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Beschlagnahme deutschen Vermögens:
Griechische Justizbehörden pfänden 
nach Spruch des Obersten Gerichtshofes


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Die Bundesregierung hat am Mittwoch offiziell Einspruch gegen die Beschlagnahme deutschen Vermögens durch die griechischen Justizbehörden eingelegt. Der rechtliche Schritt verhinderte die Taxation in den Räumen des Deutschen Archäologischen Instituts und des Deutschen Gymnasiums in Athen durch einen Gerichtsvollzieher. 

Im Athener Goethe-Institut hatte eine solche Bewertung bereits stattgefunden. Weitere Schritte der griechischen Justiz sind damit zunächst gestoppt.

Der Aktion der Behörden liegt ein Spruch des Areopags vom April zu Grunde. Der Oberste Gerichtshof Griechenlands hatte damals das Urteil einer unteren Instanz aus dem Jahr 1997 bestätigt, wonach Deutschland zur Zahlung von Entschädigungen in Höhe von 9,4 Milliarden Drachmen (55 Millionen Mark) an die Hinterbliebenen von Opfern eines Nazimassakers während des Zweiten Weltkriegs verpflichtet ist. Da sich die Regierung in Berlin weigerte, diese Ansprüche anzuerkennen, wurden die Behörden in Athen ermächtigt, deutsches Staatseigentum in Griechenland zu beschlagnahmen, um die Ansprüche aus dessen Versteigerung zu befriedigen. Dem Fall liegt eine Klage von rund 300 Personen aus dem Ort Distomo zugrunde, deren Angehörige im Juni 1944 von deutschen Soldaten erschossen worden waren.

Die griechische Regierung hat sich indes allerdings auf die Seite Berlins gestellt und erklärt, die Beschlagnahme sei ohne ausdrückliche Zustimmung des Justizministeriums unwirksam. Ein Regierungssprecher erklärte, dies sei eine politische und keine rein juristische Angelegenheit. Sie betreffe die Beziehungen zwischen zwei EU-Partnerländern. Deshalb werde die griechische Regierung auf ihrem Standpunkt beharren. In der Begründung des Einspruchs heißt es, die Zustimmung der griechischen Regierung sei absolut zwingend. Dies sei auch in den Grundsätzen des internationalen Rechts so festgelegt.

Ende Juli besucht der deutsche Außenminister Joseph Fischer Athen. Die Visite wird nun mit Spannung erwartet, denn für die deutsche Regierung steht mittlerweile viel auf dem Spiel: Sie muss das Problem lösen, ohne einen Präzedenzfall zu schaffen. Denn das Urteil könnte erst der Anfang für eine ganze Reihe von weiteren Forderungen sein. Bis zu 40 000 Kläger, so schätzt die Zeitung Avgi, könnten durch die Entscheidung des Areopags "zu ähnlichen Prozessen ermutigt werden".

haGalil onLine 23-07-2000

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