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Vertretern aus Wirtschaft und Politik ist es nach 16 Monaten endlich
gelungen, eine Einigung in den Verhandlungen über die Entschädigung von
Zwangsarbeitern zu erzielen. Die deutsche und amerikanische Delegation
konnten sich in Washington auf einen Modus vivendi einigen, der deutsche
Unternehmen vor erneuten Schadensersatzklagen in den USA schützt, wenn
sie sich an der Stiftungsinitiative beteiligt haben.
Die US-Regierung hatte zwar eine pauschale Gewähr, dass deutsche Firmen vor
erneuten Zahlungsforderungen schützt, mit dem Hinweis auf die Unabhängigkeit der
Gerichte abgelehnt, erklärte sich jedoch bereit, bei derartigen Prozessen ein
sogenanntes "Statement of Interest" abzugeben. Konkret bedeutet das, dass das
US-Justizministerium bei zukünftigen Prozessen die Abweisung der Klage empfehlen
wird.
Trotz der Einigung hatten die New Yorker Anwälte Edward Fagan und Melvyn Weiss,
sowie der Münchner Anwalt Michael Witti bereits angekündigt, nun doch weitere
Schadensersatzklagen einzureichen. Witti begründete diesen Schritt damit, dass
er auch Opfer vertrete, deren Betriebe arisiert oder deren Konten beschlagnahmt
worden waren. Diese Ansprüche fänden sich jedoch im Gesetz über die Stiftung der
deutschen Wirtschaft nicht wieder.
Bundestag und Bundesrat können nun den Gesetzesentwurf über die Errichtung einer
Stiftung bis zum 14. Juli verabschieden. Damit könnte das erste Geld aus dem 10
Milliarden Mark umfassenden Fond bereits Ende des Jahres ausgezahlt werden.
Hans Peter Stihl, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages,
versicherte unterdessen, dass die Wirtschaft den noch ausstehenden Betrag von
1,9 Milliarden Mark leisten werde.
haGalil onLine 14-06-2000 |