Der
Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am gestrigen Dienstag ein
Grundsatzurteil über die Verbreitung der Auschwitz-Lüge über das
Internet gefällt.
Deutsche
Gerichte können nun auch ausländische Rechtsextremisten wegen
Volksverhetzung bestrafen, wenn sie die "Auschwitz-Lüge" aus dem
Ausland im Internet publizieren.
Mit diesem Urteil wird in letzter Instanz
der Australier deutscher Abstammung Gerald Fredrick Töben für schuldig befunden,
der auf seiner englischsprachigen Homepage die systematische Ermordung der Juden
in Gaskammern abgestritten und als Erfindung "jüdischer Kreise" bezeichnet
hatte.
Damit korrigierte der BGH eine
Entscheidung des des Landgerichts Mannheim, das Töben nur wegen eines
Rundbriefs, der in Deutschland verschickt wurde, verurteilte, die fraglichen
zwei Artikel aus dem Internet wurden dagegen nicht berücksichtigt.
Der BGH begründete die Revision damit,
dass Volksverhetzung auch dann strafbar ist, wenn die Tat dazu geeignet ist, den
öffentlichen Frieden zu stören. Und das sei der Fall, wenn die ins Internet
gestellte Homepage Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist.
Dieser kühne Vorstoß des BGHs wird nun
hoffentlich auch Umsetzung finden. Denn damit könnten auch Neonazis aus dem
Ausland abgeschreckt werden. Gesetzt den Fall, es gibt genug mutige
Staatsanwälte und Richter, die das Urteil auch anzuwenden wagen.
A.U.
haGalil onLine
13-12-2000
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