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Späte Anklage gegen SS-Mann

Staatsanwaltschaft München wirft Anton Malloth vor, 
in Theresienstadt drei Menschen getötet zu haben

Von Hans Holzhaider

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Was die Staatsanwaltschaft in Dortmund in fast 20 Jahren nicht zu Stande gebracht hat, ist der Ermittlungsbehörde in München jetzt in weniger als einem Jahr gelungen. Der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Wick, bestätigte der SZ, dass die Ermittlungen gegen den ehemaligen SS-Mann Anton Malloth abgeschlossen sind. 

Gegen den 88-jährigen gelernten Fleischhauer, der seit dem 25. Mai in Untersuchungshaft sitzt, soll in den nächsten Tagen Anklage wegen Mordes in drei Fällen und versuchten Mordes in einem Fall erhoben werden. Malloth war zwischen 1940 und 1945 Aufseher in der so genannten Kleinen Festung, einem Gestapo-Gefängnis in Theresienstadt. Dort wurden vor allem tschechische und deutsche Juden gefangen gehalten, die später in die Vernichtungslager im Osten deportiert wurden. Malloths Name taucht in vielen Häftlingsberichten auf. Er war wegen seiner Eitelkeit als "Schöner Toni" bekannt und tat sich nach den Berichten vieler Häftlinge durch besonders grausame Strafaktionen hervor. 

Der Münchner Staatsanwaltschaft liegen jetzt entsprechende Zeugenaussagen vor. Ein tschechischer Augenzeuge berichtete, wie Malloth im September 1943 einen jüdischen Häftling, der versucht hatte, einen Blumenkohl unter seinem Hemd zu verstecken, zuerst mit einem Stock zu Boden schlug und dann Schüsse auf ihn abgab. Der Mann lag den ganzen Tag über auf dem Feld; weil aber nicht zweifelsfrei nachzuweisen war, dass er tot war, soll Malloth in diesem Fall nur des versuchten Mordes angeklagt werden. Der zweite Fall trug sich im September 1944 zu. Malloth soll einem Gefangenen aus Wut darüber, dass dieser sich nicht ordnungsgemäß vom Arbeitseinsatz zurückgemeldet hatte, 20 Stockschläge auf den Kopf versetzt habe. Als der Mann stark blutend am Boden lag, habe Malloth ihn mit Stiefeln getreten und ihn angeschrien, er solle aufstehen. Unmittelbar darauf sei der Häftling in die Leichenkammer getragen worden. 

Ein Zeuge in Wien berichtete den Münchner Ermittlern, wie Malloth im Januar 1945 im Hof der Kleinen Festung zwei Häftlingen befahl, sich nackt auszuziehen. Dann habe Malloth die beiden eine halbe Stunde lang mit kaltem Wasser aus einem Schlauch bespritzt, bis die derart Gequälten tot umfielen.

Malloth war schon im September 1948 von einem Gericht im tschechischen Litomerice (Leitmeritz) in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Kurz darauf wurde er in Innsbruck in Auslieferungshaft genommen, aber im Januar 1949 wieder entlassen, angeblich weil die tschechischen Behörden die notwendigen Unterlagen nicht fristgerecht vorlegten. Bis 1988 lebte Malloth dann mit seiner Frau in Meran, spätestens seit 1968 mit Kenntnis der deutschen Behörden ­ sein Pass wurde vom deutschen Generalkonsul in Mailand ausgestellt.

1970 nahm die Staatsanwaltschaft Dortmund Ermittlungen gegen Malloth auf, stellte sie aber 1979 wieder ein, weil Malloth "unbekannten Aufenthalts" sei. 1988 schob Italien Malloth nach Deutschland ab, seitdem lebt er in einem Altersheim in Pullach bei München. Jetzt nahm Dortmund die Ermittlungen wieder auf, stellte sie aber 1999 abermals ein. Die Zeugenaussagen hätten keine hinreichenden Beweise dafür erbracht, dass Malloth an Morden beteiligt war, sagte damals der Dortmunder Oberstaatsanwalt. Alle anderen Verbrechen waren verjährt. Die Münchner Staatsanwaltschaft leitete im Januar ein neues Ermittlungsverfahren ein, nachdem die tschechische Justiz bisher unbekannte Zeugenaussagen übermittelt hatte.

SZ Süddeutsche Zeitung 13.12.2000

haGalil onLine 13-12-2000

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