder eingezogen, und nahm dann im Herbst 1939, als Hitler Südtirol an Italien abtrat, die Gelegenheit wahr, deutscher Staatsbürger zu werden. Prompt wurde er für die Wehrmacht gemustert, und nach einer Ausbildung in der Grenzpolizeischule als Gefängnisaufseher nach Prag geschickt. Am 2. Juni 1940 trat er seinen Dienst in Theresienstadt an.

Über seine Tätigkeit in Theresienstadt schwieg Malloth in der Vernehmung durch Staatsanwalt Schacht. Er schildert seine Festnahme in Österreich („was mir genau vorgeworfen wurde, kann ich nicht sagen“), seine Flucht nach Italien, sein Leben in Meran. Er habe als Vertreter für eine Elektrofirma gearbeitet, bis er 1972 in Rente ging. In diesem Jahr sei er aus Italien ausgewiesen worden und habe seither im Verborgenen gelebt. „Ich habe mich nicht sehen lassen. Ich habe das Haus nur nachts verlassen. Auf diese Weise lebte ich die letzten etwa 18 Jahre.“ Jetzt sei er ein schwer kranker und mittelloser Mann. In Deutschland sei er auf fremde Hilfe angewiesen, er werde von der Fürsorge leben müssen.

Ein Zimmer im Altenheim

Hilfe wurde ihm zuteil: Im Auftrag des Vereins „Stille Hilfe für Kriegsgefangene und Internierte e.V.“ besorgte Gudrun Burwitz, die in München lebende Tochter Heinrich Himmlers, ein Zimmer in einem Altenheim in Pullach. Familie Malloth war dankbar: Ehefrau und Tochter setzten Frau Burwitz zur alleinigen Erbin der persönlichen Dinge ein, die Anton Malloth im Falle seines Todes hinterlassen würde.

Im selben Sommer 1988 kauft sich der Journalist Peter Finkelgruen im Hafen von Piräus eine deutsche Zeitung und liest darin die Meldung, der in der CSSR als Kriegsverbrecher zum Tode verurteilte Anton Malloth sei von Italien in die Bundesrepublik abgeschoben worden. Finkelgruen weiß, dass sein Großvater Martin in der Kleinen Festung Theresienstadt erschlagen worden ist. Er archiviert den Zeitungsausschnitt. Ein halbes Jahr später besucht er seine 90-jährige Tante Bela in einem Altersheim bei Prag. Sie erzählt ihm unter Tränen, was sie über den Tod von Martin Finkelgruen weiß: „Dieser Malloth hat ihn erschlagen.“ „Mit diesem Juden“, soll Malloth gesagt haben, während er auf dem alten Mann herumtrampelte, „werden wir auch noch fertig“.

Aber Tante Bela hat die Tat nicht selbst gesehen. Ein anderer Gefangener hat es ihr erzählt. Peter Finkelgruen, dessen Eltern vor den Nazis nach Shanghai geflohen waren, lässt die Sache keine Ruhe mehr. Er nimmt sich einen Anwalt, bekommt schließlich Einsicht in die Akten des Dortmunder Ermittlungsverfahrens. Er findet in der Einstellungsverfügung aus dem Jahr 1979 einen Hinweis auf den Tod seines Großvaters: Es ist Fall Nummer 39. Tatzeit: zweite Hälfte des Jahres 1942. Tatort: Block A der Kleinen Festung Theresienstadt. Täter: Malloth. Opfer: Ein alter Jude. Tötungsart: Erschlagen.

In den Akten findet Finkelgruen auch den Namen des Zeugen, der zu dieser Tat ausgesagt hat. Am 10. November 1989 sucht er den damals 76-jährigen Josef K. in Prag auf. Er geht mit Josef K. ins staatliche Notariat und lässt sich eine eidesstattliche Versicherung geben. K. schildert, wie der Kommandant Jöckel einen neu angekommenen Häftling zu Boden warf, wie Malloth auf den Mann eingeschlagen habe und auf ihm herumgesprungen sei, bis ihm das Blut aus dem Mund spritzte. Später habe er den Mann in der Totenkammer liegen sehen. Finkelgruen legt dem Zeugen ein Foto seines Großvaters vor. K. sagt, er könne beschwören, dass es sich um den Mann handele, den Malloth erschlagen habe.

Aber Oberstaatsanwalt Schacht glaubt dem Zeugen nicht. Er hat K. schon selbst vernommen, ihm liegen Protokolle früherer Vernehmungen vor. Schacht verweist auf Widersprüche in den verschiedenen Aussagen. Einmal hat der Zeuge gesagt, er habe das Geschehen von Hof aus gesehen, ein anderes Mal vom Garten aus. Einmal war es Mitte 1942, ein anderes mal „um den 10. Dezember herum“. Eine solche Eingrenzung der Tatzeit nach 47 Jahren begründe „erhebliche Zweifel an der Richtigkeit der Darstellung“. Am 17. Januar 1990 stellt Staatsanwalt Schacht das Ermittlungsverfahren gegen Anton Malloth erneut ein.

