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Jerusalem, 4.
Januar 2001. Die israelischen Bestimmungen gegen die Aufstachelung zu
Gewalttaten sollen kurzfristig verschärft werden. Dies berichtet die israelische
Tageszeitung "HaAretz" unter Hinweis auf ein gestriges Treffen, an dem der
israelische Generalanwalt Rubinstein, die oberste Staatsanwältin Edna Arbel, und
weitere Vertreter der Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden teilnahmen.
Anlass ist die Zunahme
hetzender Kommentare und Äußerungen im Zusammenhang mit einer möglicherweise
bevorstehenden Einigung über ein Friedensabkommen mit der palästinensischen
Seite, insbesondere nach der Ermordung des Vorsitzenden der radikalen "Kahane
Chai"-Bewegung, des Rabbiners Binyamin Kahane und seiner Ehefrau.
Eine kleine Minderheit der
orthodoxen Rabbiner in Israel, die jedoch auf die Gruppen der radikalen Siedler
in den Gebieten einen großen Einfluss ausüben können, sieht in jedem
territorialen Zugeständnis Israels an die Palästinenser einen Bruch der
religiösen Gebote, der sich das jüdische Volk mit allen Mitteln erwehren müsse.
Dieser Standpunkt wurde mit hasserfüllten Äußerungen gegen Araber und die
Regierung massiv bekräftigt. Es muss allerdings betont werden, dass sich die
große Mehrheit der orthodoxen Rabbiner und auch der jüdischen Bevölkerung in
Israel von solch radikalen Positionen deutlich, auch ausdrücklich, absetzt.
Die Überarbeitung der Strafbestimmungen soll
vor allem der Schließung einer Gesetzeslücke schließen. Zwar sind aufstachelnde
Äußerungen, die von einer terroristischen Organisation stammen (die Bewegung,
die vom ebenfalls ermordeten Vater des Binyamin Kahane gegründet wurde, zählt
hierzu), nach einem besonderen Antiterrorgesetz unter Strafe gestellt, dieses
Gesetz findet aber keine Anwendung auf Einzelpersonen, die ähnliche Akte
begehen. Der derzeit
diskutierte Rahmenentwurf, der noch einer detaillierteren Ausarbeitung bedarf,
sieht für entsprechende Handlungen von Individuen eine Strafandrohung von fünf
Jahren Freiheitsstrafe vor. Öffentliche Volksverhetzung, die sich gezielt gegen
Teile der Bevölkerung richtet, die nach ihrer Hautfarbe, Rasse oder ethnischen
Herkunft bestimmt sind, ist bereits nach allgemeinem Strafrecht mit demselben
Strafrahmen bedroht.
In allen Fällen soll eine
Strafverfolgung nur auf Antrag des Generalanwaltes erfolgen, um so zu
gewährleisten, dass das Recht korrekt und einheitlich angewendet wird, und um
Verletzungen der individuellen Meinungsfreiheit, die bereits durch die
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens berührt ist, zu vermeiden.
haGalil onLine 07-01-2001
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