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Deutliche Urteilsverkündung:
Lebenslange Haftstrafe für Mörder 
von Alberto Adriano

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Die drei Rechtsextremen, die am 11. Juni im Dessauer Stadtpark den Mosambikaner Alberto Adriano erschlugen, sind gestern wegen gemeinschaftlichen Mordes verurteilt worden. 

Das Oberlandesgericht in Halle verhängte gegen den 24 Jahre alten Enrico H. lebenslange Haft, seine beiden 16 Jahre alten Mittäter erhielten Jugendstrafen von jeweils neun Jahren. Die drei jungen Männer hätten aus Ausländerhass gehandelt und Adrianos Tod "billigend in Kauf genommen", hieß es in der Urteilsbegründung. Die Angeklagten, die während des Prozesses keinerlei Reue gezeigt hatten, nahmen das Urteil ohne äußerliche Regung auf.

Damit entsprach das Gericht weitgehend dem Antrag der Bundesanwaltschaft und des Vertreters der Nebenklägerin, der Witwe Adrianos. Die Verteidigung hatte nur auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert, weil ihrer Ansicht nach der Tötungsvorsatz gefehlt habe. Dem widersprach der Vorsitzende Richter Albrecht Hennig in der Urteilsbegründung sehr deutlich: Adriano sei zwar nicht unmittelbar am Tatort zu Tode gekommen, er starb drei Tage nach dem Überfall an den Folgen seiner schweren Kopfverletzungen, die Täter hätten den Tod jedoch billigend in Kauf genommen.

Mehr noch, "sinnlos und erbarmungslos" hätten sie einen Mitmenschen erschlagen, "der Gedanke an Tod war in ihren Köpfen". Die eher schmächtigen Skinheads hätten sich sogar anstrengen müssen, um ihrem Opfer seine folgenschweren Verletzungen zuzufügen. "Tiere gehen mit dem am Boden liegenden Gegner gnädig um, Rechtsradikale offensichtlich nicht", meinte Hennig.

"Alberto Adriano wurde erschlagen, weil er eine dunkle Hautfarbe hatte", so Hennig. Der Richter zitierte auch aus rechtsextremen "Afrika-Song", den die Angeklagten hörten: "Für Affen ist bei uns schon längst kein Platz mehr" heißt es da, oder "Blut, das auf die Straße spritzt, Bilder, die man nicht vergisst". "Wen überkommt da kein Brechreiz?", fragte Hennig.

Hennig zeigte sich sehr beunruhigt über die "lange Kette von rechtsextremen Gewalttaten, der ein Ende gemacht werden" müsse. Das Strafrecht sei dabei kein taugliches Mittel der Vorsorge, "schon gar nicht, wenn sich rassistische Dumpfheit unter einer Glatze breit macht". Zivilcourage und ein tiefgreifendes Umdenken seien erforderlich, um brauner Gewalt erfolgreich zu begegnen. Es wäre nach Ansicht des Gerichts da schon ein Erfolg, wenn sich, wie in diesem Fall, zukünftig "Bürger wenigstens als Zeugen melden".

Die Witwe des ermordeten Alberto Adriano wird unterdessen von Rechtsextremen bedroht. Wie ihr Anwalt, Ronald Reimann, bestätigte, erhielt Angelika Adriano eine Bombendrohung und wollte daher bei der Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal anwesend sein.

haGalil onLine 31-08-2000

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