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Wohlfahrtsverbände wenden sich an Bundesarbeitsminister Riester:
Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben


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Bonn - Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege e.V. (Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V., Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e.V., Deutscher Caritasverband e.V., Deutsches Rotes Kreuz e.V., Diakonisches Werk der EKD e.V.) hat in einem Appell an Bundesarbeitsminister Riester gefordert, den seit Mai 1997 wirksamen Erlass aufzuheben. Danach wird eingereisten Asylbewerbern und Ausländern mit Duldung nach wie vor der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt versperrt.

Die Befürchtung, Arbeitsgenehmigungen könnten den Abbau der Arbeitslosigkeit in Deutschland beeinträchtigen, hat sich nach Ansicht von BAGFW-Präsidentin, Soscha Gräfin zu Eulenburg, als unbegründet erwiesen. "Das Ziel des Arbeitsverbots, Arbeitsplätze zu schützen, wird durch zahlreiche illegale Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben ins Gegenteil verkehrt. Mit der Rücknahme könnten viele Ausländer für die Dauer ihres erlaubten Aufenthaltes für sich und ihre Familien durch Erwerbsarbeit aufkommen und wären nicht gezwungen, Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen", betonte Gräfin zu Eulenburg.

Darüber hinaus würden bei einer Aufhebung des Erlasses die eindeutig negativen Folgen des Asylbewerberleistungsgesetzes - wie z.B. Sachleistungsprinzip und Leistungsreduzierung - weg fallen. Die Wohlfahrtsverbände plädieren für eine Entschärfung dieses Sondergesetzes, das dem humanitären Anspruch von Staat und Gesellschaft aus ihrer Sicht nicht entspricht.

Ansprechpartner im Referat Migration / DRK-Generalsekretariat:
Karl-Heinz Knoche 02 28/541 - 14 93
Herbert Löffler   02 28/541 - 14 87

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