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Knackpunkt in den Friedensverhandlungen:
Das Recht auf Rückkehr der palästinensischen
Flüchtlinge


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Kibbutz Afikim

Die palästinensische Autonomiebehörde und die Arabische Liga lehnten den jüngsten Kompromißvorschlag für einen israelisch-palästinensischen Friedensvertrag von US-Präsident Clinton ab. Die Begründung: Der Verzicht auf das Rückkehrrecht der palästinensischen Flüchtlinge sei unmöglich.

Dieses viel diskutierte Rückkehrrecht ist, zusammen mit der Frage der Souveränität über den Tempelberg, der Knackpunkt der Friedensverhandlungen. Dabei können die Israelis von ihrer Position nicht abweichen. Denn durch die zahllosen palästinensischen Rückkehrer würde der jüdische Charakter des Staates Israel zerstört werden. 

Dies, und nichts anderes, ist der eigentliche Grund für die Weigerung Israels, das Rückkehrrecht anzuerkennen. Tatsächlich versucht Israel jedoch noch immer mit einer zionistisch geprägten Geschichtsanschauung gegen die Rückkehr zu argumentieren.

Dabei sollte die Geschichtsschreibung der letzten 10 Jahre deutlich gezeigt haben, dass die offizielle Version der Entstehung des palästinensischen Flüchtlingsproblems so nicht richtig ist. Historiker wie Benny Morris und Ilan Pappe konnten nachweisen, dass es auch Vertreibungen der palästinensischen Bevölkerung im Unabhängigkeitskrieg von 1948 gab. Die arabische Bevölkerung verließ das Land keineswegs nur aufgrund der Aufrufe ihrer Führer.

Die Erkenntnisse der sog. "neuen Historiker" sind mittlerweile in der Forschung anerkannt, wenn auch nicht unumstritten. Benny Morris hat mittlerweile eine Professur an der Ben-Gurion-Universität in Beer Schewa, gegen den Protest vieler Kollegen. Die zionistische Ideologie, die den Mythos der kleinen Goliath-ähnlichen israelischen Armee im Kampf gegen den David der arabischen Staaten propagiert, sitzt tief in den Köpfen.

Auch die offiziellen israelischen Erklärungen trennen sich nicht von der alten Version. Israel kann dem Rückkehrrecht nicht zustimmen. Solange jedoch begangenes Unrecht nicht eingestanden wird, kann keine Versöhnung stattfinden.

Als Beispiel für das Festhalten an der "alten Version" lesen Sie diese Erklärung der Presse- und Informationsabteilung der Botschaft des Staates Israel in Deutschland:

Das "Recht" auf Rückkehr - Hintergrundinformationen

(Mitteilung der Botschaft des Staates Israel)

Nachdem von palästinensischer Seite ein "Recht auf Rückkehr" für palästinensische Flüchtlinge ins israelische Kernland gefordert wurde, möchten wir die Fakten dieser komplexen Angelegenheit in Erinnerung bringen:

1. Das Flüchtlingsproblem ist nicht aus dem Nichts entstanden. Der eigentliche Auslöser für die Entstehung des Problems war die Weigerung der Araber, 1947 die Resolution 181 der UN-Vollversammlung (Teilungsentscheid) anzunehmen - und der darauf von arabischer Seite begonnene Krieg, der zu Israels Unabhängigkeit führte. Im Verlauf dieses Krieges verliessen viele Araber aus den Kampfgebieten ihre Wohnstätten, sei es den Rufen arabischer Führer folgend, aus Angst vor den Kämpfen oder aus Furcht vor einem Leben unter jüdischer Führung. Das Flüchtlingsproblem würde nicht existieren, wenn uns der Krieg nicht von mehreren arabischen Staaten und der vor Ort ansässigen Bevölkerung aufgezwungen worden wäre.

2. Die arabischen Staaten – mit Ausnahme Jordaniens – ließen das Flüchtlingsproblem absichtlich bestehen, um es in ihrem Kampf gegen Israel für dessen Zerstörung einzusetzen. Die Flüchtlinge wurden in überfüllten Lagern untergebracht, wo sie in Armut und Verzweiflung lebten. Es wurde nicht versucht, sie in die Gesellschaft zu integrieren oder für ihr Wohlergehen zu sorgen.

