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Grundsatzurteil des BGH:
Auschwitz-Lüge im Internet

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat am gestrigen Dienstag ein Grundsatzurteil über die Verbreitung der Auschwitz-Lüge über das Internet gefällt. 

Deutsche Gerichte können nun auch ausländische Rechtsextremisten wegen Volksverhetzung bestrafen, wenn sie die "Auschwitz-Lüge" aus dem Ausland im Internet publizieren.

Mit diesem Urteil wird in letzter Instanz der Australier deutscher Abstammung Gerald Fredrick Töben für schuldig befunden, der auf seiner englischsprachigen Homepage die systematische Ermordung der Juden in Gaskammern abgestritten und als Erfindung "jüdischer Kreise" bezeichnet hatte.

Damit korrigierte der BGH eine Entscheidung des des Landgerichts Mannheim, das Töben nur wegen eines Rundbriefs, der in Deutschland verschickt wurde, verurteilte, die fraglichen zwei Artikel aus dem Internet wurden dagegen nicht berücksichtigt.

Der BGH begründete die Revision damit, dass Volksverhetzung auch dann strafbar ist, wenn die Tat dazu geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Und das sei der Fall, wenn die ins Internet gestellte Homepage Internetnutzern in Deutschland zugänglich ist.

Dieser kühne Vorstoß des BGHs wird nun hoffentlich auch Umsetzung finden. Denn damit könnten auch Neonazis aus dem Ausland abgeschreckt werden. Gesetzt den Fall, es gibt genug mutige Staatsanwälte und Richter, die das Urteil auch anzuwenden wagen.

A.U.

haGalil onLine 13-12-2000

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