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Bonn - Die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V.
(Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in
Deutschland e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V.,
Diakonisches Werk der EKD e.V.) hat in einem Appell an Bundesarbeitsminister
Riester gefordert, den seit Mai 1997 wirksamen Erlass aufzuheben. Danach
wird eingereisten Asylbewerbern und Ausländern mit Duldung nach wie vor der
Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt versperrt.
Die Befürchtung, Arbeitsgenehmigungen
könnten den Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland beeinträchtigen, hat
sich nach Ansicht von BAGFW-Präsidentin, Soscha Gräfin zu Eulenburg, als
unbegründet erwiesen. "Das Ziel des Arbeitsverbots, Arbeitsplätze zu
schützen, wird durch zahlreiche illegale Beschäftigungsverhältnisse in den
Betrieben ins Gegenteil verkehrt. Mit der Rücknahme könnten viele Ausländer
für die Dauer ihres erlaubten Aufenthaltes für sich und ihre Familien durch
Erwerbsarbeit aufkommen und wären nicht gezwungen, Sozialhilfe in Anspruch
zu nehmen", betonte Gräfin zu Eulenburg.
Darüber hinaus würden bei einer Aufhebung
des Erlasses die eindeutig negativen Folgen des Asylbewerberleistungsgesetzes -
wie z.B. Sachleistungsprinzip und Leistungsreduzierung - weg fallen. Die
Wohlfahrtsverbände plädieren für eine Entschärfung dieses Sondergesetzes, das
dem humanitären Anspruch von Staat und Gesellschaft aus ihrer Sicht nicht
entspricht.
Ansprechpartner im Referat Migration /
DRK-Generalsekretariat:
Karl-Heinz Knoche 02 28/541 - 14 93
Herbert Löffler 02 28/541 - 14 87
haGalil onLine 10-03-2000
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