3.  Die UN-Vollversammlung hat die Resolution 194 angenommen, die ihrem Wesen gemäß nicht verpflichtend ist. Zu dieser Resolution soll folgendes angemerkt werden:

a.  In Resolution 194 wird an keiner Stelle ein "Recht" auf Rückkehr erwähnt. Im Gegenteil: Die Resolution macht die Rückkehr von Flüchtlingen von einigen Vorbedingungen abhängig – dass diese Flüchtlinge an einem friedlichen Zusammenleben mit ihren Nachbarn interessiert sind, und dass die Rückkehr der Flüchtlinge zum "frühesten praktizierbaren Zeitpunkt" stattfindet. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gruppe nicht daran interessiert ist, mit ihren jüdischen Nachbarn in Frieden zusammen zu leben. Und dass - auf der Grundlage aktueller demographischer und geographischer Bedingungen - die Rückkehr einer solch großen Zahl von Flüchtlingen in das Gebiet nicht durchführbar ist.

b.  In Resolution 194 wird der allgemeine Begriff "Flüchtlinge" benutzt und bezieht sich nicht speziell auf arabische Flüchtlinge – sie kann auch auf jüdische Flüchtlinge angewendet werden.

c.  Die Resolution stellt fest, dass eine Entschädigung (für Flüchtlinge, die nicht zurückkehren wollen, oder deren Eigentum zerstört oder beschädigt wurde) von den "verantwortlichen Regierungen oder Behörden" übernommen wird. Die Forderung nach Bereitstellung von Entschädigungen erwähnt nicht speziell Israel. Außerdem stimmt die Wortwahl (diese bezieht sich im Plural auf Regierungen und Behörden) nicht mit der palästinensischen Forderung überein, dass die Entschädigungslast alleine Israel zufällt.

d.  Abschließend muss gesagt werden, dass Artikel 11, der die Frage der Rückkehr und Entschädigung behandelt, nur einer von 15 Artikeln ist, aus denen die Resolution 194 besteht, deren Thema die "Schlichtungs-Kommission" ist. Die Palästinenser ziehen jedoch vor, selektiv die Umsetzung nur derjenigen Absätze zu fordern, die mit ihren Interessen übereinstimmen.

4. Da Israel weder für die Schaffung des Flüchtlingproblems noch für dessen Konservierung verantwortlich ist, kann es nicht – auch nicht als Geste – seine Verantwortung für dieses Problem erklären. Eine solche Deklaration hätte weit reichende Konsequenzen:

a.  Die Ankunft von Millionen Arabern im Staat Israel würde das Ende der unabhängigen Existenz Israels als Staat der Juden bedeuten.

b.  Eine solche Erklärung würde von den Flüchtlingen als Grundlage für ihre Forderungen gegen Israel nach Entschädigung von verlorenem Eigentum sowie für das Leiden der letzten 52 Jahre benutzt werden.

c.  Sie würde den "Gastländern" der Flüchtlinge Forderungen für Entschädigung durch Israel ermöglichen, sozusagen für die "Bewirtung" der Flüchtlinge, obwohl in Wirklichkeit diesselben Länder für die Schaffung des Problems verantwortlich sind.

d.  Ein Expertenteam, bestehend aus Vertretern führender westlicher Nationen, hat anläßlich einer multilateralen Konferenz über die Flüchtlingsfrage die Summe von ca. 550 Milliarden US-Dollar zur Gesamtentschädigung berechnet, wenn allen palästinensischen Forderungen begegnet würde.

5. Es muss daran erinnert werden, dass viele Juden gezwungen wurden, die arabischen Länder zu verlassen. Hinter sich haben sie viel Eigentum und Wohlstand lassen müssen, für das sie nie entschädigt wurden. Israel hat sie aufgenommen und in die israelische Gesellschaft eingegliedert. Israel hat nie die Möglichkeit aufgegeben, Forderungen bezüglich dieser jüdischen Flüchtlinge zu stellen."

Andrea Übelhack

haGalil onLine 10-01-2001

 

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