Schacht hat sich die Sache durchaus nicht leicht gemacht. Die Einstellungsverfügung ist 186 Seiten stark, sie listet akribisch 105 Fälle auf, in denen Malloth durch Zeugen belastet wurde. Keine einzige dieser Zeugenaussagen begründet nach Ansicht des Ermittlungsbeamten einen für eine Anklage ausreichenden Tatverdacht. Seit 1979 sind alle NS-Verbrechen mit Ausnahme von Mord verjährt. Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge können, so haarsträubend die Tatumstände sein mögen, nicht mehr verfolgt werden. Wenn es sich um eine von anderer Stelle angeordnete Hinrichtung handelt, fehlt das für Mord notwendige Tatmerkmal der niedrigen Beweggründe. Wenn ein Zeuge nur vom Hörensagen berichtet, wenn er den Täter nicht eindeutig identifizieren konnte, ist es unsinnig, Anklage zu erheben.

Aber da ist auch der Fall Nummer 117: Der Zeuge Vojtech S. schildert „in mehreren Fällen übereinstimmend“, so Schacht, wie fünf Aufseher, unter ihnen Malloth, regelmäßig am Samstag jüdische Häftlinge im Hof im Kreis laufen ließen und dabei so lange mit Peitschen und Knüppeln auf sie einschlugen, bis einer oder zwei tot liegen blieben. Der Staatsanwalt kommentiert: „Aus der Tatsache allein, dass der Beschuldigte gemeinsam mit anderen auf die Juden eingeschlagen hat, kann nicht verlässlich gefolgert werden, dass der Tod des Opfers auf ein bewusstes und gewolltes Zusammenwirken aller beteiligten Aufseher zurückzuführen ist.“ Oder der Fall Nummer 569: Der Zeuge Frantisek S. berichtet, wie Malloth im 4. Hof der Festung mehrere Häftlinge mit einem Gummiknüppel derart verprügelt habe, dass einer von ihnen an den Verletzungen gestorben sei. „Sichere Rückschlüsse auf einen bedingten Tötungsvorsatz“ erkennt der Staatsanwalt nicht. Die Verwendung eines Gummiknüppels, schreibt er, „spricht eher gegen einen solchen Vorsatz“.

Noch einmal, im Jahr 1993, nimmt Oberstaatsanwalt Schacht die Ermittlungen wieder auf: In Stasi-Akten sind Unterlagen aus einem Ostberliner Prozess aufgetaucht, die auch bis dahin unbekannte Zeugenaussagen über die Taten Anton Malloths enthalten. Im April 1999 wird auch dieses Verfahren ergebnislos eingestellt. Am 18. Juni erhält Peter Finkelgruen den letzten Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft in Hamm: Es gebe weiterhin keine Erkenntnisse, die für einen hinreichenden Tatverdacht gegen Malloth ausreichten. „Dies gilt auch für den beklagenswerten Tod Ihres Großvaters Martin Finkelgruen.“

Der unbekannte Zeuge

Im Februar 2000 meldet sich bei den tschechischen Behörden ein bis dahin unbekannter Zeuge. Er sagt, er habe gesehen, wie Malloth bei Erntearbeiten einen Gefangenen erschoss, der einen Blumenkohlkopf unter seiner Jacke versteckt hatte. Das Protokoll wird nach Dortmund geschickt, aber dort ist man des Falles endgültig leid geworden. Man schickt das Material nach München – er wohnt ja schließlich in Pullach. Die Münchner Staatsanwaltschaft handelt schnell. Weitere Zeugen werden ermittelt und vernommen, am 25. Mai 2000 wird Malloth in Untersuchungshaft genommen, im Dezember erhebt die Staatsanwaltschaft MünchenI Anklage wegen Mordes in drei Fällen. Der Fall Finkelgruen ist nicht dabei; der Zeuge K. ist inzwischen gestorben.

Peter Finkelgruen wird den Prozess nicht als Zuschauer miterleben. „Wenn ich Nebenkläger sein könnte“, sagt er, „würde ich plädieren: Lebenslänglich auf Bewährung. Ich würde den Prozess machen, ich würde ihn verurteilen, und dann würde ich sagen: „Da ist die Tür.“

Werben in haGalil?
Ihre Anzeige hier!

Advertize in haGalil?
Your Ad here!

 

haGalil.com ist kostenlos! Trotzdem: haGalil kostet Geld!

Die bei haGalil onLine und den angeschlossenen Domains veröffentlichten Texte spiegeln Meinungen und Kenntnisstand der jeweiligen Autoren.
Sie geben nicht unbedingt die Meinung der Herausgeber bzw. der Gesamtredaktion wieder.
haGalil onLine

[Impressum]
Kontakt: hagalil@hagalil.com
haGalil - Postfach 900504 - D-81505 München

1995-2006 © haGalil onLine® bzw. den angeg. Rechteinhabern
Munich - Tel Aviv - All Rights Reserved